Stimmt das, wenn ein Auto angemeldet wird das als erstes eine Zulassung für das Auto erfolgen soll?
4 Antworten
Vor der ersten Zulassung erfolgt eine EG Typgenehmigung. Davon bekommst du als Käufer aber i.d.R. nichts mit. Liegt diese vor, kannst du das FZG zulassen, anmelden, in den Verkehr bringen - wie immer du es nennen möchtest.
Zulassung = Anmeldung - zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch.
Davor findet eine Typzulassung statt vom Hersteller. Das bedeutet, dass es dem Hersteller grundsätzlich erlaubt ist, dieses Fahrzeug überhaupt zu verkaufen und hat mit Dir als Privatperson nichts zu tun.
Aber nein, bevor Du ein Auto zulassen (anmelden) kannst, benötigst Du eine EVB vom zukünftigen KFZ-Versicherer. Der erste Gang ist also der zur Versicherung. Falls es kein Neufahrzeug ist, brauchst Du auch eine gültige TÜV-Bescheinigung.
Mit den entsprechenden Informationen/Dokumenten gehst Du dann zur Zulassungsstelle.
Wenn es zugelassen ist, ist es angemeldet. Du brauchst aber gültigen tüv zum zulassen.
Richtig. TÜV und Nachweis eines Versicherungsschutzes, dann kann man zur Zulassungsstelle gehen.
Was ist in deinen Augen der Unterschied zwischen einem Auto anmelden und es zulassen?!
Richtig. Eine eVB-Nummer der zukünftigen Versicherung braucht man auch.