Steuerfrage zu partnerschaftlichem Wohnen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Keine Sorge. Ihr zahlt jeder Steuern auf jeweils euer eigenes Einkommen. Der Freibetrag liegt für jeden von euch bei knapp über 8000 €/Jahr, Du hast also beim Verhandeln noch Luft nach oben, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen. Dies hat auch nichts mit eurem Wohn- oder Beischlafsverhältnis zu tun; dies könnt ihr nur durch Heirat ändern.

BTW: Ich würde gern 500.000 € Einkommensteuer zahlen. Wer bietet mit den Job an, wo ich soviel zahlen muß?

Ihr werdet zwar getrennt veranlagt, geltet aber als eheähnliche Gemeinschaft!

Höre auf Deinen Freund!

Wenn Du die Gehaltserhöhung annimmst, wirst Du steuerpflichtig!

Dann wäre es am Besten, Ihr würdet Euch als WG ausgeben!

Dazu bräuchtest Du einen Mietvertrag, eventuell als Untermieterin bei Deinem Freund!

Somit wäre vor dem Finanzamt dokumentiert das Ihr eine WG seid, und kein Pärchen! ;-)

cg1967  26.02.2011, 02:33

Ich hab selten so einen Schwachsinn gelesen.

Demian1955  26.02.2011, 02:40
@cg1967

@cq1967 stimmt, ist Schwachsinn, ich habe etwas total verkehrt interpretiert!

Allerdings, bei einer ehemaligen Freundin wurde ihr die Sozialhilfe gekürzt, nur weil ich als Verdienenter mit ihr zusammen lebte!

Mein Verdienst wurde bei ihrer Sozialhilfe mit eingerechnet!

Bei HarzIV dürfte es heute noch genauso sein!

Dadurch ist mir hier mit diese Panne passiert!

crashlady  26.02.2011, 02:42
@cg1967

der erste Satz stimmt ja noch fast 100%. Das aber is überflüssig. Da wird nix zusammen veranschlagt.

crashlady  26.02.2011, 02:45
@Demian1955

bei sozialen Bezügen is das was anderes ;)

cg1967  26.02.2011, 02:52
@Demian1955

Schön, daß Du lernfähig bist.

Bei Sozialleitungen ist es tatsächlich so wie Du es beschreibst.

BTW: Bitte cg, ich weiß, dies ist schwer erkennbar.

Rechtlich nennt man das Bedarfsgemeinschaft.

Und da Ihr nix miteinander zu tun habt, ist SK 1 richtig. Wobei Du ja eh keine Steuern zahlst.

Und bei SK 1 gibt es höchstens eine Rückzahlung.

cg1967  26.02.2011, 02:36

Und wo stellt die Fragestellerin eine Frage zu Hartz IV? Der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" taucht im SGB auf, nicht im EStG.

Da kannst Du alle Tricks die es gibt anwenden. Auch wenn Du es nicht glauben solltest, schau bei Deinem FA vorbei und lass Dich beraten.

Die wollen Euer Geld, sagen Dir aber auch genau, wieviel und das ist verbindlich.

So geringe Lohnerhöhungen, wie sie bei Dir ansteht, könnten ein finanzieller Nachteil sein. - Frag beim FA!

cg1967  26.02.2011, 02:31

Seit wann berät das Finsanzamt in steuerrechtlichen Fragen?

crashlady  26.02.2011, 02:43
@cg1967

ab morgen ;o)

cg1967  26.02.2011, 02:59
@crashlady

Und morgen um Mitternacht stellt es die Beratung wieder ein. ;-)