Stererklärung Pflicht, wenn man gearbeitet hat und zeitweise Hartz 4 hatte?

3 Antworten

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was Du gelesen hast, war steuerfreie Lohnersatzleistungen. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld.

Hartz IV gehört nicht dazu, weil eine Sozialleistung

Für die freiwillige Abgabe zählt der Mai nicht ! Wäre ja sonst nonsens mit den vier Jahren.

Du kannst jetzt noch 2007 bis zum 31.12.2011 abgeben.

Nur Hartz IV und teilweise Lohn verpflichtet nicht.

Vielleicht ergeben sich aber Erstattungen. Unbedingt VORHER ausrechnen und in Deiner Sitzuation NIE einfach mit allen Papieren zum Finanzamt gehen ohne zu wissen, was am Ende rauskomt.

Beim Tip von dummwieBrot solltest Du den Namen wörtlich nehmen.

Der Tip ist völliger Schwachsinn und kostet Dich im Zweifel Geld !

Stell Dir vor, da ist ein Jahr bei, bei dem Du zahlen musst, der Beamte würde sehr breit grinsen.

Bezüge nach Hartz IV unterliegen nicht dem Progressionsvorhalt. Es ist also nur dann sinnvoll eine Steuererklärung abzugeben, wenn Einkünfte vorliegen, von denen Lohnsteuer einbehalten wurde oder aber Einkommensteuer-Vorauzahlungen geleistet wurden. Wenn das nicht der Fall ist kann man getrost auf die Abgabe der Steuererklärung verzichten.

gib steuererklärung ab ! kriegst steuernn wieder ! geh mit allen paoieren ins finanzamt. der beamte macht es dann schon !

Wago1956  24.05.2011, 12:42

wovon träumst Du denn ? Finanzamt darf keine Erklärungen machen !!! Sollte ein freundlicher Beamter weiterhelfen, dann ist das die Ausnahmen und sowieso seeehhhrrr fiskalisch geprägt.

Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sind zuständig !