Student 25 Teil einer BG und Bafög?

3 Antworten

Wenn der Bafög-Folgeantrag zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums im Wesentlichen vollständig gestellt ist, wird Bafög nahtlos weitergezahlt.

Ansonsten würde das Jobcenter einen Erstattungsantrag an das Bafög-Amt stellen. Einkommen würde trotzdem innerhalb der Bedarfsgemeinschaft weiterverteilt werden.

Ergänzend sollte ein Wohngeldanspruch geprüft werden.


Laura04935626 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 10:30

Dass der Folgeantrag nahtlos weiterläuft ist bei mir leider noch nie der Fall gewesen. Mein Antrag liegt schon seit März vollständig beim Bafög Amt und trotzdem erhielt ich den Hinweis, dass erstmal noch die Anträge Januar/Februar bearbeitet werden (also Momentan). Das selbe Spiel war es auch schon letztes Jahr. Danke für die Infos😊

schonen  10.07.2025, 10:37
@Laura04935626

Soweit der Zeitpunkt der Antragstellung damit tatsächlich zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums liegt, sollte das Bafög-Amt bei Ablauf an die gesetzlichen Vorgaben erinnert werden.

Du bist Kind und lebsr bei deinen Eltern?

Wenn du dich selbst Finanzieren kannst, dann fällst du aus der BG. Du bildest deine eigene BG in der HauptBG. Somit ist nur noch dein Mietanteil anrechenbar, den du dann natürlich an die BG zur Deckung zahlen musst. ( ebenso wie die anderen Kosten die die BG für dich ausgibt, aber diese sind eben nicht anrechenbar)

Inwiefern du nen Antrag auf Austritt aus der BG stellen musst oder das automatisch erfolgt, kann ich dir nicht sagen.


Laura04935626 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 06:24

Ich bilde mit meinen Freund eine BG. Wir haben einen gemeinsamen Sohn. Ich selbst werde nur Namentlich in der BG genannt und mein BAföG wird anteilig an den gesamten Bedarf angerechnet. Ich selbst bekomme von der BG gar nichts bezahlt.

Danke für die Antwort:)

berlina76  10.07.2025, 07:09
@Laura04935626

Dann gild das was ich geschrieben hab nicht für dich.

Ihr seid eine echte BG und somit sind deine Eimkünfte anrechenbar.

Laura04935626 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 10:27
@berlina76

Vielen Dank für die zügige Antwort, das hilft schon sehr weiter. Schönen Tag noch 😊

Und ein Stipendium wurde abgelehnt oder nur nicht beantragt.

Job-Center ist ja auch raus, denn es wird ja kein Job angestrebt, Kindergeld für beide bleibt aber. Ob das Kind einen weiteren Anspruch hat, wurde bestimmt geprüft.

Und bis zu 6 Monaten ist ja bekannt, war vor 20 Jahren schon so.

Ich verstehe nur nicht, warum kein (besseres) Stipendium beantragt wurde, ein Job als Türöffner ist doch bestimmt möglich, z.B. vom St.-Werk Villigst.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung