Steuererklärung, steuerpflichtiger Arbeitslohn?

1 Antwort

Krankenhäuser sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

Achso?

Aber wofür wäre das wichtig?

Diesen ,,Bonus" muss ich in der Steuererklärung als ,,zusätzlichen Lohn" angeben, richtig?

Das ist ein separates Einkommen und muss folglich versteuert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Chen23 
Beitragsersteller
 27.04.2025, 16:43

Ich sage das mit dem Krankenhaus, weil die Frage von dem externen AG immer am Anfang gestellt wird. K.A. ob das hier relevant ist.