Trz. Vorstrafe Polizist werden?

5 Antworten

Du wirst wohl nach Jugenstrafrecht evtl. Sozialstunden o.ä. bekommen können.

Ob das für die Einstellung bei der Polzei in einigen Jahren relevant ist, das hängt sicher von deinem Gesamtverhalten ab. In der Vergangenheit und gerade jetzt bis zur Bewerbung.

Mag sein das dein Vergehen nicht so streng bewertet wird weil eine "Strafe" nach Jugenstrafrecht nicht wirklich eine Strafe ist, sondern eine mehr eine Erziehungsmaßnahme. Bei vielen oder schweren Vergehen eine " Resozialisierungsmaßnahme"

"Kleine" Jugendsünden " werden später im Großen Führungszeugnis nicht unbedingt aufgeführt.

Warte ab was kommt. Bußgeld oder Verhandlung bei Gericht ???

Ich kenne jemanden, der ähnliches verbockt hat, sogar noch schlimmer. Trotzdem hat man ihn für eine Eignungsfeststelllung als Beamter zugelassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehrenamtliche Tätigkeiten, Jugendbetreuung

Wenn das deine erste Strafanzeige ist, wird die aufgrund der Geringfügigkeit des Verstoßes mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt.

In dem Fall dürfte dir die Sache im Falle einer Bewerbung nicht im Weg stehen. (Garantieren kann ich das allerdings nicht.)

Wichtig ist, dass du die Anzeige bei deiner Bewerbung angibst. Solltest du zum persönlichen Gespräch geladen werden, wird man dich höchstwahrscheinlich auf die Anzeige ansprechen. Da wird dann ebenfalls Wert drauf gelegt, dass du ehrlich bist.

Häufiger vorkommen sollte sowas nicht. Ansonsten stehen deine Chancen schlecht.

Arbeite ein bisschen an deiner Rechtschreibung. Die ist ausbaufähig und Scheiterungsgrund Nr. 1 bei polizeilichen Auswahlverfahren.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.
Kratos1890 
Fragesteller
 21.04.2024, 22:38

Ich übe schon seit langem an meiner Rechtschreibung, ich weiß das sie einer meiner Schwachpunkte ist. Das ist auch meine erste Strafanzeige und das wird auch so bleiben.Vielen Dank für ihre Antwort.

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wiki01  22.04.2024, 07:10
@Kratos1890
ich weiß das sie einer meiner Schwachpunkte ist. 

ich weiß, dass sie einer meiner Schwerpunkte ist.

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ist die Tür für mich nun geschlossen?

Nein, wenn das das einzige ist und bleibt. Darauf im EAV angesprochen solltest du ehrlich damit umgehen.

Kann durchaus sein, wird ne Einzelfallentscheidung wenn du dich bewirbt und ja alle Ermittlungsverfahren angeben musst.

Warum man vorsätzlich sowas macht wenn man weiß, dass man gerne Beamter werden will musst du erst mal erklären, das spricht nicht gerade für charakterlichen Eignung...

Kratos1890 
Fragesteller
 21.04.2024, 19:39

Es war nicht mein E-Roller sondern von einem Freund wollte nur eine Runde mit ihm fahren, wusste nicht das dieser kein Versicherungsschutz hat.

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Leestiger  21.04.2024, 19:57
@Kratos1890

Nächste Ausrede - kein oder das falsche Kennzeichen nicht aufgefallen, hat dich nicht interessiert, nicht gewusst und schon gar nicht gefragt weil man sich nicht sicher war?

Aber einfach gemacht - Scheiss drauf ob erlaubt, oder?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, mit dem Schmarrn solltest du gleich aufhören - ganz schlecht sowas, wenn man seine eigene Verantwortung nicht ein gesteht.

Oder im Beamtendeutsch nach Oberverwaltungsgericht:

Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist.

Richtig satt versaut, die passende Frage im Bewerbungsbogen dazu lautet sinngemäß:

Waren Sie jemals als Beschuldigte(r) in ein polizeiliches, staatsanwaltschaftliches oder sonstiges gerichtliches (z.B. Jugendgerichts-) Verfahren verwickelt? (Wenn ja, bitte Urteilsabschrift, Strafbefehl oder Einstellungsverfügung beilegen). Der Ausgang des Verfahrens ist hierbei unerheblich.

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Kratos1890 
Fragesteller
 21.04.2024, 20:06
@Leestiger

Ich bin nie E-Scooter gefahren und wusste zu dem Zeitpunkt nicht, welche Farben die Kennzeichen haben müssen um gültig zu sein.

Es steht auch nicht das die Möglichkeit Polizist zu werden komplett ausgeschlossen ist, ich denke es kommt auf den Fall an, der bei mir nicht sehr schwerwiegend ist.

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Leestiger  21.04.2024, 20:08
@Kratos1890

Hör einfach auf, es hat dich auch nicht interessiert und dass du nicht wusstest dass man nicht zu zweit drauf fahren darf kannst du auch dem Busfshrer erzählen!

Einfach keine Ausreden, deine alleinige Schuld, weil du nicht vorher gefragt hast!

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Kratos1890 
Fragesteller
 21.04.2024, 20:11
@Leestiger

Das man nicht zu zweit fahren kann ist mir klar, aber das wäre ja auch keine schlimme Straftat wenn man mich nur damit erwischt hätte.Das sind vielleicht 30€ die man zahlt wenn man erwischt wird, aber es war auf jeden Fall meine Schuld mich nicht zu informieren.

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Leestiger  21.04.2024, 20:17
@Kratos1890

Also im vollen Wissen, dass man nicht zu zweit fahren darf drauf geschissen und trotzdem gemacht..

Später mal dann besoffen Autofahren obwohl du weißt, dass man es nicht darf oder als Kiffer zur Polizei?

Dann passt das ja, dass du dir das mit der Denkweise nun selbst versaut hast.

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Kratos1890 
Fragesteller
 21.04.2024, 20:33
@Leestiger

Klar war ein Fehler, hab draus gelernt aber denke nicht das es meine Bewerbung großartig beeinträchtigt wenn ich in mein Fragebogen schreibe: fahren ohne Versicherungsschutz ( e Scooter mit 15).

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Leestiger  21.04.2024, 20:40
@Kratos1890

Dann denke das mal - gerne die Aktenzeichen zu den zitierten Urteilen die das anders sehen als Du!

Noch eins:

Zur Ablehnung einer Einstellung genügen bereits berechtigte Zweifel daran, ob der Beamte die erforderliche charakterliche Eignung besitzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.08 – 4 S 2332/08 –, Rn. 4)

Viel Glück !

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Kratos1890 
Fragesteller
 21.04.2024, 20:52
@Leestiger

Ja natürlich, wenn ich mich mit 21 bewerbe und mit 15 E-Scooter ohne Versicherungsschutz gefahren bin, werden die mir bestimmt nicht sagen das ich wegen dem Vorfall nicht die Charakterliche Eignung besitze.

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Leestiger  21.04.2024, 21:12
@Kratos1890

Du hast ja jetzt noch nicht mal kapiert was ich dir aus einem Urteil rauskopiert habe:

Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist.

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Hoffentlich. In Deinem Alter weißt Du, dass das strafbar ist. Wer sich wissentlich über Gesetze hinweg setzt, sich und andere gefährdet, ist als Polizist nicht geeignet. ,

Kratos1890 
Fragesteller
 21.04.2024, 19:28

was du hoffst ist mir ganz, egal wenn du meine Frage nicht beantworten kannst, antworte nicht.

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Akka2323  21.04.2024, 19:29
@Kratos1890

Du bekommst Probleme. Bei Polizisten überprüfen die Deine gesamte Vergangenheit. Ein faules Ei wollen die nicht haben.

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