Tierverkauf strafbar?

6 Antworten

Natürlich kannst du das. Würde ich auch direkt so machen! Die spinnt wohl.
Aber mal was anderes: Dein Kumpel sollte die Katze unbedingt kastrieren lassen, wenn sie immer wieder trächtig wird. Es gibt ohnehin schon genug Kitten und Katzen in Tierheimen!

Nala12321 
Fragesteller
 01.11.2017, 23:31

Da hast du vollkommen recht mit der kastration. Dies werden wir aufjedenfall tun! 

Ich danke dir für die Antwort. Das tut echt gut etwas aufgebaut zu werden 

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Hast du handfeste Beweise für die Lügen dieser Frau? Wenn es dir gelingt, schriftliche Gegendarstellungen von den angesprochenen Freunden zu bekommen, kannst du umgehend eine rechtliche Verfügung erwirken.

Aus deinen Schilderungen wird nicht klar, ob dein Freund auch Besitzer der Freigängerkatze ist, oder ob er nur die Drecksarbeit für andere Besitzer erledigt.

In letzterem Fall entbehrt die Darstellung der "Tierschutzfrau" mal erst Recht jeglicher Grundlage und das wäre ein sehr guter Grund, auch öffentlich, sowie kostenlos in einem redaktionellen Beitrag in den Wochenblättern die Sache zu euren Gunsten klarzustellen.

Nala12321 
Fragesteller
 02.11.2017, 00:07

Also die Katze ist sozusagen von meinem Freund. Sie ist zwar immer drausen abundzu kommt sie halt zum Essen. 

Das wichtigste was ich vergessen habe ist ja als er den dritten Wurf (zwei kitten) gestern an einer Dame vermitteln wollte, ging die Dame 10 Minuten vor der tür und kam mit zwei Polizeibeamten und der Dame die mir übel nachredet wieder. Die Dame Beschuldigte meinen Freund sofort das dies meine Katzen wären ich sie quälen würde und zeigte auch ihm direkt ein Foto von mir und erzählte wieder diese schlimmen Behauptungen. Die Dame nahm die beiden kleinen packte sie ein und sagte die werden beschlagnahmt von Tierschutz. Die Polizeibeamten nahmen die Daten von meinem Freund auf aber wussten selbst nicht ob die Dame das überhaupt machen könne und wussten eigentlich selbst nicht zu helfen. Sie gingen alle und mein Freund rufte mich direkt mit den Nachrichten an. 

Deswegen hatte ich echt Größe sorge. 

Wir wollen morgen unseren Anwalt aufsuchen und auch die kleinen Kätzchen versuchen wieder zu erlangen.

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michi57319  02.11.2017, 00:10
@Nala12321

Dein Freund ist Besitzer einer Katze und hat sie nicht kastrieren lassen? Entschuldige, aber das ist wirklich grob fahrlässig.

Wir haben wirklich genug Katzenelend und dein Freund trägt dazu bei. Es ist für eine Katze keine Spaß, begattet zu werden und Kitten auszutragen.

Das ist allerdings kein Grund, dich anzuzeigen, wenn du sauber nachweisen kannst, daß du kein Geld mit dem Verkauf verdienst hast.

Allerdings solltet ihr echt mal umdenken!

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Nala12321 
Fragesteller
 02.11.2017, 00:16
@michi57319

Ich gebe dir da vollkommen recht und nach dem dritten Wurf (wir hatten echt keine Ahnung von Katzen, das füttern und der Unterschlupf war echt nur lieb gemeint) haben wir auch schon im nächsten Monat bei unserer Tierärztin einen Termin vereinbart! Ich gebe dir in allen Hinsichten zu Katzen Babys und verpaarung recht. 

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Sie hat keine Handhabe gegen Dich, wenn es so ist, wie Du schreibst. Diese Dame hat irgendwie ein psychisches Problem. Tierschutzvereine verhalten sich anders. 

Wenn Du andere zur Aussage bringst, dann zeige sie ruhig an.

Die Dame soll sich ruhig wie die Axt im Walde verhalten. Gottseidank leben wir in einem Rechtsstaat (Also du vmtl. in Deutschland und ich in Österreich) - was, sollte es soweit kommen, einen fairen Prozess sichert.

Grundsätzlich kann die Frau dich schon anzeigen, jedoch kannst du nur dann verurteilt werden wenn es schlagende Beweise gegen dich gibt. Meines Erachtens hast du nicht das geringste zu befürchten - Gib einfach das bekannt was du hier von dir gegeben hast.

Eine Gegenanzeige wäre durchaus möglich:

Verleumdung

§ 297.
(1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung
aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe
bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht
falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die
Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, wenn die fälschlich angelastete
Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht
ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu
bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu
bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung
beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten
unternommen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften

der korrekte juristische Fachbegriff wäre üble Nachrede (Tatsachenbehauptung, die nicht erweislich wahr“´ ist
oder Verleumdung (Tatsachenbehauptung, die erweislich inwahr ist).

Sprich am besten mit einem Rechtsanwalt, wenn du ernsthaft eine Anzeige erwägst (nur um sicher zu stellen, dass sie den Spiess nicht umdreht)

Coffeman444  01.11.2017, 23:39

Korrekt - "Verleumdung" ist der richtige Begriff.

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Nala12321 
Fragesteller
 01.11.2017, 23:43

Danke für deine Antwort! 

Wie meinst du dies, ich solle mir sicher sein das sie den Spieß nicht umdreht..

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Zaitekii  01.11.2017, 23:47
@Nala12321

du zeigst sie an, und plötzlich wirft sie dir Verleumdung vor, das meinte ich

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