Trz. Vorstrafe Polizist werden?
Hallo,
ich bin 15 und wurde zu zweit auf einem E-Scooter erwischt auf dem Bürgersteig, der kein Versicherungs Schutz hatte und der wurde mitgenommen weil man den Roller nicht identifizieren konnte.
Später hab ich ein Brief bekommen wo ich mich schriftlich zu fahren ohne Versicherungsschutz äußern musste, dies tat ich und nun warte ich auf eine Rückmeldung.
Ich möchte um alles auf der Welt Polizist werden das ist der einzige Beruf den ich mir vorstellen kann, ist die Tür für mich nun geschlossen?
5 Antworten
Du wirst wohl nach Jugenstrafrecht evtl. Sozialstunden o.ä. bekommen können.
Ob das für die Einstellung bei der Polzei in einigen Jahren relevant ist, das hängt sicher von deinem Gesamtverhalten ab. In der Vergangenheit und gerade jetzt bis zur Bewerbung.
Mag sein das dein Vergehen nicht so streng bewertet wird weil eine "Strafe" nach Jugenstrafrecht nicht wirklich eine Strafe ist, sondern eine mehr eine Erziehungsmaßnahme. Bei vielen oder schweren Vergehen eine " Resozialisierungsmaßnahme"
"Kleine" Jugendsünden " werden später im Großen Führungszeugnis nicht unbedingt aufgeführt.
Warte ab was kommt. Bußgeld oder Verhandlung bei Gericht ???
Ich kenne jemanden, der ähnliches verbockt hat, sogar noch schlimmer. Trotzdem hat man ihn für eine Eignungsfeststelllung als Beamter zugelassen.
Wenn das deine erste Strafanzeige ist, wird die aufgrund der Geringfügigkeit des Verstoßes mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt.
In dem Fall dürfte dir die Sache im Falle einer Bewerbung nicht im Weg stehen. (Garantieren kann ich das allerdings nicht.)
Wichtig ist, dass du die Anzeige bei deiner Bewerbung angibst. Solltest du zum persönlichen Gespräch geladen werden, wird man dich höchstwahrscheinlich auf die Anzeige ansprechen. Da wird dann ebenfalls Wert drauf gelegt, dass du ehrlich bist.
Häufiger vorkommen sollte sowas nicht. Ansonsten stehen deine Chancen schlecht.
Arbeite ein bisschen an deiner Rechtschreibung. Die ist ausbaufähig und Scheiterungsgrund Nr. 1 bei polizeilichen Auswahlverfahren.
Gruß, B.
ich weiß das sie einer meiner Schwachpunkte ist.
ich weiß, dass sie einer meiner Schwerpunkte ist.
ist die Tür für mich nun geschlossen?
Nein, wenn das das einzige ist und bleibt. Darauf im EAV angesprochen solltest du ehrlich damit umgehen.
Kann durchaus sein, wird ne Einzelfallentscheidung wenn du dich bewirbt und ja alle Ermittlungsverfahren angeben musst.
Warum man vorsätzlich sowas macht wenn man weiß, dass man gerne Beamter werden will musst du erst mal erklären, das spricht nicht gerade für charakterlichen Eignung...
Es war nicht mein E-Roller sondern von einem Freund wollte nur eine Runde mit ihm fahren, wusste nicht das dieser kein Versicherungsschutz hat.
Nächste Ausrede - kein oder das falsche Kennzeichen nicht aufgefallen, hat dich nicht interessiert, nicht gewusst und schon gar nicht gefragt weil man sich nicht sicher war?
Aber einfach gemacht - Scheiss drauf ob erlaubt, oder?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, mit dem Schmarrn solltest du gleich aufhören - ganz schlecht sowas, wenn man seine eigene Verantwortung nicht ein gesteht.
Oder im Beamtendeutsch nach Oberverwaltungsgericht:
Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist.
Richtig satt versaut, die passende Frage im Bewerbungsbogen dazu lautet sinngemäß:
Waren Sie jemals als Beschuldigte(r) in ein polizeiliches, staatsanwaltschaftliches oder sonstiges gerichtliches (z.B. Jugendgerichts-) Verfahren verwickelt? (Wenn ja, bitte Urteilsabschrift, Strafbefehl oder Einstellungsverfügung beilegen). Der Ausgang des Verfahrens ist hierbei unerheblich.
Ich bin nie E-Scooter gefahren und wusste zu dem Zeitpunkt nicht, welche Farben die Kennzeichen haben müssen um gültig zu sein.
Es steht auch nicht das die Möglichkeit Polizist zu werden komplett ausgeschlossen ist, ich denke es kommt auf den Fall an, der bei mir nicht sehr schwerwiegend ist.
Hör einfach auf, es hat dich auch nicht interessiert und dass du nicht wusstest dass man nicht zu zweit drauf fahren darf kannst du auch dem Busfshrer erzählen!
Einfach keine Ausreden, deine alleinige Schuld, weil du nicht vorher gefragt hast!
Das man nicht zu zweit fahren kann ist mir klar, aber das wäre ja auch keine schlimme Straftat wenn man mich nur damit erwischt hätte.Das sind vielleicht 30€ die man zahlt wenn man erwischt wird, aber es war auf jeden Fall meine Schuld mich nicht zu informieren.
Also im vollen Wissen, dass man nicht zu zweit fahren darf drauf geschissen und trotzdem gemacht..
Später mal dann besoffen Autofahren obwohl du weißt, dass man es nicht darf oder als Kiffer zur Polizei?
Dann passt das ja, dass du dir das mit der Denkweise nun selbst versaut hast.
Klar war ein Fehler, hab draus gelernt aber denke nicht das es meine Bewerbung großartig beeinträchtigt wenn ich in mein Fragebogen schreibe: fahren ohne Versicherungsschutz ( e Scooter mit 15).
Dann denke das mal - gerne die Aktenzeichen zu den zitierten Urteilen die das anders sehen als Du!
Noch eins:
Zur Ablehnung einer Einstellung genügen bereits berechtigte Zweifel daran, ob der Beamte die erforderliche charakterliche Eignung besitzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.08 – 4 S 2332/08 –, Rn. 4)
Viel Glück !
Ja natürlich, wenn ich mich mit 21 bewerbe und mit 15 E-Scooter ohne Versicherungsschutz gefahren bin, werden die mir bestimmt nicht sagen das ich wegen dem Vorfall nicht die Charakterliche Eignung besitze.
Du hast ja jetzt noch nicht mal kapiert was ich dir aus einem Urteil rauskopiert habe:
Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist.
Hoffentlich. In Deinem Alter weißt Du, dass das strafbar ist. Wer sich wissentlich über Gesetze hinweg setzt, sich und andere gefährdet, ist als Polizist nicht geeignet. ,
was du hoffst ist mir ganz, egal wenn du meine Frage nicht beantworten kannst, antworte nicht.
Du bekommst Probleme. Bei Polizisten überprüfen die Deine gesamte Vergangenheit. Ein faules Ei wollen die nicht haben.
Ich übe schon seit langem an meiner Rechtschreibung, ich weiß das sie einer meiner Schwachpunkte ist. Das ist auch meine erste Strafanzeige und das wird auch so bleiben.Vielen Dank für ihre Antwort.