Stall nach Auszug wieder belegt?

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Das darf die Gutste nicht. Ihr habt den Stall bis zum 30.11. gepachtet und bezahlt, somit bestimmt ihr bis dahin, was da passiert. Würde mir das nicht bieten lassen. Sie hätte nicht neu belegen dürfen ohne euer ok vor Ablauf des Pachtvertrags. Und schon gar nicht doppelt kassieren.

rechtlich sieht das so aus, dass ihr bis 30.11. das noch nutzen wird.

hinfahren - ausgänge mit schlössern sichern.

der stallbesitzerin sagen, die schlösser werden entfernt, sobald ihr euer geld zurück habt. für den GANZEN monat.

ich wette, sie hat die neuen auch für den ganzen monat abkassiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Ich würde euch empfehlen, den Rat eines Fachanwaltes für Pferderecht einzuholen - sowas geht gar nicht !

Vielleicht kann ein gesalzener Brief desselben bereits etwas bewirken - z.B., dass ihr einen Teil des im Voraus bezahlten Geldes zurückerhaltet...

Das Schlimme daran ist auch, dass solche Leute immer wieder neue "Opfer" finden...

Wehrt euch - viel Erfolg !

Sind es denn definitiv neue Pferde, die dort sind? Mit dem Neuvertrag war ja vielleicht nur "ein Stallplatz" verbunden und nicht genauer definiert. Wenn dann aus anderen Anlagenteilen umverteilt wurde, liegt dies im Ermessen der SB, es sei denn, euer Platz war exakt definiert.

Die Lieferschwierigkeiten kenne ich. Ich bin in der Bauleitung tätig. Bauen macht derzeit echt keinen Spaß und die Verzögerungen können Bauherren echt auch ruinieren, wenn sie sie in deren Geschäft einschränken. Insofern werden wir in nächster Zeit nicht mehr den Luxus haben, ohne Kompromisse auskommen zu müssen und ist möglicherweise der natürlich deshalb nicht erlaubtere Überschnitt eine Hoffnung, sich finanziell ein wenig länger über Wasser halten zu können.

Euch steht entweder der Stallplatz zu oder das Geld.

Es ist euer Thema, ob ihr eure Pferde da stehen habt oder nicht, aber solange ihr dafür bezahlt, könnt ihr eure Pferde meinetwegen jede zwei Tage hin und her stellen.

Ich kann mir ja auch ne Wohnung mieten und muss nicht unbedingt darin wohnen - anderweitig vermieten darf der Vermieter trotzdem nicht.

Ehrlich gesagt würde ich mein Geld zurückhaben wollen. Schon allein aus Prinzip, wenns so eine nette Dame ist.