Taxi mit Warnblinkanlage vorbeigerast?

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Hallo Lisa.

An sich müssen sich Taxen ebenfalls an die STVO halten. Die Warnblinkanlage rechtfertigt ein zu-schnell Fahren nicht. Wenn das Fahrzeug nicht gelb war, denke ich, dass es sich nicht um ein Taxi gehandelt hat.

Zudem ist es an sich selten, dass auf dem Dorf Taxen durch die Gegend rasen. Deshalb schätze ich, dass es sich um ein PrivatPKW gehandelt hat.

Was möglich wäre, ist, dass es sich um ein Fahrzeug eines Feuerwehrangehörigen gehandelt haben könnte.

Wenn Personen, die der Freiwilligen Feuerwehr angehören, zum Einsatz gerufen werden, besitzen diese auf dem Weg zum Feuerwehrhaus Sonderrechte im Straßenverkehr. Das bedeutet, dass sie die Geschwindigkeitsbegrenzung etwas überschreiten dürfen.

Da aber für andere Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlich ist, ob der andere PKW jetzt im Einsatz ist oder nicht, gibt es für solche Personen gelbe Dachaufsetzter, auf denen "Feuerwehr im Einsatz" steht.

Manche Einsatzkräfte nutzen neben diesem Dachaufsetzer auch die Warnblinkanlage, um den anderen Verkehrsteilnehmer mitzuteilen, dass sie etwas schneller fahren. PrivatPKW dürfen nämlich kein Blaulicht besitzen, so ist das Schild und die Warnblinkanlage der einzige Weg, auf sich aufmerksam zu machen.

Bei den umliegenden Feuerwehren in meinem Umkreis sind die Dachaufsetzer ebenfalls in Verwendung, in meiner Wehr aber nicht. Das hat seine Gründe.

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Es könnte sich aber auch um einen Arzt in seinem PrivatPKW handeln, der ebenfalls zu einem Einsatz eilte.

Oder es war nur ein Verrückter, der an seinem Auto rumgebaut hatte und einfach mal schnell fahren wollte.

Grüße

Woher ich das weiß:Hobby
 - (Auto, Auto und Motorrad, Verkehr)

Hi,

Taxi mit Warnblinkanlage vorbeigerast?

Aller Wahrscheinlichkeit nach war es einfach kein Taxi, sondern wohl eher ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr auf der Anfahrt zum Gerätehaus.

Dabei werden auch ganz gerne gelbe Dachaufsetzer (wo allerdings bspw. "Feuerwehr im Einsatz" statt "Taxi" draufsteht) und die Warnblinkanlage genutzt.

Angehörige der freiwilligen Feuerwehr dürfen nach gängiger Rechtssprechung im Einsatzfall auch im Privat-PKW Sonderrechte (vgl. § 35 StVO) nutzen. Zur Kenntlichmachung werden mehr oder minder legale Wege zur Kennzeichnung, wie eben die Dachaufsetzer oder die Warnblinkanlage, verwendet.

Und, nur der Vollständigkeit halber: auch Taxis müssen sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die StVO halten.

LG

  1. Seit wann sind Taxen in Deutschland gelb?
  2. Natürlich müssen sie sich an die Regeln halten.

Taxen haben einmal monatlich einen ärztlichen Notdienst (in dem Fall hat man oben noch ein zusätzliches Schild), und da kann es dann sein, dass sie im Notfall auch schneller fahren müssen.

Vielleicht handelte es sich um einen Notfall ins Krankenhaus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung