Tierschutzgesetz mindestgröße für Hasenkäfig
In einem Zoo Fachhandel bei mir in der Nähe, haben sie jetzt einen Hasen zu verkaufen er ist wirklich recht groß, so ca. 4 kg. Dieser Hase sitzt alleine in einem ca. 50 x 50 cm großen Käfig.
Kennt einer von euch einen Abschnitt aus dem Tierschutzgesetz wo mindestgrößen für Hasen Käfige stehen. Wichtig: für Hasen, nicht für Kaninchen, darüber findet man genug.
3 Antworten
Im Merkblatt zur Haltung von Kaninchen als Heimtiere (2005) vom Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg werden folgende Mindestkäfiggrößen für 2 Kaninchen angegeben (B x T x H):
- Körperlänge größer als 40cm: 150cm x 80cm x 60cm,
- Körperlänge kleiner als 40cm: 120cm x 60cm x 50cm.
Finde ich auch, ich finde sogar,dass Kaninchen überhaupt nicht eingesperrt werden dürfen.
Es wird sich um ein Kaninchen halten, denn Hasen sind geschützte Wildtiere und dürfen gar nicht in Zoogeschäften verkauft werden.
Im Tierschutzgesetz selbst wirst du darüber nichts finden.
Die TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V.) bringt Merkblätter zu solchen Themen heraus. Hier das derzeit aktuelle Merkblatt zu Kleinsäugerhaltung im Zoofachhandel:
http://www.tierschutz-tvt.de/fileadmin/tvtdownloads/merkblatt46_2011.pdf
Für eine maximale Besatzdichte von vier Kaninchen sind 140 x 60 x 60 cm angeraten, zu finden in der Tabelle auf Seite 8.
Du findest nichts zu Hasen weil sich Hasen schlichtweg nicht in Käfigen aufzuhalten haben
Da geht es um Bestimmungen zur Heimtierhaltung, nicht jedoch um jene für die Haltung im Zoohandel. Die Bestimmungen sind nicht identisch, da im Zoohandel die Tiere nur kurz sitzen.
Allerdings sind die Werte für Die Heimtierhaltung da reichlich ärmlich angegeben. Daheim beim Heimtierhalter sollte man schon ein Gehege mit min. 2 m² pro Kaninchen bieten.