Toggo-CleverClub! Hilfe! Dicke Rechnung..

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Abzocke mit sogenannten "Testabos", die dann - April, April! - automatisch in ein Dauer-Abo übergehen, ist weit verbreitet. Jedoch muss da nicht bezahlt werden, und Angst vor Konsequenzen braucht man da nicht zu haben.

Denn die Rechtslage ist ganz eindeutig. Und das wissen die Abzocker selbst im übrigen auch ganz genau. Es muss nämlich auf die automatische Verlängerung eines Probeabos in ein Dauerabo sofort erkennbar und deutlich sichtbar hingewiesen werden - sonst wird das nicht Vertragsbestandteil. Also: April-April-Klauseln in den AGB ("Punkt 3: ällebäääääätsch, das wird jetzt aber ein Dauer-Abo...") oder Fußnoten-Kleinschrift-*Sternchen-Hinweise gelten als sogenannte "überraschende Klausel" gemäß § 305c BGB. Unwirksam, sagt der Jurist. Ungültig, wird nicht Vertragsbestandteil.

Also muss da nicht bezahlt werden. Es ist auch wurst, ob sich da ein Erwachsener oder ein Minderjähriger angemeldet hat. So oder so entsteht kein dauerhafter kostenpflichtiger Vertrag.

Klingt bes....i...en für die Abzocker, ist aber so.

Das wissen die auch, und daher drohen und mahnen und posaunen sie immer nur fürchterlich herum. "Weeeennnnn Du nicht bezahlst, dannnnnnnn schicken wir Dir den Bundesoberinkassovollstrecker aus Buxtehude auf den Hals. Unnnnnnnd wir pfänden Deine Unterhosen und die Zahnstocher." Und so weiter.

Alles Quark. Passieren tut nichts. Nach ein paar bösen Briefen schläft das Drohgetöse von selbst ein.

Die Forderung ist unbegründet, und es gibt keine Rechtspflicht, dazu Stellung nehmen zu müssen. Man muss sich nicht erklären, oder widerrufen oder kündigen oder verschwurbeln oder verhummnibummsen. Überhaupt gar nichts muss man.

Sollte es die Gegenseite mal mit dem gerichtlichen Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Amtsgericht, ist aber extrem unwahrscheinlich...), dann reicht es, innerhalb von 14 Tagen den Widerspruch ans Gericht zu schicken.

Vor Gericht gehen diese Abzocker nicht. Die Methode ist überall die gleiche: Vertrag unterschieben, lügen, täuschen, dann mahnen, drohen und von 30 Prozent Angstsch...sern die Kohle kassieren.

Wer nicht zahlt und nicht reagiert, kann sein Geld behalten. Gilt auch bei Mahnungen vom Anwalt oder Inkasso. Das sind keine Behörden, die können Dir überhaupt gar nichts. Wenn die was wollen, sollen sie doch Klage einreichen. Machen die aber nicht. - Also. Papier ist geduldig.

Da du nicht volljährig bist, bist du nur beschränkt Geschäftsfähig. Das heißt deine Eltern (oder Erziehungsberechtigten) müssen dem Vertrag zustimmen (Paragraph 107 BGB). Tun Sie das nicht, weil sie z.B. keine Kenntnis von dem Vertrag hatten, ist der Vertrag ungültig. Dein Vertrag mit Toggo ist ein so genanntes "einseitiges Rechtsgeschäft" (Paragraph 111 BGB). Somit ist der Vertrag, bzw. einzelne Vertragsbedingungen unwirksam.

Fazit: NICHT BEZAHLEN!! Rede am besten mit deinen Eltern darüber. Die können dann z.B. zu einer Verbraucherzentrale gehen.

venuelle 
Fragesteller
 04.04.2014, 18:58

Kann ich das nicht alleine regeln? Bekomme voll ärger...wieso bin ich so dumm?schei*e

Droitteur  04.04.2014, 20:27
@venuelle

Also, wenn du es nicht ohne deine Eltern hinbekommst, dann lass dir wenigstens gesagt sein: Du hast einen Fehler gemacht, der bei Erwachsenen Kosten und in deinem speziellen Fall allerdings keine Kosten verursacht - hol dir die Konsequenzen entsprechend der Höhe deines "Fehlers" ab. Einfach dazu stehen und daraus lernen, auf die Weise nimmst du vorweg, was man mit einer Standpauke bei dir erreichen möchte: Erwachsenwerden.

Ob du es allein regeln kannst, hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab - aber besser wird davon nichts, außer dass du dich unnötigerweise um "Ärger" drückst, damit baust du in dir selbst nur unnötig Stress auf. Du kannst es ja erst mal allein versuchen, aber wenn sie nicht gleich einlenken, wirst du höchstwahrscheinlich wie einige ähnlich gelagerte Fälle, die ich hier kennengelernt habe, ne ganze Weile in ständiger Angst leben, dass da "doch noch was kommt".

@Poolnitz: Es handelt sich hier nicht um ein "einseitiges Rechtsgeschäft", das wäre zB eine Kündigung. Vielmehr handelt es sich - wie hier schon aufgetaucht ist - um einen schwebend unwirksamen Vertrag, und zwar einen zweiseitigen ;) Aber es ist ein interessanter Ansatz, das mal als einseitiges Geschäft zu betrachten^^

Eltern erzählen

a) Rechnung bezahlen (keine Pflicht <-) b) Den Support anschreiben (geringe Chancen etwas zu bewirken) c) Rechtsanwalt nehmen, weil du 1. nicht volljährig bist und damit 2. der 'Kaufvertrag' ungültig ist.

LemyDanger57  04.04.2014, 18:48

Ich glaube kaum, das ein Rechtsanwalt benötigt wird. Der Betreiber wird sich hüten, in dem Fall einen Aufstand zu machen, da er nur verlieren kann, schon allein deswegen, weil die Geschäftsfähigkeit (=Volljährigkeit) nicht geprüft wurde.

karoffelbaum  04.04.2014, 18:49
@LemyDanger57

Es gibt aber auch lustige Betreiber die es mit Inkasso Firmen versuchen und die Leute damit einschüchtern und da wir hier von RTL sprechen, traue ich denen alles zu ;)

LemyDanger57  04.04.2014, 18:51
@karoffelbaum

Ich traue denen auch zu, dass sie wissen, auf welch dünnem Eis sie sich bewegen. Ich würde im Notfall mit der Bild-Zeitung oder SAT1/Pro7 drohen, als Konkurrent würden die sich ganz sicher darauf stürzen.

karoffelbaum  04.04.2014, 18:56
@LemyDanger57

Drohen erstmal garnicht, schön sachlich bleiben und Fakten erklären.

LemyDanger57  05.04.2014, 08:32
@karoffelbaum

Ich hatte ja auch geschrieben "im Notfall".

Da Du nur beschränkt geschäftsfähig bist, kann in soochen Fällen nur ein Wirksamer Vertrag durch Zustimmung Deiner Eltern zu Stande kommen, bis dahin ist diese Geschäöft schwebend unwirksam. Schreib das denen.

da du nicht volljährig bist ist der vetrag ungültig.

venuelle 
Fragesteller
 04.04.2014, 18:42

Und wie soll ich jetzt vorgehen? :/ denen ne Mail schreiben?

LemyDanger57  04.04.2014, 18:49

Nicht ungültig, aber schwebend unwirksam ( ab vierzehn ist man beschränkt geschäftsfähig).

Droitteur  04.04.2014, 20:31
@LemyDanger57

Ab dem vollendeten siebenten Lebensjahr ;) Aber sonst korrekt.

14 ist relevant für die Strafmündigkeit.

LemyDanger57  05.04.2014, 08:27
@Droitteur

OK, ist schon eine Weile her ;-)