Privatinsolvenz mit Partner
Guten Tag, mein Freund und Ich (nicht verheiratet) mit unser Kind sind ALG2 Empfänger und wohnen in einer Lebensgemeinschaft, Ich habe Schulden und hab eine Anwältin deswegen zu laufen wollte meine Schulden Außergerichtlich klären aber ohne Erfolg und nun bleibt mir nur noch die Privatinsolvens übrig. Meine Anwältin sagte zu mir wenn ich in der Insolvens gehe, würde das Einkommen unsrerer Tochter und meines freundes mit einbezogen werden da wir eine Lebensgemeinschaft sind ob verheiratet oder nicht !!!Aber es man sagt doch Der nichteheliche Partner des Schuldners gehört nicht zu den nahestehenden Personen!!! Nun meine Frage mein Partner wusste von meinen Altschulden nichts bevor wir zusammmen gezogen sind, somit kann es doch nicht sein das man die Schulden von mir zur Lasten meines freundes und Kind mit überträgt da jeder sein Regelsatz zum Leben hat womit man zurecht kommen muß könnte ich mir ja jeden ins Haus holen.Warum sollten Unschuldige Menschen mit für meine Schulden aufkommen, nur weil ich mit denen zusammen wohne???
3 Antworten
Wenn das wirklich die Antwort einer Anwältin war, solltest du das Mandat sofort kündigen. Die Antwort wäre absolut falsch.
Deine Schulden sind deine Schulden. Weder deine Tochter noch dein Lebensgefährte haben damit was zu tun, sie haften nicht dafür und auch ihr Einkommen wird in keiner Weise berücksichtigt.
Die Grundsätze der Bedarfsgemeinschaft bei Sozialleistungen sind nicht in der Insolvenz anwendbar. Du kannst also insoweit beruhigt Insolvenz beantragen.
Vielleicht hast du da was falsch verstanden. Wenn du eine Tochter hast (wie alt ist die, verdient die überhaupt?) erhöht dies sogar den pfändungsfreien Betrag. Deinem Partner bist nicht unterhaltsverpflichtet und er dir auch nicht. Das zählt wirklich nicht!!!! Bedarfsgemeinschaft gibt es nur bei SGB II. Da ihr dies aber bezieht, würde ich mir schon mal gar keinen Kopf machen, da liegt ihr sowieso unter der Grenze. Das Einkommen deiner Tochter zählt nicht, es sei denn, die verdient so viel Geld, daß du ihr nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet bist, da sie für ihren Unterhalt selbst aufkommen kann. Übrigens ein sehr gutes Forum für solche Angelegenheiten = www.forum-schuldnerberatung.de
suche dir einen anderen anwalt ! nur du alleine bist für deine schulden verantwortlich