Trotz eidesstattlicher Versicherung in den Urlaub?
Hallo zusammen,
Mein Bruder hat einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, das er am Donnerstag bei Ihm vorbei schaut um die Vollstreckung durch zu ziehen.
Da bei meinem Bruder nichts zu holen ist, wird es denke ich mal dazu kommen, dass er die eidesstattliche versicherung abgeben muss. Wenn man eine EV abgibt, habe ich gehört ergeht auch automatisch ein Haftbefehl, der letztendlich vollzogen wird wenn man zum besagtem Termin nicht erscheint.
Wielange dauert sowas in der Regel, bis man nach der Vollstreckung, den Termin zur EV bekommt?
Unzwar hat seine Patentante uns einen Urlaub zu Weihnachten geschenkt, welcher 14 Tage geht und im August statt findet.
Wie ist das denn nun wenn bei ihm ein aktueller Haftbefehl wegen Schulden eingetragen ist, gibt es am Flughafen dadurch Probleme, so dass wir mit ihm nicht ausreisen dürfen?
Müssen wir den Gerichtsvollzieher darüber informieren, dass er in den Urlaub fährt oder ist nach der EV alles abgeklärt wenn diese vor dem Urlaub erfolgt?
Lg
2 Antworten
Nein du musst ihn nicht informieren und der wird sich nach der EDV nicht mehr so schnell bei deinem Bruder melden, das andere ist die moralische Frage ob man nicht lieber seine Schulden bezahlt anstatt in Urlaub zu fahren.
Gleich informieren. Und dass es eine Einladungs ist, denn selber viel Geld ausgeben statt die Gläubiger zu bezahlen darf dein Bro nicht.
Normalerweise gibt es am Zoll keine Probleme. Abgesehen davon kann man erst einen zivilen Haftbefehl bekommen, wenn man die Abgabe der EV verweigert. Solange man mit dem Gerichtsvollzieher zusammenarbeitet und den Termin mit ihm abklärt, gibt es normalerweise gar keine rechtlichen Probleme.
Er hat es ja geschenkt bekommen somit entstehen ihm dadurch keine Kosten, dass er erst an seine Gläubiger denken muss bevor er was buchen würde ist uns klar, geht nur darum oh es bei der Ausreise zu Probleme kommen kann oder sieht der Zoll davon nichts da es kein strafrechtlicher Haftbefehl ist?