Straffverfolgung von Schwarzarbeit und Dokumentenfälschung eines US Touristen auch rückwirkend möglich?
Angenommen ein Tourist begeht während eines USA Aufenthaltes Dokumentenfälschung und Schwarzarbeit. Er wird nicht erwischt und verlässt das Land irgendwann. Kann er deswegen später von den US Behörden belangt werden?
2 Antworten
Aber sicher - nur ist das kein Auslieferungsgrund, kann aber bei einer erneuten Einreise zu Problemen führen.
Wenn das Ermittlungsverfahren bereits bekannt ist halte ich die Wiedereinreise für ziemlich aussichtslos, im Gegenteil, Stichwort wäre Festnahme am Flughafen. Und ehrlich, in einem US-Gefängnis möchte ich nicht sitzen, und das Risiko besteht auch, wenn man wieder im Land ist und befürchten muss irgendwo mal kontrolliert zu werden, ggfls auch bei irgendeiner Ausreise. Die US-Behörden haben im Gegensatz zu den deutschen Behörden sehr viel mehr Abfragemöglichkeiten, praktisch gibt es kaum Daten die Jahrzehnte zur Verfügung stehen. Ich wurde mal am Flughafen begrüßt mit "sie waren aber schon einige Jahre nicht mehr in unserem schönen Land" (22 um genau zu sein)
Aber man kann es auch anders herum betrachten. Erhalten deutsche Behörden Kenntnis von einer Straftat durch Deutsche im Ausland begangen, kann die Tat auch hier verfolgt werden. Auch das kommt desöfteren vor.
Vielen Dank für deine ausführliche und kompetente Antwort ! :-)
In meinem Beispiel ist die Person wieder in die USA gereist als die Straftaten des vorhergehenden Aufenthaltes noch nicht bekannt wurden. In dem jetzigen Aufenthalt tut die Person nichts strafrechtlich relevantes mehr. Es kann aber also trotzdem sein, dass sie bei einer Ausreise wegen der alten Straftaten belangt wird?
Und von wem kann dieser noch Zugriff erfolgen? Ich habe gehört, normale Polizisten dürfen nicht mehr nach Aufenthaltsgenehmigungen fragen. Durch die Biden Administration haben sie eine andere Priorisierung und Umgang mit Ausländern vorgenommen.
Kann er deswegen später von den US Behörden belangt werden?
Wenn er wieder in die USA einreist und die Sache nach US-Recht noch nicht verjährt ist, muss derjenige mit Festnahme und Anklage rechnen. Zumindest aber wird er abgeschoben, i.d.R. mit Wiedereinreiseverbot.
Und wenn die Wiedereinreise geglückt ist und es erst dann auffällt wenn die Person schon wieder in den USA ist ?