Tür kaputt wer zahlt?
Guten Abend liebe Community,
Heute bei uns im Wohnheim von der Berufsschule wollte ich mit einem Klassenkameraden wegen einer Schulaufgabe morgen reden. Er wollte aber anscheinend nicht mit mir reden, ich hatte meinen Fuß in der Tür und er hatte dagegen gedrückt. Jetzt ist die Tür unten komplett raus und der Hausmeister sagt, dass man da nichts mehr machen kann. Mein Klassenkamerad hatte aber zu mir nie gesagt, dass ich bitte gehen soll, dann wäre ich natürlich weggegangen.
Wie würdet ihr in der Situation handeln? Was soll ich tun?
LG
Inkognito
Ich mache mir deswegen jetzt voll sorgen und Kopf 😞
Vielleicht auch wichtig zu erwähnen ist, dass die Tür vorher schon nicht mehr so gut war, weil die da immer dagegen springen und er gibt sogar zu dass es nicht meine Schuld ist
Und es ist nicht mit Absicht geschehen
Private Haftpflichtversicherung vorhanden? Wenn nein, solltet ihr das dringend beheben.
Ich weis nicht, ich glaub schon
8 Antworten
Hey,
Versuch dir nicht viel Stress zu machen auch wenn es einfacher gesagt als getan ist.
Vielleicht wäre es schlau wenn du in einen Dialog mit deinem Klassenkameraden gehst und ihr die Sache absprecht und dann kannst du schauen wie das weitere Vorgehen sein wird.
Liebe Grüße
Das nicht unbedingt aber du sollst dir auf jeden Fall kein Stress machen, wenn du heute an der Situation nichts mehr ändern kannst dann mach dir keine Gedanken und genieß den Abend.
Liebe Grüße und viel Erfolg mit der Geschichte!
Ihr habt die Tür gemeinsam kaputt gemacht.
Deswegen wäre es doch nur angebracht, dass ihr auch gemeinsam für den Schaden aufkommt.
Möglicherweise zahlt deine private Haftpflichtversicherung den Schaden.
Aber wenn die Tür eh schon nicht mehr ganz heile war, dann würde ich mal mit dem Chef vom Wohnheim sprechen, vielleicht findet sich da eine andere Lösung, weil das Wohnheim die Tür sowieso repariert hätte oder so.
Dann klärt mal, ob eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist und meldet den Schaden ggf. entsprechend. Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei Bedarf auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Selbst wenn Du eine private Haftpflichtversicherung hast, könnte es sein, das diese die Regulierung ablehnt, wenn Du ihr das genau so schilderst, wie Du es hier getan hast.
ich hatte meinen Fuß in der Tür und er hatte dagegen gedrückt
Streng genommen ist das Hausfriedensbruch, und das ist ein Sraftatbestand. Du mußt halt der Versicherung erklären das es ein Versehen war, das dein Fuß sich dort befand, ansonsten zahlst Du den Schaden aus eigener Tasche. Vorausgesetzt natürlich, Du hast eine Privathaftpflichtversicherung.
Also meinst du ich soll mir da keine Sorgen machen?