Transportschaden DHL was tun?

2 Antworten

Der Verkäufer schuldet dem Käufer als kaufvertragliche Nebenpflicht eine angemessene und bruchsichere Verpackung.

Der Käufer muss mit dem Paket, der Innenverpackung (!) und der beschädigten Ware zum Versanddienstleister gehen, um den Schaden aufnehmen zu lassen.

Der haftet nämlich nur, wenn das Paket von außen beschädigt wurde, nicht aber bei mangelhafter Verpackung.

Für die ist der Verkäufer zuständig, und wenn er unzureichend verpackt hat, dann haftet er.

Wie hat der Käufer denn bezahlt?

Wenn per PayPal, dann weiß niemand, wie PayPal entscheiden wird, falls der Käufer einen Käuferschutzfall eröffnen sollte.

Elias380 
Fragesteller
 19.04.2023, 17:57

Er hat per Paypal gezahlt das könnte sich in der Tat als Problem erweisen. Das andere Problem ist halt dass der Käufer keine Fotos von der Verpackung gemacht hat wie sie angekommen ist, sondern diese aufgerissen hat um an den Inhalt zu kommen. Das heisst, dass die Verpackung nicht mehr annähernd in dem Zustand ist, wie ich sie verschickt habe

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Oldtimer2000  19.04.2023, 18:04
@Elias380

Das ist natürlich schlecht.

Er wird also vermutlich einen PayPal-Fall wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels eröffnen, den PayPal zu 99,9% zu seinen Gunsten entscheiden wird.

Nimm's mir nicht übel, aber warum um alles in der Welt bietet man als Verkäufer freiwillig (!) PayPal an, obwohl man dadurch nur Nachteile hat (Gebühren, 180 Tage Käuferschutz, 21 Tage Wartezeit...).

Ach ja:

Also bin m/17...

Das könnte auch noch zu ziemlichen Problem mit PayPal führen...

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Elias380 
Fragesteller
 19.04.2023, 19:12
@Oldtimer2000

Ja das mit meinem Alter wird kein problem, da ich das paypal von meinem dad benutze. Und ich benutze paypal, da es eigentlich meiner meinung nach am besten ist und ich das verkaufssystem von ebay kleinanzeigen nicht mag

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Oldtimer2000  19.04.2023, 19:25
@Elias380
Und ich benutze paypal, da es eigentlich meiner meinung nach am besten ist

Deine Meinung täuscht, PayPal ist nur für den Käufer am besten.

Aber das wirst Du ja bald selbst merken.

Da ist übrigens noch was:

Du handelst ja nach eigenen Angaben gewerblich mit Deinem Sneaker-Reselling, richtig?

https://www.gutefrage.net/finanzen-versicherungen/steuern-steuererklaerung/frage/gewerbe-nachtraeglich-anmelden-2

Dann weißt Du ja, dass Du als gewerblicher Verkäufer im Gegensatz zu einem Privatverkäufer immer das Versand- und Verlustrisiko trägst.

Aber das nur am Rande.

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Elias380 
Fragesteller
 19.04.2023, 19:46
@Oldtimer2000

Der Verkauf war kein Teil meines Sneaker-Resellings und somit ein Privatverkauf danke trotzdem

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