Strafarbeit 54 Seiten abschreiben gerechtfertigt?

7 Antworten

In keinem Schulgesetz sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen genau definiert.

Meine persönliche Meinung: Du solltest deine Eltern einschalten.

Ich finde es maßlos übertrieben, eine Strafarbeit in diesem Umfang zu fordern, weil drei Vokabeltests mit Sechs benotet wurden.

Es gibt einfach  keine Strafarbeiten für schlechte Noten!!!

Wenn dem Lehrer deine Wortschatzkenntnissen sowichtig sind, sollte er dir doch lieber eine Lernfrist einräumen und dich dann  nach Ablauf dieser Frist diese drei Vokabeltests (an einem Termin) wiederholen lassen. So hast du wenigstens einen Anlass, die Vokabeln zu lernen. Das bloße (dreimalige) Abschreiben hat keinerlei Lerneffekt und ist pädagogisch unbegründet und unsinnig.

Du scheinst im Übrigen halt jemand zu sein, der noch nicht verstanden hat, dass man eine Sprache nur dann beherrscht, wenn man auch die Wörter kennt.

Die dritte 6 in einem Vokabeltest? Dann spricht doch rein gar nichts gegen diese Hilfsarbeit...

Was würdest du denn als gerechtfertigt und angemessen für ungenügende Leistungen ansehen?

Die Länder räumen den Schulen in ihren Unterrichtsgesetzen eine ganze
Reihe disziplinarischer Rechte ein. Als Erziehungsmaßnahmen gelten
vergleichsweise milde Reaktionen wie Ermahnungen, Zusatzaufgaben,
Eintrag ins Klassenbuch, Nacharbeit am Nachmittag, Auszeiten in einem
beaufsichtigten Raum, Hinweis an die Eltern. Diese Sanktionen können von
der Lehrkraft in Eigenverantwortung verhängt werden. Ordnungsmaßnahmen
indes gelten als Verwaltungsakt. Dazu zählen der schriftliche Verweis
(durch die Lehrkraft), der verschärfte Verweis (durch die Schulleitung)
sowie — ebenfalls auf Geheiß der Leitung — die Versetzung in eine
Parallelklasse, der zeitweilige Ausschluss vom Unterricht und die
Entlassung von der Schule. Ordnungsmaßnahmen müssen zweckgerichtet und
verhältnismäßig sein. Das bedeutet aber nicht, dass zunächst alle
milderen Mittel gescheitert sein müssen. Im Extremfall kann der
Schulausschluss auch ohne vorherige Androhung erfolgen.
Konferenzbeschlüsse über den Schulausschluss oder die Entlassung
er-fordern meist zusätzlicheDisziplinarverfahren (z.B. Anhörung der
Schulkonferenz, der Schüler- oder Elternvertretung). Der Betroffene und
auch die Eltern von Minderjährigen haben häufig ein Anhörungsrecht. Bei
Schülern, die sich strafbar gemacht haben, ist es Sache der
Schulleitung, die Behörden zu informieren. Quelle: http://www.focus.de/familie/schule/paedagogik/kampfzone-klassenzimmer-disziplin_id_1807101.html


Mit anderen Worten. Sie darf. Sie auch weiter unten im Text.

das ist lediglich eine form, bzw. intensitätsstufe des lernens, wenn man eine sache intensiv durch machen oder schreiben wiederholt. man lernt eben so gut wie nichts, wenn man etwas nur einmal liest oder hört.

Es gibt dazu keine genau gesetzliche Regelung, wie lang eine Strafarbeit maximal sein darf.

Jedoch muss eine Strafarbeit einen pädagogischen sinn haben und ich denke dass dieser in dieser Situation nicht vorhanden ist.

Außerdem finde ich die Strafarbeit unangebracht! "Nur" weil du du dreimal hintereinander eine 6 hast ist das meiner Meinung nach kein Grund, einen Schüler gleich 54 Seiten abschreiben zu lassen.