Deine Fragen zeugen so von überhaupt keiner Ahnung von Elektroantrieben und du willst wirklich ohne fachkundige Hilfe so etwas bauen? Dir ist schon bewußt das du in dem Fall ein Motorfahrzeug baust für das es Rechtliche Vorgaben gibt.

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§433 BGB - Verkaufer will Auto nicht reparieren (4 Monate gefahren) - Motorschaden

Hallo,

ich habe mir Anfang Mai einen Renault Megane Grandtrour beim Renaulthändler gekauft. 6000€ bezahlt. 90000 gelaufen, Baujahr 12/2003. Der Verkäufer meinte, das der Zahnriemen gemacht worden sei, dies aber nochmals gemacht werden müsse. Ich solle erstmal 3 biss 4 Monate fahren und dann wiederkommen, er würde sich dan drum kümmern! Passieren könne nichts. Wenn er das zum Zeitpunkt der Verkaufs macht, würde das Autohaus nicht mehr so viel verdienen. Jetzt bin ich ca. 4 Monate gafahren (10000 KM - was ich dem Händler aber vorher gesagt habe) und der Zahnriemen ist gerissen, der Motor (lt. Aussage des Händlers hin!). Die Versicherung würde nur einen Teil übernehmen, es blieben ca. 1000€ die ich übernehmen sollte. Das wäre kein Fall einer gesetzlichen Gewährleistung sondern meiner Gebrauchtwagengarantie.

Ich also zum Anwalt. Der meinte klare Sache von §433 BGB, der Verkäufer sei zuständig. Jetzt bekomme ich heute ein Schreiben zur Kenntnissnahme. Der Riemen sei 2008 gewechselt worden und vor Abgabe an mich erneut kontrolliert worden. Ich sei schließlich ca 10000 km ohne Beanstandung gefahren! Mein Anwalt meinte nur das er den Wagen nicht beim Gegner reparieren lasse würde. Die Kosten könne man hinterher einklagen! Dem Verkäufer kann ich schlecht seine Aussage nachweisen!

Hat einer ne Idee was ich nun tun kann? Mein Anwalt scheint ja auch unfähig.. besten Dank

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Mal zum verständnis eine Frage, wann wurde der Zahnriemen den laut Händler gewechselt? Wann soll der den nach Herstellerangabe spätestens gewechselt werden? Wenn der Termin laut Herstellerangaben schon vor der Übergabe des Fahrzeugs verstrichen war ohne das der Riemen gewechselt wurde, dann wäre es um einiges leichter mit der Gewährleistung.

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§433 BGB - Verkaufer will Auto nicht reparieren (4 Monate gefahren) - Motorschaden

Hallo,

ich habe mir Anfang Mai einen Renault Megane Grandtrour beim Renaulthändler gekauft. 6000€ bezahlt. 90000 gelaufen, Baujahr 12/2003. Der Verkäufer meinte, das der Zahnriemen gemacht worden sei, dies aber nochmals gemacht werden müsse. Ich solle erstmal 3 biss 4 Monate fahren und dann wiederkommen, er würde sich dan drum kümmern! Passieren könne nichts. Wenn er das zum Zeitpunkt der Verkaufs macht, würde das Autohaus nicht mehr so viel verdienen. Jetzt bin ich ca. 4 Monate gafahren (10000 KM - was ich dem Händler aber vorher gesagt habe) und der Zahnriemen ist gerissen, der Motor (lt. Aussage des Händlers hin!). Die Versicherung würde nur einen Teil übernehmen, es blieben ca. 1000€ die ich übernehmen sollte. Das wäre kein Fall einer gesetzlichen Gewährleistung sondern meiner Gebrauchtwagengarantie.

Ich also zum Anwalt. Der meinte klare Sache von §433 BGB, der Verkäufer sei zuständig. Jetzt bekomme ich heute ein Schreiben zur Kenntnissnahme. Der Riemen sei 2008 gewechselt worden und vor Abgabe an mich erneut kontrolliert worden. Ich sei schließlich ca 10000 km ohne Beanstandung gefahren! Mein Anwalt meinte nur das er den Wagen nicht beim Gegner reparieren lasse würde. Die Kosten könne man hinterher einklagen! Dem Verkäufer kann ich schlecht seine Aussage nachweisen!

Hat einer ne Idee was ich nun tun kann? Mein Anwalt scheint ja auch unfähig.. besten Dank

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Das ist kein Garantie sonder zunächst einmal ein Gewährleistungsfall. Der Händler hat dich einfach gesagt gelinkt. Er hat sich auf deine Kosten den wechsel des Zahnriemens einfach mal gespart. Nach §476 BGB hat in der ersten 6 Monaten der Verkäufer zu beweisen das die verkaufte Sache Mängelfrei war http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

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Angemessen und das sind definitiv keine 100 km/h. Du musst dort mit Fussgängern und Landwirtschaftlichen Verkehr rechen und hast dort normalerweise nichts verloren. Sobald es zu einer gefährdung andere kommt warst du zu schnell.

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So etwas ist fast immer gefakt, gerade weil man ohne Genehmigung aller beteiligten so etwa nicht senden darf, da hift auch keine Verpixelung etwas

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Hier greifen etwas andere Regeln als bei normalen Urlaubsfotos oder Filmen. Du brauchst von jeder in dem Film erkennbaren Person eine Erlaubnis für die Veröffentlichung. Ich für meine Teil würde klagen wenn ich ohne gefragt zu werden in einem Musikvideo zu sehen wäre. Ein Musikvideo ist nun mal voralleme eines, ein Werbespot.

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Alles Löschen und das Betreibssystem neu aufspielen. Nach dem Aufspielen einfach eine Backup machen, das kannst du dann beim nächsten mal nutzen. Ansonsten kannst du alle Programme deinstallieren, aber gerade unter Windows bleibt genug Müll übrig.

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Das kommt auf die Art der Nutzung an, in einer Nachrichtensendung dürfen sie das in einer Reality-Show dürfen sie das nicht ohne deine Einwilligung. Dabei ist zu beachten das du wirklich nur Beiwerk sein darfst.

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Das kommt auf die Genaue Einkommensverteilung an welche Wahl der Steuerklassen und Verteilung der Kinder am besten ist. Wenn ihr gemeinsam Veranlagt dann wird am Jahresende sowieso das Gesammteinkommen Versteuert und dann von Finanzamt berechnet obr ihr zuviel oder zuwenig Steuern bezahlt habt.

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FINGER WEG! Da will dich einer über den Tisch ziehen.

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Wenn Haftest und die Versicherung regelt das für dich. ;-) So wie es aussieht ist deine Haftpflicht nicht leistungspflichtig, Schäden die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht wurde sind nicht Versichert.

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Dein Klassenkamerad, hat sicher eines der Fileshare-Programme genutzt, die sorgen leider dafür das man auch zum Verbreiter wird und das hat dann die Folgen die dein Freund zu spüren bekommen hat. Der Downlod von Youtube ist legal egal welches Programm du zum Download benutzt, du musst halt darauf achten das du wirklich nur einen Download machst

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Ich würde ihn Anzeigen wenn er unerlaubt scharfe Schusswaffen hat, halte aber nichts davon das anonym zu machen es sei den mein Leben oder meine Gesundheit wären danach in Gefahr. Was hier das Geschrei wegen denunzieren angeht, wann bitte darf ich den eine Anzeige machen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist oder wann. Klar sollte man sich schon sicher sein das es hier wirklich um gefährliche illegale Waffen geht. Nur wegen eines illegalen Messer würde ich nicht gleich zur Polizei gehen, aber bei illegalen Schusswaffe halte ich das sogar für meine Pflicht.

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Ist das beim Ausritt oder auf der Weide passiert? Normalerweise haftet der Halter des 2. Pferds.

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Ein Laserdrrucker ist für den Ausdruck von Fotos nicht sonderlich geeignet, da sind Tintenpisser und Termosublimationsdrucker besser. Ein Laserdrucker ist vorallem dann sinnvoll wenn es auf ein sauberes Schriftbild ankommt. ein weitere Vorteil ist da der Ausdruck eines Laserdruckers Wasserfest ist. Bei einem Laserdrucker benötigst du, wie hier bereits mehrfach erwähnt wurde Toner und der ist im großen und ganzen nicht billiger als Tinte. Bei geringen Druckaufkommen reicht ein preiswerter Tintenstrahldrucker.

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