Taucht Therapie (selbst bezahlt) bei Verbeamtung auf?

4 Antworten

Also generell taucht nichts in deiner Akte auf, was du privat bezahlst. Es würde also keiner davon Wind bekommen...

Generell geht beim Amtsarzt manchmal mehr, als viele denken. Ich bin mit 2 Therapien plus Klinikaufenthalt (während des Refs!) vermutlich ein gutes Beispiel dafür. Das habe ich dem Amtsarzt auch berichtet und stehe dazu.

Mittlerweile ist es keine Schande aufgrund von Stress/Prüfungsangst/Depression in Behandlung zu gehen. Und es ist auch allgemein bekannt, dass nur wenige Leute das Referendariat aus dem Ärmel schütteln. Wichtig war dem Amtsarzt, dass es eine bereits abgeschlossen Behandlung war und ich mich aus Eigeninitiative darum gekümmert habe. Sprich ich habe mich von mir aus freiwillig um die Therapie gekümmert und wollte anschließend noch 2 Monate ambulant Therapiestunden ein Mal pro Woche, damit ich wieder voll einsatzfähig bin.

Zudem habe ich mich letztes Jahr auf ADHS testen lassen (ja, das gibt's auch im Erwachsenenalter ;-) ) und habe Asthma - beides wird als chronische Krankheiten eingestuft.

Und vom Amtsarzt aus steht meiner Verbeamtung trotzdem nichts im Wege.

Natürlich schreibe ich von meiner persönlichen Erfahrung und es ist immer auch abhängig von dem Amtsarzt, der dich beurteilt. Generell ist jeder nervös und es gibt natürlich solche und solche Ärzte...

Aber mal abgesehen vom Thema Amtsarztbesuch - ich kann jedem, der Ängste/Depressionen/Probleme mit sich rum schleppt (mit denen er selbst nicht fertig wird) nur empfehlen sich Hilfe zu suchen. Das ist in erster Linie eine langfristige Investition in die eigene Gesundheit! Was bringt's mir, wenn ich alles vertusch bis nach dem Amtsarzttermin und dann kommt's ganz dicke, weil ich mich nicht um mich gekümmert habe?

Ein Bekannter hat das recht treffend beschrieben: Wenn ich mit dem Fuß umknicke geh ich zum Arzt/Physiotherapeuten.Wenn ich mit der Psyche umknicke geh ich zum Psychotherapeuten. :-)

Viele Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Lameretlesable  28.07.2021, 08:58

Ansonsten verweise ich auf die Antwort von Tannennadel55. :-)

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Egal ob du die Therapie privat bezahlst oder nicht, du bist bei der amtsärztlichen Untersuchung vor der Verbeamtung dazu verpflichtet, alle Krankheiten wahrheitsgemäß anzugeben. Auch kann es erforderlich sein, dass du alle deine behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden musst.

Nicht alle Krankheiten oder Therapien sind sofort ein Ausschlussgrund.

Das Verschweigen von Krankheiten und Therapien kann allerdings die umgehende Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Grundsätzlich kann der Amtsarzt natürlich nicht wissen, ob du dich noch irgendwo privat behandeln lässt. Falls doch irgendwann rauskommt, dass du beim Arzt geschummelt hast, wird das Beamtenverhältnis jedoch sofort rückwirkend(!) aufgelöst. Das heißt, dass sogar die Bezüge (aus Billigkeitsgründen nur teilweise) zurückgezahlt werden müssen. Es gibt auch keine "Verjährungsfrist" o. dgl., nach der du auf der sicheren Seite bist und das Beamtenverhältnis nicht mehr angefochten werden kann.

Seit 2014 wurden aber die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung durch das BVerwG deutlich nach unten gesetzt; es wird insbesondere nicht mehr verlangt, dass man das Pensionsalter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit arbeitsfähig erlangt (was auch vorher unwissenschaftliche Kaffesatzleserei war), sondern nur noch, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, die es wahrscheinlicher als unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass eine Dienstunfähigkeit vor dem Pensionsalter austritt.

Du bist verpflichtet, Deine Behandlungen zu benennen. Eine rein private Behandlung taucht aber nirgendwo auf. Wer außer Dir und Deinem Behandler sollte das schon wissen? Und Dein Behandler steht unter Schweigepflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren Psychol. Psychotherapeut in eigener Praxis