Suche Website mit Rote Liste Sachsen?

3 Antworten

Hallo,

hier ein Link zum Download der Artenliste für Sachsen! Ich finde darin Gagea lutea, den Wald- Gelbstern, aber in der folgenden Spalte ist ein Punkt eingetragen, was für "Ungefährdet" steht. (Siehe Tabelle auf S. 10!)

Nachdem hier in den Antworten schon wieder Chat GPT vertreten ist, ein Exkurs zu Roten Listen und ihrer Bedeutung:

Rote Listen sind Fachgutachten von Wissenschaftlern, die einen gewissen, abgegrenzten Raum untersucht haben, um darin das Vorkommen, die Bestandeshöhe und die Tendenz (zunehmend/abnehmend) von Arten festzustellen. Auf dieser Basis wird dann eine Aussage getroffen, ob und ggf wie sehr die einzelne Art in dem untersuchten Gebiet gefährdet, oder ob sie bereits ausgestorben ist. In diesem Fall ist es eine Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen von Sachsen. Es gibt Rote Listen der einzelnen Artengruppen für ganz Deutschland und für die einzelnen Bundesländer, auf kleinerer Ebene eher selten, nicht flächendeckend. Diese Festlegung des jeweiligen Untersuchungsgebietes, die sich rein an politischen Grenzen orientiert, kann gelegentlich kuriose Ergebnisse hervorrufen. Es ist zB denkbar, dass eine Art einen großen Lebensraum besetzt und es ihr darin gut geht. Dieser Lebensraum kann sich über mehrere Bundesländer erstrecken, aber in eines ragt er nur mit einer winzigen Ecke hinein. Konsequenterweise wird in diesem Bundesland die Art mit einem Gefährdungsgrad, zumindest als "potentiell gefährdet" beurteilt, dieser winzige Lebensraum könnte ja irgendwie beeinträchtigt werden und dann wäre die Art in diesem Bundesland verschwunden. Überall sonst und in der Roten Liste des Bundes aber wird sie als ungefährdet eingestuft. Es empfiehlt sich also gelegentlich schon genauer nachzulesen, in solchen Fällen sollte die Einstufung zumindest erläutert sein.

Wenn es so kompliziert ist mit den Roten Listen, dann stellt sich die Frage, welche Auswirkung hat es für dich, wenn eine Art auf der Roten Liste steht? Erst einmal gar keine! Welche direkte Auswirkung sollte es für eine Privatperson haben, wenn Wissenschaftler in einem Gutachten eine Einschätzung abgegeben haben? Solche Gutachten haben ja keinerlei Gesetzeskraft oder sonstige Wirkung. Sie sind lediglich als Hinweise an die entscheidenden Stellen (die sie idR auch in Auftrag gegeben haben!) zu verstehen. Beispielsweise an den Gesetzgeber, die Ministerien, die Naturschutzverwaltung. Wenn eine Art stark gefährdet ist und ihre Bestände zurückgehen, dann wird es vielleicht geboten sein, sie in die Bundesartenschutzverordnung aufzunehmen, dort, wo es die letzten Vorkommen gibt, Schutzgebiete einzurichten, Maßnahmen durchzuführen, die den Lebensraum für diese Art verbessern. Und so wird es dann in der Praxis oft so sein, dass eine Art, die mit einem hohen Gefährdungsgrad in der Roten Liste eingestuft ist, nach Naturschutzrecht besonders geschützt ist und generell nicht gepflückt werden darf, oder dass die allermeisten ihrer Wuchsorte in Naturschutzgebieten liegen, deren Verordnungen das Pflücken von Pflanzen untersagen.

Die Einstufung einer Art in die Roten Listen ist in einem Herbarium sicher eine wertvolle Zusatzinformation. Wichtiger für dich ist aber, dich zunächst einmal zu informieren, ob die jeweilige Pflanze besonders geschützt ist, oder ob du dort, wo sie wächst Pflanzen pflücken darfst.

Die naturschutzrechtliche Einstufung einer Art findest du auf seriösen Webseiten wie der von NikkiMM verlinkten (hier lese ich, dass die nicht besonders geschützt ist, und auch, dass deine Art auch auf der Roten Liste von Deutschland als ungefährdet gilt!) oder im schwer zu lesenden Original der Bundesartenschutzverordnung.

Naturschutzgebiete und ihre Grenzen sowie die dort geltenden Ge- und Verbote sind in der Regel mit Schildern gekennzeichnet.

Das sagt Chat GPT dazu:

​"Der Wald-Gelbstern (Gagea lutea) steht in Deutschland nicht generell unter bundesweitem Naturschutz. Allerdings wird seine Gefährdung regional unterschiedlich bewertet. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Hessen, wird der Wald-Gelbstern in der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen geführt, was auf eine Gefährdung hinweist. In anderen Regionen, wie dem Landkreis Neumarkt in Bayern, wird der Wald-Gelbstern ebenfalls als gefährdet eingestuft. Daher ist es ratsam, sich bei den zuständigen Naturschutzbehörden oder Umweltministerien der jeweiligen Bundesländer über den aktuellen Schutzstatus des Wald-Gelbsterns in der spezifischen Region zu informieren"

Frag am besten selbst nochmal nach und lass dir die Quellen geben, kann die dir leider nicht schicken, das sind PDFs.


Pomophilus  21.03.2025, 12:00

Wie so oft liefert Chat GPT keine verwertbaren Aussagen: Gefährdung, eventuelle Einstufung in einer (welcher?) Roten Liste und Schutzstatus werden gnadenlos vermengt als seien diese völlig verschiedenen Sachverhalte gleichbedeutend. Davon, dass es in verschiedenen "spezifischen Regionen" einen unterschiedlichen Schutzstatus des Gelbsterned gäbe, habe ich noch nie gehört! Auf die eigentliche Frage - wo finde ich die Rote Liste von Sachsen - wird dabei nicht einmal im Ansatz eingegangen!

Von Experte Pomophilus bestätigt

Rote Listen sind Fachgutachten, die in einem bestimmten Gebiet eine Abschätzung geben, welche Arten dort einem gewissen Aussterberisiko ausgesetzt sind. Maßgebliche Faktoren, die bei der Bewertung eine Rolle spielen, sind z. B. die Populationsgröße (gibt es viele oder wenige Indivifuen), Populationstrends (nehmen die Bestände zu oder ab) und die Verbreitung (ist die Art endemisch oder kosmopolitisch). Rote Listen können sich auf die gesamte Erde beziehen, wie die Rote Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN). Es gibt aber auch Rote Listen für einzelne Länder, z. B. für Deutschland. Außerdem werden die Listen oft nach taxonomischen Gruppen geführt; so gibt es z. B. in Deutschland eine Rote Liste für Farn- und Blütenpflanzen (hier die aktuelle Auflage von 2018), für Moose, für Säugetiere usw. Auch für einzelne Bundesländer sind Rote Listen erarbeitet worden. Die für Sachsen findest du hier.

Rote Listen sind von Wissenschaftlern erstellte Werkzeuge, die eine Empfehlung an Entscheidungsträger (also an die Politik) abgeben. Sie sind, von wenigen Ausnahmen (z. B. in der Schweiz) nicht rechtsverbindlich. Wenn eine Art in einer roten Liste als bedroht geführt wird, heißt das also leider nicht automatisch, dass diese Art auch gesetzlich geschützt ist und dann z. B. einem Sammelverbot unterliegt. Umgekehrt kann eine Art gesetzlich geschützt sein, obwohl sie nicht (mehr) bedroht ist. Das ist z. B. in drn USA beim Weißkopfseeadler der Fall; er ist geschützt, obwohl sich seine Bestände wieder erholt haben, sogar Federn dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung gesammelt werden.

Wenn du wissen willst, ob eine Art einen internationalen oder nationalen Schutzstatus hat, muss man schauen, ob eine Art im Anhang eines Gesetzes zum Schutz bedrohter Arten steht. International die größte Bedeutung hat sicher CITES, umgangssprachlich auch Washingtoner Artenschutzabkommen genannt. Die EU hat dem Schutz bedrohter Arten dienende Richtlinien erstellt, z. B. dir Flora-Fauna-Habitatrichtlinie oder die Vogelsvhutzrichtlinie, welche die einzelnen EU-Staaten jeweils in geltendes nationales Recht umsetzen müssen, etwa das Bundesnaturschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung usw. Sich durch alle Gesetze zu quälen, kann mühsam sein, deshalb gibt es Datenbanken, die einem die Suche erleichtern. Unter wisia.de bekommst du z. B. Zugang zur Datenbank des Bundesamts für Naturschutz. Dort kannst du den Namen einer Art eingeben (am besten den wissenschaftlichen Namen) und bekommst dann angezeigt, falls die Aet in der Datenbank gelistet ist, nach welchen Gesetzen diese national und international geschützt ist. Wenn eine Art z. B. nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng oder besonders geschützt ist, darf sie etwa nicht gesammelt werden. Das heißt natürlich, dass man sich am besten informieren sollte, bevor man ein Herbarium anlegt. Im Fall des Gelbsterns hast du Glück, er ist nicht in der Datenbank, d. h. nicht gesetzlich geschützt und darf gesammelt werden. Wichtig zu wissen: es gilt, wie immer, die "Handstraußregel"; es darf nicht mehr gesammelt werden, als zwischen Daumen und Zeigefinger passt.

Noch ein paar Tipps zum Anlegen eines Herbariums:

  • Versuche, die Pflanze möglichst im Feld zu bestimmen. Sammle nur, was nicht geschützt ist. Bist du unsicher, lass die Pflanze lieber stehen. Informiere dich zu Hause und geh ggf. später noch mal zurück. Steht eine Pflanze auf der Roten Liste als gefährdet, ist aber nicht geschützt, lässt man sie besser trotzdem stehen.
  • Sammle nur, wo du darfst. In Naturschutzgebieten, Nationalparks usw. ist das Sammeln natürluch verboten.
  • Sammle am besten die ganze Pflanze samt Wurzeln (bei Bäumen und Sträuchern wird das natürlich schwierig), weil auch die für die Diagnostik wichtige Bestimmungsmerkmale sein können (wenn du z. B. bei der Rundblättrigen Glockenblume nur den Stängel sammelst, wirst du dich fragen, warum sie "rundblätttig" ist, denn die Stängrlbletter sind lanzettlich, rund sind nur die Blätter an der Blattrosette direkt am Boden)
  • Bevor die Pflanzen ins Herbarium kommen, müssen sie gut gepresst und getrocknet sein, da sie sonst schimmeln.
  • Am besten fertigst du dir schon beim Sammeln Kärtchen an, die du beschriftest mit wichtigen Daten (welche Art? Wer hat sie gesamnelt und bestimmt? Wann und wo gesammelt?), sodass du später nicht durcheinander kommst.
  • Klebe Pflanzen nicht mit Klebeband ein. Der Kleber enthält Säure, der die Pflanze und das Papier mit der Zeit zerstört. Eingeklebt werden Pflanzen mit speziellen gummierten Papierstreifen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Biologiestudium, Universität Leipzig