Steht mir da das Kindergeld zu?
Mein Vater hat mich rausgeschmissen. Ich bin 17, hab mein Schulabschluss im Juli abgeschlossen und jetzt beginnt im März meine Ausbildung.
Ich lebe zurzeit bei meiner Schwester, bis ich in der Lage bin mir eine eigene Wohnung zu leisten. Mein Vater will mir mein Kindergeld aber nicht geben.
Aber theoretisch müsste ich es doch bekommen, weil er keine Ausgaben für mich hat.
7 Antworten
Du selber kannst erst mit Vollendung des 18 Lebensjahres bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen.
Lebst Du nicht mehr bei den Eltern im Haushalt und bekommst keinen Unterhalt von min.dem Kindergeld, könnte ab der Vollendung des 18 Lebensjahres nach Prüfung der Sachlage das Kindergeld an dich selber ausgezahlt werden.
Das Kindergeld kann auch an dritte ausgezahlt werden, wenn sie deinen Lebensunterhalt zum Großteil bestreiten, also theoretisch nach Antragstellung auch an deine Schwester, aber das müsste sicher vorab mit dem Jugendamt geklärt werden.
Da könntest Du auch gleich die Unterhaltspflicht des Vaters bzw.der Eltern klären.
Sobald du 18 bist kannst du einen Antrag stellen dass das Kindergeld auf dich umgeleitet wird. Voraussetzung ist das deine Meldeadresse nicht mehr bei deinen Eltern ist.
Eventuell könnte deine Schwester jetzt eine Umleitung des Kindergeldes zu ihr beantragen, sofern du auch wirklich bei ihr gemeldet bist.
Das Kindergeld steht ja nicht dir zu, sondern deinem Erziehungsberechtigten, weil er dir gegenüber Unterhaltspflichtig ist bis zur Beeidigung deiner 1. Ausbildung
Da du momentan noch minderjährig bist darf dich dein Vater gar nicht einfach so rauswerfen.
Akzeptiert dein Vater allerdings dass du bei deiner Schwester lebst, steht das Kindergeld für dich deiner Schwester zu.
Allerdings muss dein Vater dir (unabhängig vom Kindergeld) Unterhalt zahlen
Steht mir da das Kindergeld zu?
Das Kindergeld steht der Person zu, die dich momentan "beherbergt". Normalerweise das Elternteil oder das Familienmitglied bei dem du wohnst.
Wenn du offiziell bei deiner Schwester gemeldet bist, deine Eltern alle Rechte und Pflichten an sie übertragen haben, dann kann deine Schwester das Kindergeld für dich beantragen. Hier könnte euch auch das Jugendamt oder eine Erziehungsberatungsstelle unterstützen.
Ansonsten müsstest du warten, bis du 18 wirst und kannst dann selbst einen Antrag stellen.
er muss dir sogar Unterhalt zahlen, weit mehr als das Kindergeld. Und das kannst du sogar einklagen. Hol dir Hilfe beim Jugendamt, die helfen dir das zu klären.