Was kann ich gegen unbegründete Vorwürfe vom Vermieter "Ruhestörung" tun?
Hallo, ich wohne alleine mit meiner Tochter (9J) in einer Mietswohnung an einer Hauptverkehrsstraße. Meine Tochter ist im Moment in einer Lebenskrise wie Wut- und Angstphase. Corona sei Dank. Wutphase weil Sie Mathematik wie die anderen Kinder in Ihrer Klasse mehr schlecht als recht beherrscht und Angstphase weil Sie meint Sie schaffe die 4 Klasse nicht. Obendrein kam heute ein unbegründete Beschwerde per Brief vom Vermieter, wegen nicht Einhaltung der Ruhephasen laut Hausordnung gegenüber den anderen Mieter. Wir stören also den Hausfrieden. Fortlaufend! Obwohl dies kann nicht stimmen. Hin und wieder mal im Monat gibt von meiner Tochter einen kurzen Wutanfall. Selbst das Jugendamt und die Polizei wurde deswegen auf dem Plan gerufen. Der dickte Hammer ist heute passiert, ein Wiederholtes anonyme Informieren des Jugendamt weil angeblich meine Tochter vom Freund von der Ex-Freundin wiederholtes Kindesmißbrauch wie Kindeswohlgefährung ausgeht. Die spielen / raufen halt gerne zusammen. Mehr passiert auch nichts. Ich bin und der Freund von der Ex sind deswegen geknickt. Vom Jugendamt erfahre ich leider nicht wer mich zum wiederholten Male angeschwärzt hat. Was kann ich gegen die unbegründete Vorwürfe "Ruhestörung" vom Vermieter tun? Kann ich den Vermieter zwingen mir den Namen vom Anzeiger der Ruhestörung nennen zu lassen?
4 Antworten
Grundsätzlich gilt, dass Kinderlärm nicht als Ruhestörung oder Lärmbelästigung anzusehen ist. Das wurde bereits 1982 durch das Amtsgericht Bergisch-Gladbach in einem Urteil festgehalten (AG Bergisch-Gladbach, 18.05.1982, Az.: 26 C 14/82).
Darüber hinaus definiert das Bundesimmissionsschutzgesetz in § 22 Absatz 1 a, dass Kinderlärm an sich nicht als schädlicher Umwelteinwirkung gilt und somit zu akzeptieren ist.
Eltern sind gehalten, die Lärmbelästigung durch ihre Kinder in den Ruhezeiten zwischen 22.00 und 06:00 bzw. 07:00 Uhr so gering wie möglich zu halten. Die geltenden ortsüblichen Ruhezeiten sind entweder durch die Gemeinde bestimmt oder in der Hausordnung bzw. dem Mietvertrag festgelegt. Je jünger die Kinder allerdings sind, desto mehr Nachsicht ist von den Nachbarn zu erwarten.
Zu deiner Frage des Jugendamtes, etc. würde ich dir raten einen Anwalt einzuschalten und über diesen Strafantrag gegen Unbekannt zu stellen §187 StGB, Verleumdung.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In seiner vorigen Frage schreibt er:
In der Mittagszeit zwischen 13-15 Uhr halte ich mich meistens zu Hause auf. Ich werde in dieser Zeit vom Lärm von Kindern vom Hof und zwei Etagen darüber von Streit der Familie gestört. Was kann ich machen? Z.B. Die Miete mindern? Das Jugendamt wegen Kndeswohlgefähdung in der Familie die zwei Etagen über mir wohnt anonym anzeigen? Was macht mich kränker Verkehrslärm oder Kinderlärm?
Den Namen kann man leider nicht vom Vermieter erfahren, das weiß ich, weil mir das auch so gegangen ist wegen einer Beschwerde von einer Mieterin. Aber ich glaube ein Anwalt. Der kann auch den Namen bekommen vom Jugendamt, ist nur immer mit Kosten verbunden. Wegen der falschen Verdächtigung würde ich jedenfalls Anzeige gegen unbekannt stellen.
Wer solche Nachbarn hat, braucht keine Feinde :-(.
Viel tun kannst du nicht. Außer dich immer wieder gegen solche Vorwürfe zu verteidigen. Aber am Ende bleibt nur der Umzug. Denn willst du den Leben und das deines Kindes damit vergeuden dich gegen die Nachbarn zur Wehr zu setzen?
Vermieter müssen natürlich bei solchen Vorwürfen reagieren. Sie sind für den Hausfrieden zuständig. Einen Namen wirst du von dort auch nicht bekommen.
Und auch das Jugendamt muss solchen Vorwürfen nachgehen.
Wer weiß wem du da mal auf den Schlips getreten bist?!Manche sind alleine schon genervt weil ein Kind im Haus wohnt und es "wagt" mal lauter zu sein. Oder irgendwelche Moralapostel die glauben, dass Alleinerziehende schlechte Mütter bzw. Väter sind.
Allerdings:
https://www.gutefrage.net/frage/was-macht-kraenker-kinderlaerm-oder-strassenlaerm
Diese Frage passt nun so gar nicht zu deiner jetzigen Frage :-(. Aber vielleicht hilft meine Antwort Menschen die es wirklich betrifft...
also du meintest ja das sich Nachbarn darüber beschweren das ihr die Ruhe Zeiten nicht einhaltet das aber garnicht stimmt also soweit ich weiß müssen das dann schon mehrere Nachbarn bestätigen können das ihr euch nicht an die Ruhezeiten haltet und wenn die Nachbarn wirklich behaupten das es stimmt dann würde ich mir mal Rat von einem Anwalt holen. Am besten direkt in eine neue Wohnung ziehen aber geht ja leider nicht so einfach ich weiß.
Du kannst den Vermieter nicht zwingen den Name von der Person zu nennen die dich angeschwärzt vorallem nicht wenn die Person ihm gesagt hat sie will anonym bleiben. Ich glaube da gilt das Recht für die Person anonym zu bleiben aber bin mir nicht sicher