Suche Paragraphen?

8 Antworten

Das wird gerne behauptet überspannt aber meines Wissens das neutralitätsgebot. Er darf für meine Begriffe sagen: "Meiner Ansicht nach..." . Was hingegen unzulässig ist, ist Meinungen als Falsch abstempeln, sofern sie sich im Rahmen des Vertretbaren befinden. (Dass der Holocaust stattgefunden hat, ist zum Beispiel unstrittig und wer das leugnet macht sich strafbar, sodass der Lehrer hier einschreiten müsste.) Genauso unzulässig ist es, seine Benotung auf die politische Meinung auszurichten, indem ich z. B. sage: "Wer pro Partei X argumentiert kriegt 0 PUnkte". Solange die Argumente begründet und logisch sind, kann man fast alles vertreten.

Natürlich darf ein Lehrer seine politische Meinung sagen. Dementsprechend gibt es auch keinen Paragraphen.

Er darf nur nicht indoktrinieren, ganz andere Baustelle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Das wird oft behauptet. Es ist aber Unsinn.

Der Lehrer darf durchaus etwas im Unterricht sagen, dass seine politische Meinung ausdrückt. Wenn er klug ist, wird er so etwas sagen: "Das ist jetzt meine private Meinung." Als "Mensch" hat auch ein Lehrer Meinungsfreiheit. Wenn allerdings ein Lehrer Nazi-Parolen oder Ähnliches von sich gibt, wird die Schulbehörde einschreiten.

Was er nicht darf: Schüler politisch oder weltanschaulich indoktinieren. Er darf auch nicht eine Benotung vornehmen, die an seiner eigenen politischen oder weltanschaulichen Auffassung orientiert ist.

Gruß, earnest

earnest  09.04.2020, 11:33

Upps: das seine politische

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