Steuererklärung, steuerpflichtiger Arbeitslohn?
Hallo, folgende Situation: Ich arbeite in einem Krankenhaus. Krankenhäuser sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Mein Chef gibt mir ein ,,Extraaufgabe" für eine Studie (externer Geldgeber). Der Chef sagte ausdrücklich: Sie geben ihre eigenen Kontodaten an. Streng genommen habe ich diese ,,Zusatzarbeit" während meiner Arbeitszeit erledigt. Diesen ,,Bonus" muss ich in der Steuererklärung als ,,zusätzlichen Lohn" angeben, richtig?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt, Lohnsteuer, Steuerberater
Krankenhäuser sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Achso?
Aber wofür wäre das wichtig?
Diesen ,,Bonus" muss ich in der Steuererklärung als ,,zusätzlichen Lohn" angeben, richtig?
Das ist ein separates Einkommen und muss folglich versteuert werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Ich sage das mit dem Krankenhaus, weil die Frage von dem externen AG immer am Anfang gestellt wird. K.A. ob das hier relevant ist.