kann ich die 60€ wegen schwarzfahren auch am schalter bezahlen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Am Schalter sollte es gehen, ansonsten verweisen die dich dort auf die nächste Fahrpreisnacherhebungszentrale.

Es ist zwar deine Entscheidung, ob du es zahlst, oder nicht, allerdings möchte ich dich darauf hinweisen, dass die Verkehrsbetriebe laut § 107 BGB nicht dazu berechtigt sind, von dir als Minderjährige 60 Euro Vertragsstrafe zu erheben.

Wissen die wenigsten, wollen leider auch die wenigsten hören, da sie eine Anzeige damit riskieren. Die Chance auf eine Verurteilung ist dabei gar nicht so groß.

schalter geht auch. zettel mitnehmen und dann bar zahlen.