Starto AG, wollen Geld zu unrecht über Inkasso von mir haben, angeblich sind alle Kündigungen nicht angekommen?

8 Antworten

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alles Online abgeschlossen, dann habe ich (was meines Wissen, in Ordnung ist) per Email gekündigt und das 2 mal,

Grundsätzlich
hat eine Kündigung keine besondere Formerfordernis, sie ist lediglich
eine einseitig empfangsbedürftige Willensäußerung. Dummerweise ist es
aber so, dass der Kündigende den Empfang ggfs. auch nachweisen können
muss - was bei Email regelmäßig nicht möglich ist. Schon deswegen sollte
man alle Kündigungen mindestens zusätzlich per Fax/Einwurfeinschreiben
versenden.


den wenn man per Online was abschließt darf man auch online Kündigen

Das ist Unsinn. Tatsächlich kann aber einzelvertraglich bei
Vertragsabschluss eine bestimmte Form der Kündigung vereinbart werden.
Bei Strato findet sich die zugehörige Form hier:

https://www.strato.de/faq/article/525/Beendigung-des-Vertrages-oder-einzelner-Domains.html#K%C3%BCndigung%20per%20E-Mail

Das ist durchaus zulässig.

jedoch bekam ich wieder eine Abbuchung und Geld Forderung von 12.12.2016-12.12.2017

Was hast du denn da gebucht? Wenn das eine Jahresrechnung ist, ist eine Kündigung nur 3 Monate vor Vertragsende fristgerecht möglich. Ist die nicht erfolgt, dann verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr - und die fristlose Kündigung des Anbieters entbindet dich ggfs. nicht von der Zahlpflicht bis zum Vertragsende!

Serbaer1 
Fragesteller
 27.02.2017, 09:10

Frist 30 TAGE aber okay! Deine Antwort war sehr Hilfreich, habe verstanden!

FordPrefect  27.02.2017, 09:11
@Serbaer1

WIMRE sind es zwar 30 Tage bei gemieteten Servern, aber mindestens 1 Jahr bei Domains.

kevin1905  27.02.2017, 11:32

Das ist durchaus zulässig.

Seh ich anders und ist auch schon gerichtlich kassiert worden.

Wenn ich einen Vertrag elektronisch schließen kann, kann ich diesen auch elektronisch kündigen. Ansonsten bin ich als Verbraucher unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB), ergo unwirksame Klausel.

Ansonsten weiß ich selber nicht, was der Fragesteller veranstaltet. Die Emailkündigung ist schwerlich nachzuweisen.

FordPrefect  27.02.2017, 14:02
@kevin1905

Seh ich anders und ist auch schon gerichtlich kassiert worden.

Je nun - das sind aber alles Einzelfallentscheidungen.

Wenn ich einen Vertrag elektronisch schließen kann, kann ich diesen auch elektronisch kündigen.

Richtig - aber das kann man ja. Sogar per Mail - wenn man sich direkt bei Strato im Webmailer angemeldet hat zwecks Sicherstellung, dass der Absender tatsächlich der Vertragspartner ist. Ich kann so nicht erkennen, was daran unzulässig oer einee unangemessene Benachteiligung gem. § 307 BGB sein sollte. Nur einfach eine Mail hinsenden (ggfs. auch noch von einer anderen Maildomain) mit "ich kündige" ist nun wahrlich zu wenig.

mepeisen  28.02.2017, 06:41

@Kevin @FordPerfect

Ihr solltet mal beide §309 BGB Ziffer 13 lesen. Gesetzesänderung vom 1.10.2016

Es gibt damit so gut wie keine Möglichkeit mehr, in den AGB irgendwas zu vereinbaren, was bestimmte Zugangsvorschriften für die Kündigung auferlegt.

FordPrefect  28.02.2017, 08:23
@mepeisen

Danke für den Hinweis, den ich aber (insbesondere die Einschränkungen des § 309 Abs. 13 c)) hier nicht als zutreffend ansehe. Die Kündigung ist bei Strato per Mail (->Textform) möglich, solange man sie nicht anonym sendet. Das halte ich hinsichtlich der Problematik gekaperter Mailaccounts als durchaus legitime Authentifizierungsanforderung. Ob dies dem o.a. Paragraphen entgegensteht, blliebe einer juristischen Überprüfung vorbehalten.

kevin1905  28.02.2017, 20:02
@mepeisen

Ihr solltet mal beide §309 BGB Ziffer 13 lesen. Gesetzesänderung vom 1.10.2016

Weiß ich, aber das bezieht sich nicht rückwirkend auf Vertragsverhältnisse die vorher geschlossen wurden.

Dies war die Umsetzung in geltendes Recht, was vorher gerichtlich so argumentiert wurde (daher hab ich mir gespart das Urteil zu suchen).

Leider macht der Fragesteller keine Angaben wann das Vertragsverhältnis begonnen hat, sondern nur wann es enden sollte.

mepeisen  01.03.2017, 06:44
@kevin1905

Weiß ich, aber das bezieht sich nicht rückwirkend auf Vertragsverhältnisse die vorher geschlossen wurden.

Natürlich bezieht es sich darauf. Die entsprechend lautenden AGB sind ab sofort nicht mehr zulässig. Das ist bei den Änderungen zum Widerrufsrecht genauso abtgelaufen.

Ladylucylee  28.02.2017, 16:03

vielleicht hat der fragesteller vergessen seine kundennr/vertragsnr (auch betreffzeile)einzutragen als er per email kündigte und somit war die Kündigung leider nicht zuzuordnen. was steht den in agb's wie man zukündigen hat (viele wollen eine schriftliche Kündigung per briefform obwohl der Vertrag online geschlossen worden ist) .

FordPrefect  28.02.2017, 16:09
@Ladylucylee

vielleicht hat der fragesteller vergessen seine kundennr/vertragsnr (auch betreffzeile)einzutragen als er per email kündigte

Möglich.

was steht den in agb's wie man zukündigen hat

Erstens heisst es AGB (und zwar weder mit noch ohne Deppen-Apostroph), und Zweitens wäre das irrelevant (siehe verlinkten § 309 BGB). Gesetzliche Regelungen können im B2C-Bereich nicht einzelvertraglich ausgehebelt werden, und AGB, die dem BGB widersprechen, sind daher hier schlichtweg ungültig.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_309.html

Ladylucylee  28.02.2017, 16:50

wow .......jeder nicht depp weiß was ich meine! im übrigen kann man es vernümpftig erklären ,auf eine respektvolle art, ohne direkt persönlich zu werden! das zu dem Thema! wenn man irgendwo Verträge schliesst und wenn man nicht mit den agb einverstanden ist ,dann sollte man meiner Meinung nach nicht den Vertrag abschließen oder man läuft zum Anwalt damit und lässt diese prüfen falls man selber keine Ahnung von dem hat was dort steht .

FordPrefect  28.02.2017, 17:18
@Ladylucylee

das zu dem Thema!

Wat? Zum Thema "Deppen-Apostroph" bitte  mal hier lesen:

http://www.deppenapostroph.info/

wenn man irgendwo Verträge schliesst und wenn man nicht mit den agb einverstanden ist

*seufz*

Willst du es nicht verstehen? Beim Verbrauchergeschäft sind AGB, die vom BGB abweichende Regelungen enthalten, von vorneherein unwirksam. Nunr im B2B-Bereich können beide Vertragsparteien beliebige einzelvertragliche Regelungen treffen, da es sich hier eben um kein Verbrauchergeschäft handelt.

Ladylucylee  28.02.2017, 18:00

natürlich verstehe ich dies .......habe ich was anders gesagt bzw geschrieben? Nein, habe ich nicht! im übrigen sind dies meine Erfahrungen das manche noch die schriftlichen Kündigungen per briefform verlangen (leider, obwohl die Gesetzgebung anders ist) .ich habe das schon oft genug gehabt das ich per email gekündigt habe (natürlich Fristgerecht) ......und als ich dann nach einer Woche oder mehr nichts vom Vertragspartner gehört bzw gelesen habe, habe ich in die AGB reingeschaut ( laut agb Schriftlich per briefform stand dann dort da) ,Naja denke ich mir wenn sie es so wollen dann mache ich dies doch so. innerhalb weniger tage hatte ich dann die bestätigung der Kündigung . im übrigen verstehe ich es nicht, warum man nicht reagiert (falls man per email oder per briefform gekündigt hat) falls vom Vertragspartner nicht der Eingang der Kündigung bzw die bestätigung der Kündigung nach einer gewissen zeit kommt ......spätesdens dann sollte man hellhörig werden, genauer hinschauen und handeln. warum macht man sich unnötig das leben schwer wenn es manchmal auch einfach geht?! ich persönlich hätte keine Lust auf ewige diskussionen mit meinem Vertragspartner und paragraphen geplänkel. und ich hätte keine Lust darauf das ich zum Anwalt laufen muss mit dem wissen "hätte ich doch mal besser die Kündigung schriftlich eingereicht und hätte ich doch mal reagiert als ich keine Rückmeldung vom Vertragspartner bezüglich meiner Kündigung bekommen habe ". der Fragesteller kann ja leider nicht mehr seine Kündigungen per email nachweisen also bringt auch das ganze AGB und BGB geplänkel nichts mehr, der Vertragspartner wird es abstreiten jemals eine Kündigung von ihm erhalten zuhaben. er könnte evtl versuchen zu pokern und behaupten er habe dann und dann gekündigt aber sobald die nachweise seiner seits zuerbringen sind ......spätesden dann ist es vorbei da er keine beweise hat.

  1. Lerne Absätze. Klappt am Ende deines Beitrags, warum nicht am Anfang. Nach jeder 5. oder 6. Zeile ist ein Gedankengang zu beenden.
  2. Kündigungen sind einseitig empfangsbedürftige Willenserklärungen. Du kannst natürlich per Email knündigen, besonders wenn der Vertrag selbst einst online abgeschlossen wurde, aber du musst beweisen, dass dem Anbieter deine Kündigung fristwahrend zugegangen ist. Bei Emails erreicht man dies durch Anfordern einer Empfangsbestätigung und indem man sich selbst ins CC setzt.
  3. Wenn ich jemandem fristlos kündige, weil er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, habe ich Anspruch auf Schadenersatz bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit. Jedoch muss ich mir beim Schadenersatz die nicht mehr zu erbringende Leistung anrechnen lassen. Im Bereich Telemedien und Telekommunikation sind das i.d.R. 50% der laufenden Fixkosten.
  4. Die Forderung wurde durch deinen Lastschriftwiderspruch streitig gestellt. Ein Inkassobüro darf diese daher eigentlich nicht betreiben.

Also ich fasse mal zusammen. Die haben dir also eine fristlose Kündigung ausgesprochen.

Deine Mails werden leider nach 30 Tagejn gelöscht, Aber das weiß weder Strato noch das Inkasso.

Ich würde hier einen Bluff empfehlen. Und zwar folgendes würde ich ans Inkasso schicken:

"Wertes Inkasso. Ich hatte bereits vor 9 Monaten gekündigt. Dann nochmals vor 5 Monaten. Angeblich sind beide Kündigungen nie angekommen. Dann sprach mir ihre Mandantin eine fristlose Kündigung aus. Und nun hat sich der Vertrag dann doch trotz dieser fristlosen Kündigung verlängert? In meinen Augen ist das eines: Gewerblicher Betrug. Sie werden umgehend aufgefordert, das hier zu klären und mir ein Erledigt-Schreiben zu zusenden. Andernfalls werde ich gezwungen sein, mich hier anderweitig zur Wehr zu setzen (Beschwerde beim Aufsichtsgericht, Strafanzeige, negative Feststellungsklage)."

Dann würde ich abwarten. Natürlich ist das eine blöde Nummer, wenn du keine Beweise mehr hast. Aber das Inkasso weiß das nicht und deswegen einfach mal abwarten, was da so passiert und ob denen die Nummer zu heiß wird.

Denn tatsächlich wissen die natürlich, was die dir da letztes Jahr geschickt haben und dass die dir fristlos gekündigt hatten. Und nein, durch deine Zahlung lebt der Vertrag nicht wieder auf. Sollte das Inkasso so etwas behaupten, hast du gewonnen. Denn dann bestätigen die dir, dass du die fristlose Kündigung erhalten hattest.

Hast Du denn alle Mail aufgeoben und kannst sie nachweisen? Dann würde ich es darauf ankommen lassen.

Leider ist es so, dass Kündigungs-Mails angeblich nie ankommen. Ich mache sowas immer per Einschreiben mit Rückschein. Kostet zwar erst einmal, aber dann habe ich einen richtigen Nachweis.

Serbaer1 
Fragesteller
 27.02.2017, 08:55

Leider nicht, habe festgestellt, dass die nach 30 Tagen gelöscht werden :-( Das blöde ist, so habe ich nichts als Nachweis da, spricht Aussage gegen Aussage. Misst!

dresanne  27.02.2017, 09:00
@Serbaer1

Dann hole das jetzt nach und kündige schriftlich mit Nachweis, denn Du hast schlechte Karten. Um die Zahlung wirst Du nicht drum herum kommen. Bezahle die Schulden ohne Inkasso-Kosten (Inkasso-Kosten können  icht eingeklagt werden) und lass es nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Denn das würde für Dich sehr teuer, zumal Di keinen Kündigungsnachweis hast.

Und merke Dir für die Zukunft. Etwas git erst als gekündigt, wenn die Kündigungsbestätigung vorliegt.

Serbaer1 
Fragesteller
 27.02.2017, 09:05
@dresanne

JA aber die haben doch schon mich Fristlos gekündigt! Die forderungen davor habe ich beglichen, warum wenn die mich zum. 05.12 gekündigt haben, kommt die Geldforderung von 12.12.2016-12.01.2017....das meinte ich

dresanne  27.02.2017, 09:08
@Serbaer1

Wenn die Dich zum  (nicht am) 5.12 gekündigt haben und Du das schriftlich hast, können sie höchstens noch den Dezember 2016 in Rechnung stellen. Alles andere kannst Du zurückbuchen, und das mit gutem Gewissen. Was steht denn auf der Kündigungsbestätigung, ab wann die Kündigung gilt?

Serbaer1 
Fragesteller
 27.02.2017, 09:11
@dresanne

stand nichts genaues, nur Fristlos.

Lestigter  28.02.2017, 22:46

Leider so nicht richtig:

Wie der Fragesteller ja schrieb, hatte er "ein paar Jahre" bei Strato einen Server.

Strato AG hat aber hatte noch bis mindestens 2015 in seinen AGBs (Version 16.30) unter Punkt 11 stehen ".. Im Übrigen bedürfen Kündigungen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax oder als Scan zur Wahrung dieser Form genügt. .."

Da kann man so oft per Email kündigen wie man will (auch wenn der Fragesteller meine, online Geschäfte "kann" man auch online kündigen), erst wenn das anerkannt wird (muss man nicht) dann ist die Kündigung rechtskräftig...

Bitte nur antworten, wenn man die Antwort weis...

dresanne  28.02.2017, 22:49
@Lestigter

Unterlass Deine Besserwisserart, sonst lass ich Deine Antworten löschen. Was hast Du nur für einen Charakter!

Ich habe das auch so ähnlig gehabt, die forderten noch für 3 Monate weiter nach der Kündigung,. Beim lesen der AGB.

Da sie den Empfang der  E-Mail bestätigen / Beweisen müssen ist immer schlecht.

Ich habe mit zu Gewohnheit gemacht  diese Sache immer Per Einschreiben, mit Rückschein  zu machen.

Sie können noch eins Machen.

Schreiben Sie,  das ihr Bruder Rechtsanwalt ist und alles in Schriftlicher Form braucht, um eine Gegenklage zu erwirken.

In 99 % aller Fälle werden die sich nicht wieder Melden.

Mit Gruß

Bley 1914 

Bley1914  28.02.2017, 10:29

Natürlich auch mit Einschreiben und mit Rückschein.