Strafe wegen angeblicher Vergewaltigung ohne das die Person Beweise hat?
Hallo ich schilder einmal kurz mein Problem. Es ist so das ich vor kurzem mit meiner Freundin schluss gemacht habe. Das will sie nicht ganz akzeptieren und ist dementsprechend sauer auf mich. Ich bekomme in letzter Zeit immer wieder Anrufe von ihr obwohl ich sie blockiert habe. Die Anrufe gehen zwar ein ich höre aber kein klingeln oder die Vibration meines Handys kann aber sehen das ich angerufen wurde. Jetzt ist es so das eine SMS von ihr auf mein Handy eingegangen ist wo drin stand das sie mich wegen Vergewaltigung anzeigen will. Wir haben zwar miteinander geschlafen hatten aber nicht miteinander. Es ist so das wir im Bett lagen und ich aus Leidenschaft ihr mal ein kleines bisschen das Oberteil hochgeschoben habe wo sie direkt gesagt hat das ich das lassen soll was ich auch tat. Ich habe also sofort von ihr abgelassen und mich auch entschuldigt. Dennoch kann mir ohne Beweise also mit dem Gang zur Polizei was drohen? Man hört das ja immer wieder das Leute wegen soller Dinge vorerst eingesperrt wurden oder Jahre lang gesessen haben weil die Justiz ein fehler gemacht hat.
8 Antworten
Schreib zurück, dass du eine richterliche Kontaktsperre erwirken wirst und dich auch nicht scheust, eine Anzeige wegen Verleumdung gegen sie zu erwirken.
Das ist deine letzte Warnung, dass sie dich in Ruhe lassen soll.
Ich würde an deiner Stelle zur Polizei gehen. Die sollen sie zu einer Untersuchung abholen.
lauter illegale Aktionen... Spermaspuren halten nicht ewig und beweisen erstmal nur den Sex, keine Vergewaltigung., Frage ist, ob er welche hinterlassen hat. Kein Gynäkologe wird jemand gegen seinen Wunsch untersuchen, das wäre Körperverletzung. Telefonmitschnitte ohne richterliche Anordnung werden als Beweismittel nicht zugelassen; vielmehr macht er sich damit strafbar.
Nein. Sie droht ihm mit einer Anzeige. Damit kann er sehr wohl zur Polizei gehen. Die gynäkologische Untersuchung wegen einer möglichen Gewalteinwirkung. Wer so etwas behauptet, muss mit einer Untersuchung einverstanden sein. Für Telefonmitschnitte, die zum Unschuldsbeweis beitragen, gibt es Ausnahmen. Wäre ich ein Mann und würde mir eine Frau zu Unrecht mit solchen Anschuldigungen drohen, würde mich die Strafbarkeit von solchen Mitschnitten nicht schrecken.
eine solche Untersuchung geht aber nicht ohne Einverständnis. Das Hochschieben des Oberteils wird auch keine Spermaspuren hinterlassen. Das wird auch kein Arzt gegen ihren Willen untersuchen. Was soll man da auch herausfinden?
Wenn telefonische Mitschnitte verboten sind, sind sie auch vor Gericht nicht zu verwerten. Kann man sich also sparen.
Wenn sie nicht mal beweisen kann, dass ihr Sex hattet, dann sieht es auch mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung tendentiell eher schlecht aus.
Abgesehen natürlich davon, dass du ohne Probleme deine Aussage stützen kannst die ganze Sache sei nur eine Rachegeschichte, du hast immerhin die Mailbox-Nachrichten von ihr nach der Trennung sowie die SMS, in der sie dir androht dich anzuzeigen.
Du wirst nicht veurteilt wenn es wirklich GAR NICHTS gibt, was für sexuellen Verkehr zwischen euch spricht außer ihrem Gejammer.
Inzwischen wird der Frau in solchen Fällen nicht mehr einfach so geglaubt. Denn die Juristen sind besser geworden und ermitteln nach dem Fall "Kachelmann" und ganz besonders nach dem Fall "Lohfink" besser.
Somit ist deine ehemalige Freundin in der Beweislast gegen dich und kommt nicht mal so eben davon, weil sie irgendwelche falschen Tatsachen an den Tag legt.
Trotzdem würde ich dir empfehlen, in Bereitschaft zu bleiben. Es kann immer sein, dass trotzdem ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet werden kann, also am besten schon mal den Kontakt eines Anwalts bereitstellen.
Spätestens wenn sie sich womöglich selbst Verletzungen zufügt, um diese dir anzulasten, solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen... so erging es damals Jörg Kachelmann... seine Affäre verletzte sich selbst.
Man hört vieles. Wegen sowas wird niemand weggesperrt, wenn da keine Vorstrafen bestehen.
Sollte sie tatsächlich vor Gericht ziehen, wird sie von deinem Anwalt zu recht fürchterlich auseinander genommen werden.
Halte keinen weiteren Kontakt zu ihr und halte dich vor allem beim Schreiben über WhatsApp &Co zurück.
Du kannst sie natürlich auch reinlegen. Lass dich auf ein Treffen ein, lege den Treffpunkt in die Nähe einer Gynäkologen-Praxis, mach vorher dort einen Termin aus (vielleicht kennst du sogar ihren) und dann marschiere mit ihr zusammen da rein. Ein Telefonmitschnitt von der Aktion, falls sie sich weigert, ist sicher hilfreich.