Strafe übernehmen Fahrzeighalter?
Hallo miteinander ich wurde vor ungefähr 2-3 Wochen an einer Ampel geblitzt da ich diese ausversehen aus verlust der übersicht überfahren habe.Habe es direkt meiner Mutter erzählt und natürlich mit nicht so coolen Konsequenzen gerechnet.Da ich nicht Fahrzeughalter bin hat meine Mutter einen Zeugenbrief erhalten in dem sie Angaben zur Ordnungswidrigkeit machen soll .Meine Mutter meinte jetzt das sie die Strafe übernehmen würde da ich nicht so früh Punkte sammeln sollte und sie eh keine hat (Bin seit 1 Jahr in Probezeit) Ich meinte das sowas nicht geht da ja der Fahrzeugführer haften muss soweit ich weiß ,jetzt besteht sie aber darauf das zu tun aber ich denke nicht das so was einfach geht vorallem wenn man ja weiß dass das Auto eindeutig von einer anderen Person geführt wurde.Könnte mir jemand die Konsequenzen nennen die meine Mutter erleiden müsste wenn sie nichts auf den Brief antwortet .Ich versuche ihr klar zu machen das das nicht einfach geht und sie auch Konsequenzen davon tragen kann .Sie ist zwar die beste Mutter die man sich vorstellen kann aber das find ich bisschen zu viel und ich will nicht die Strafe von meinem Fehler an jemanden weitergeben der nichts damit zu tun hat
3 Antworten
Deine Mutter dürfte nichts zu befürchten haben, wenn sie den Zeugenfragebogen ignoriert oder sich selbst als Fahrerin angibt.
Allerdings wird dieses Vorhaben von vornherein zum Scheitern verurteilt sein. Auf dem Foto (das Original ist schärfer als die euch zugesandte Kopie) wird deutlich zu sehen sein, dass keine Frau gefahren ist. Daher wird die Behörde weitere Ermittlungen anstellen, um den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen. Wenn du noch zuhause wohnst, dürfte ein Lichtbildabgleich mit den beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Daten in diesem Fall schnell Klarheit bringen.
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Nachtrag: Wie von HfPol110 zurecht angemerkt... wenn kein Fahrer ermittelt werden kann, dürfte deiner Mutter eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage drohen.
Die Mutter ist Zeugin und hat somit die Wahrheitspflicht zu bedienen.
Ja, aber welche Folgen hätte ein Verstoß dagegen?
Die selben wie im Strafverfahren. Das regelt doch §46 OWiG. Die Bußgeldstelle hat die selben Rechte und Pflichten wie die StA im Strafverfahren, mit einigen wenigen Ausnahmen.
Ja, aber was konkret hat sie zu befürchten? Eine Strafanzeige? Ein Ordnungsgeld? Oder irgendwas anderes?
Erst kommt ein Anhörungsbogen, der ist auszufüllen mit dem Fahrer oder einfach ignorieren, danach kommt erst der Bußgeldbescheid
Ich bin der Meinung: DIE Suppe hast Du selbst auszulöffeln, denn DU bist zu schnell gefahren und wenn Deine Mutter dies einfach auf sich holt, dann hat das NULL erzieherischen Effekt auf Dich, weil beim nächsten Mal wirds wohl genauso laufen
Erstmal danke für die Antwort aber wie bereits in meinem Post zu sehen sage ich selber das mir klar ist das ich meine erarbeitete Strafe auch ausitze
Um das nicht zu zahlen, muss man als Halter schon schriftlich den Einwand bringen, dass man es nicht war. Passiert das nicht, bleibt die Sache beim Halter hängen.
Das Foto interessiert nur fürs Kennzeichen.
Aber man sieht ja auf dem blitzerfoto eindeutig das es nicht der halter war und ich dachte hier zählt Fahrzeugführer bekommt strafe nicht halter
Die Mutter ist Zeugin und hat somit die Wahrheitspflicht zu bedienen. Sie kann aber auch nicht aussagen wenn er ihr Sohn betroffen ist.
In beiden Fällen wird wohl ein Fahrtenbuch auf die Familie zu kommen.