E-Scooter ohne Straßenzulassung/Polizei weggerant?
Ich 15 würde mir einen E-Skateboard von der Polizei angehalten, einmal könnte ich in einen Abzweig fahren kurz darauf haben sie mich aber erneut erwischt.
Die Polizisten haben mir erklärt das das Verboten ist und wollten meine Personalien, ich habe aber so getan als würde jemand anrufen und bin dann weggerant (will keinen Ärger) ich wahr schneller und würde nicht erwischt.
Zur Frage: Das Skateboard ist neu und genau 1 Woche alt, habe ich eine Chance das wieder zu bekommen? Was ist die Strafe wenn ich mich "Stelle"?
Ps:Es Fährt so 20km/h
4 Antworten

Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Als Jugenlicher gäbe es vermutlich einige Sozialstunden. Der Scooter wird eingezogen.

Fahrerlaubnispflichtig wäre es nur, wenn die Spurweite über 46cm beträgt, was bei einem Skateboard eher nicht die Regel sein dürfte. Ein besseres Beispiel für ein Fahrzeug mit Doppelrädern als ein Skateboard gibt es nicht.
EU-Richtline 168/2013:
„Doppelrad“: zwei auf einer Achse montierte Räder, die als ein Rad angesehen werden und bei denen der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn 460 mm oder weniger beträgt;
Es ist somit im rechtlichen Sinne zweirädrig.
Es gibt selbst Autos, die so umgebaut werden, dass die Spurweite der Hinterachse unter 46cm liegt. Sie sind damit im rechtlichen Sinne dreirädrig und dürfen von 16-jährigen mit A1 gefahren werden, obwohl sie im Prinzip noch vier Räder haben.

solange die dich nicht haben und du dich nicht meldest,bekommst es in keinem fall zurück.nach einiger zeit wird das ding dann als spielzeug versteigert

Soll ich da anrufen und mich irgendwie rausreden?
Würde ich es dann bekommen?


Also ohne Versicherung, kostet bei unseren Gerichtenso rd. 2.500 EUR, abzubummeln per Sozialstunden.





E-Scooter ohne Straßenzulassung
einen E-Skateboard
Kannst du dich einmal entscheiden? Ist für die Straffälligkeit von entscheidender Bedeutung.

Ist ein Skateboard habe es in den Tietel so geschrieben das sie Frage mehr Aufmerksamkeit bekommt.
Ist aber das gleiche.
Unwahrscheinlich. Zweirädrige Fahrzeuge bis 25 km/h sind fahrerlaubnisfrei.