Trotz pflegefachmann Ausbildung Pflegepraktikum für notsan machen?

2 Antworten

Nein, zumindest nicht pauschalisiert. Im Notfallsanitätergesetz (NotSanG), ist schlichtweg keine pauschale Anerkennung von abgeschlossenen anderen Ausbildungen vorgesehen und es steht darin nirgendwo, dass bei abgeschlossener Ausbildung XY die Ausbildung zum Notfallsanitäter um XY Stunden verkürzt wird. Der §9 Notfallsanitätergesetz, ermöglicht eine Anerkennung von erfolgreich abgeschlossenen anderen Ausbildungen oder von erfolgreich abgeschlossenen Teilen einer anderen Ausbildung im individuellen Einzelfall auf Antragstellung bei der zuständigen Behörde, sofern durch die Anerkennung das Erreichen des in §4 NotSanG geregelten Ausbildungszieles nicht gefährdet wird. Es muss demnach ein Antrag gestellt werden und die zuständige Behörde entscheidet individuell über eine Verkürzung der Ausbildungsdauer. In der Regel ist es so, dass die zuständigen Behörden mit dieser Möglichkeit sehr sparsam umgehen. So gab es in der Vergangenheit wohl mehrere Fälle, bei denen ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger, das Pflegeberufegesetz mit der neuen generalisierten Pflegeausbildung existiert ja erst seit vier Jahren, auf Antrag von der zuständigen Behörde lediglich die 80 Stunden auf der allgemeinen Pflegestation im Rahmen der Ausbildung zum Notfallsanitäter erlassen bekommen haben. Hier war der bürokratische Aufwand größer als der Nutzen am Ende. Ein "Pflegepraktikum", gibt es so im Rahmen der Ausbildung zum Notfallsanitäter nicht. Es gibt eine insgesamt 720 Stunden umfassende praktische Ausbildung an geeigneten Krankenhäusern gemäß der Anlage 3 der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Schwerpunkte während dieser, sind die Fachbereiche Anästhesie/OP, Notfallaufnahme und intensivmedizinische Station. Auch sind die Lernziele in der Ausbildung zum Notfallsanitäter andere als während der Ausbildung zur Pflegefachkraft und umfassen während der Ausbildung zum Notfallsanitäter auch die heilkundlichen-/ invasiven medizinischen Maßnahmen, welche zum Kompetenzniveau von Notfallsanitätern dazugehören. Auch die Ausbildungsziele der beiden Berufsbilder, §4 Notfallsanitätergesetz vs. §5 Pflegeberufegesetz, haben nicht wirklich viele Gemeinsamkeiten. Auf eine großartige Anerkennung, braucht man sich deswegen im allgemeinen keine großen Hoffnungen zu machen, in beide Richtungen. Ein Notfallsanitäter würde umgekehrt auch nicht viel von seiner Ausbildung auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet bekommen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hi,

Trotz pflegefachmann Ausbildung Pflegepraktikum für notsan machen?

Das ist stets eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde - je nach Bundesland das jeweilige Landesamt oder Regierungspräsidium.

"Pauschal" oder generell gibt es keine Anerkennung, diese muss im Einzelfall kostenpflichtig beantragt werden.

In der Regel werden Anerkennungen von Vorkenntnissen nach § 9 NotSanG jedoch eher restriktiv gehandhabt.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent