Stimmt es, dass entwertete Wahlscheine nicht in die Statistik mit einfließen, im Gegensatz zu nicht abgegebenen?

6 Antworten

Dann wird es als ungültige Stimme gewertet.

Zentraler Tipp: melde dich mal als Wahlhelfer an! Das ist die optimale Möglichkeit, um wirklich bis ins Detail zu verstehen, wie unser Wahlsystem funktioniert :).

Ungültige Wahlzettel werden genau wie die gültigen nach Beendigung der Wahl erst einmal gezählt. Dann wird abgeglichen, ob die Anzahl der Wahlzettel in der Urne mit der Anzahl der Kreuzchen im Wählerverzeichnis übereinstimmen, also ob wirklich genau so viele Wahlzettel in der Urne sind wie Menschen im Laufe des Tages im Wahllokal gewählt haben.

Nachdem die gültigen Stimmen dann gezählt wurden, nehmen sich die Wahlhelfer in dem jeweiligen Wahllokal die Stimmzettel vor, die sie für ungültig halten. Hierüber wird dann in dieser Gruppe von mindestens 5 Personen abgestimmt.

Die ungültigen Wahlzettel werden dann mit einem Aufkleber versehen, auf dem der Grund der Ablehnung notiert wird. Dieser Stapel wird dann auch gesondert von den anderen Stimmzetteln verpackt.

Auf der Niederschrift, also im Protokoll des jeweiligen Wahllokals, werden diese ungültigen Stimmzettel dann auch gesondert notiert, also die Anzahl der ungültigen Stimmen. Sie werden also durchaus gesondert statistisch erfasst.

Bei der Verteilung der Sitze in den Parlamenten am Ende verhalten sich die ungültigen Stimmen aber genau wie die nicht abgegebenen Stimmen. Die prozentuale Verteilung der Sitze wird nur aus den abgegebenen, gültigen Stimmen ermittelt, nicht anhand der Anzahl der theoretisch möglichen Stimmen. Es ist also ziemlich sinnlos, zur Wahl zu gehen und ungültig zu wählen, da kann man auch einfach direkt zu Hause bleiben.

ich sage nicht JA und ich sage nicht NEIN

die Gründe, warum jemand nicht zur Wahl geht, sind sehr verschieden - eine Bewertung ist deshalb nicht möglich - deshalb zählen die nicht abgegebenen Wahlzettel nicht

aber weshalb soll eine Wahl ungültig sein, wenn ein Teil der Wahlberechtigten ihre Stimme nicht abgeben ? schließlich können wir nicht so lange wählen, bis alle hierzu bereit sind

um zu vermeiden, dass eine Wahl als nicht mehr repräsentativ angesehen werden könnte, gibt es ein vorgeschriebenes Minimum an Wahlbeteiligung - wird dieses Minimum unterschritten, muss die Wahl wiederholt werden

die nicht abgegebenen Wahlzettel werden also sehr wohl berücksichtigt - ich sehe nicht, was daran auszusetzen wäre

Die Prozentzahlen nach denen die Mandate verteilt werden, werden nach den abgegebenen, gültigen Stimmen berechnet. Dann werden die unter 5% liegenden aussortiert und die Mandate an die restlichen Parteien verteilt.

Ungültige Stimmen werden zählen aber als abgegebene Stimmen, d.h. sie erhöhen die Wahlbeteiligung.

Doch, die Zahl der ungültigen abgegebenen Stimmen wird erfasst.

Auf das Wahlergebnis hat beides gleichwenig Einfluss.