Ständig unbezahlte Überstunden zulässig??

3 Antworten

Ich vermute mal, Du hast unterschrieben, dass die Arbeitszeit um 7.30 Uhr beginnt und Mo - Do um 17.30 und Freitags um 16.30 Uhr endet.

Selbstverständlich gilt die 40-Stunden-Woche und selbstverständlich musst Du keine unbezahlten Überstunden machen, wenn das nicht vertraglich vereinbart ist (z.B. "Bis zu 20 Überstunden/Monat sind mit dem Gehalt abgegolten")

Ich solle dann längere Pausenzeiten machen.

Das ist legitim. Es steht nirgends, dass ein AN höchstens eine Stunde Pause/Tag machen darf. Rechtlich sind nur die Mindestpausenzeiten/Tag im Arbeitszeitgesetz festgelegt.

Auch wenn es "nicht passt", kannst Du Deine Pausen auf gesamt zwei Stunden/Tag verlängern. Dann passt das mit den 40 Stunden.

Es gibt viele Berufe, in denen längere Mittagspausen gemacht werden müssen, damit Beginn und Ende der Arbeitszeit "passen" (z.B. Arztpraxis, kleine Geschäfte........)

Wenn Dein Arbeitgeber Dir sagt, dass Du halt entsprechend längere Pausen machen sollst, damit Du Deine 40 h Woche einhälst, ist das natürlich zulässig.

Die Frage, die sich mir stellt wäre auch, ob die Uhrzeitangaben im Arbeitsvertrag die zwingenden Anfangs- und Endzeiten sind, oder ob das lediglich die Zeiten sind, innerhalb derer die 40 h zu erbringen sind. Das hättest Du damals schon direkt mit Deinem Arbeitgeber abstimmen sollen.

Wenn Du freiwillig länger arbeitest, als Du musst, dann ist das natürlich auch legal, solange die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.


Shaldy92 
Fragesteller
 17.08.2020, 13:09

Vielen Dank für die Antworten.

Ja laut meinem Chef sind dies meine zwingenden Anfangs und Endzeiten.

Bin leider der einzige in der Firma der jeweils eine halbe Stunde vor den anderen da ist und eine halbe stunde im vergleich zu den anderen angestellten länger bleiben muss.

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Guten Morgen, zulässig ist das nicht würde mich aber durch die Gewerkschaft oder Anwalt absichern und mir dann Hilfe holen, lieben Gruß