Steuern erlassen?
Also, meine Nachbarin ist fast 60, lebt von einer sehr schmal bemessenen Rente und kommt gerade so über die Runden. Sie hat obendrein ein Kind, fast 19 Jahre jung, macht Schule und geht nicht arbeiten, Schule dauert einfach zu lange. Jetzt will sie vermieten, zum Aufbessern, im Jahr 13.000 EUR und hofft, es beißt wer an. Muss sie das versteuern und wenn ja, kann man irgendwas beantragen wie, gut, die hat ja nix, dann zahlt sie nich?
Ich glaube, meine Korrektur ging irgendwie nicht raus. Ganz kurz, also Nachbarin mit Kind will vermieten, 13.000 im Jahr, hat sonst Rente, muss sie das versteuern, weil sie kommt so ja kaum über die Runden?
5 Antworten
Muss sie das versteuern
Ja muss sie
und wenn ja, kann man irgendwas beantragen wie, gut, die hat ja nix, dann zahlt sie nich?
Nennt sich Steuererklärung
Alles weitere sollte beim Steuerberater abgeklärt werden.
Gerecht oder hesser gesagt schöner wäre wenn nein, aber leider ja
Oh, Danke, da kann man echt nichts irgendwie machen, so Härtefallartig, weil die hat ja nichts
Sie muss die Miete versteuern, aber der Steuersatz dürfte sehr gering sein.
Kenne ich leider nicht, aber sehr niedrig, schmal bemessen. Gibt es da nichts generelles irgendwie? Vielen Dank für Ihre Antworten.
Es gibt einen Grundfreibetrag. Die Frage ist halt, ob der durch die Rente schon ausgeschöpft ist.
steuerklasse ist irrelevant da die überhaupt nichts über die Steuerlast aussagt. Der ganze begriff ist verwirrend, denn real ist es eine Einkommenssteuervorrauszahlung. Die Mieteinnahmen muss sie am ende des Jahres mit ihrer Einkommenssteuer angeben und dann versteuern. In den folgejahren wird sie eine vorrauszahlung bekommen damit es am ende nicht so viel auf einmal wird. Es gelten die ganz normalen Steuern abzgl. Steuerfreibetrag, da kann sie in der Tabelle schauen
steuerfreibetrag 2025: 12096€ + Kinderfreibetrag 6672€ (bei alleinerziehend). Dazu noch aufwändungen z.B. für die Mietsache etc.
Das summiert gibt den Gesamtfreibetrag. Da zieht man dann Jahreseinkommen brutto + Mieteinnahmen von ab. Liegt es darunter muss sie nichts nachzahlen, liegt es darüber fallen für alles darüber Steuern an.
es sei denn Kindergeld liegt höher, dann fällt der Freibetrag raus. Finanzamt nimmt immer das günstigere an von beiden.
Wow, echt komisch, ich frage mich, wie man auf solche Zahlen so kommt. Danke!!!!
Ja, finde ich auch gut.
Mieteinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Wie hoch etwa? Witwe, Steuerklasse 2 dürfte das doch sein oder