Strafe wegen „Schwarzfahren“ trotz Ticket?

13 Antworten

Klingt nicht danach, als ob es sich um ein übertragbares Ticket handelte. Demnach hatten Sie keines und die Strafe wäre gerechtfertigt.

Ist das Ticket übertragbar (unwahrscheinlich wenn es namentlich ausgestellt ist aber was weiß ich schon) ? Dann Beschwerde einlegen und sich an die Verkehrsbetriebe wenden.

Es ist egal, wer das Ticket gekauft oder bezahlt hat, Du musst aber als Nutzer eingetragen sein - wenn das nicht der Fall ist, warst Du tatsächlich ohne gültigen Fahrschein unterwegs.

Wenn deine Schwester ihren Namen eingegeben hat dann ist es ihr Ticket und nicht deins. Du bist also ohne gültigen Fahrschein gefahren und somit ist die Strafe vollkommen berechtigt.

Wenn DU mit einem Ticket fährst, das nicht auf DEINEN Namen lautet, dann ist das Schwarzfahren. Deine Schwester hat einen bösen Fehler gemacht. Sie hätte das Ticket in der App "für eine andere Person" anklicken und kaufen müssen. Dieses Ticket darf jetzt nur deine Schwester benutzen. Personalisierte Tickets sind grundsätzlich bei der DB nicht übertragbar.

Dann habt ihr beim Kauf nicht aufgepasst, denn es ist egal wer zahlt. Wichtig ist beim Kauf den Namen einzutragen, für wen es ist.

Selbst, wenn es dein Handy ist, ist es jetzt das Ticket deiner Schwester, da ihr ihren Namen eingetragen habt.