Spaßbieter bei Ebay. Anwalt einschalten? Wer zahlt die kosten?

10 Antworten

Wenn ich einen Anwalt einschalte und wir vor Gericht kommen weiß ich, dass er verpflichtet ist 30% des Kaufpreises zu halten.

Nein, er muss den vollen Kaufpreis bezahlen. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Das was du meinst, ist die vereinbarte Vertragsstrafe bei Spaßbietern, die oft mit 30% des Höchstgebotes angesetzt wird.

Also 36,30€ aber wer trägt dann die Anwalts und Gerichtskosten?

Zuerst der, der den Anwalt beauftragt und das Verfahren eingeleitet hat. Das wärst in diesem Fall du. Du hast jedoch die Möglichkeit, gleichzeitig die außergerichtlichen Anwaltsgebühren gerichtlich geltend zu machen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Gegner ohnehin bei einem Obsiegen deinerseits auferlegt.

Ebay, ein Thema für sich!

Lt. den Bestimmungen ist er mit seinem Gebot, wenn er denn den Zuschlag erhält, ein rechtsverbindliches Geschäft eingegangen und hat den Artikel auch zu bezahlen.

Nun die Frage Anwaltskosten...

30% des Kaufpreises?

Er ist schuldhafter Verursacher der strittigen Angelegenheit und hat die Gesamtkosten zu tragen, fertig.

Limearts  31.05.2014, 17:45

Und dann stellt sich am Ende heraus dass der Käufer minderjährig ist oder der Sohn mit dem Account Unfug getrieben hat, und schon wird das Verfahren eingestellt und der Kläger sitzt auf den Kosten. Ganz so einfach ist das mit dem Schuld sprechen leider nicht.

Quasimo  31.05.2014, 21:03
@Limearts

Na ja, auch dem steht die aktuelle Rechtsprechung entgegen, wonach der Eigentümer für Unfug verantwortlich gemacht wird, den die verursachen die Zugang zum Rechner bekommen.

Dazu ist es interessant zu vergleichen, dass man mit dem Argument minderjährig und nicht gewusst usw... auch aus den Abofallen nicht entkommen kann..

So leid wie es mit dann tut, damit bleibe ich dabei, die Kosten trägt der Verursacher ob nun mittel oder unmittelbar selber.

"Wenn ich einen Anwalt einschalte und wir vor Gericht kommen weiß ich, dass er verpflichtet ist 30% des Kaufpreises zu halten."

Woher nimmst Du diese Weisheit? Das ist eine weit verbreitete, jedoch irrtümliche Annahme, für die es keine Gesetzesgrundlage gibt. Deshalb wird sich auch kaum ein Anwalt darauf einlassen. Melde über Probleme klären einen unbezahlten Artikel und schließe ihn nach 4 Tagen mit Verwarnung für den Käufer, dann hast Du wenigstens Deine Einstellgebühren zurück. Und nicht vergessen, zusätzlich den Vertrag zu kündigen. Nicht, dass er dann irgendwann doch noch auf die Idee kommt, zu bezahlen.

katalas  31.05.2014, 17:52

Ich meinte natürlich, dann hast Du Deine Provision wieder.

katalas  31.05.2014, 19:07
@katalas

Und noch etwas. Es gibt keine "Spaßbieter" in negativer Form. Ich habe auch Spaß beim Bieten, aber bezahle dann brav. Es gibt nur Nichtzahler.

Wenn du einen Anwalt beauftragst, gehst du mit diesem einen Vertrag ein. Damit ist die Frage wer diesen bezahlt beantwortet.

Im Rahmen einer Veurteilung können die Prozesskosten und Auslagen der Gegenseite dem Verlierer in Rechnung gestellt werden. Davon hast du nicht viel, wenn die Gegenseite mittellos ist.

Fall bei Ebay melden. Auf die Weise wird der Benutzer abgemahnt, spätestens im Wiederholungsfall gesperrt und du erhältst die Kosten für das Einstellen des Artikels zurück.

Den Gerichtsweg gehen ist wie du schon richtig erkennst unproduktiv und neben den vorab zu leistenden Kosten ein Zuspruch auch ungewiss, abhängig von der Argumentation des Beklagten. Darüber hinaus hättest du in dem Fall noch viele Monate deinen "Spaß" mit dem Fall.

haikoko  31.05.2014, 17:44

Schau mal, er / sie fragt alles ab. Es kommt mir manchmal wie im "Anti-Lehrbuch der SH" vor.

katalas  31.05.2014, 17:47
Fall bei Ebay melden. Auf die Weise wird der Benutzer abgemahnt, spätestens im Wiederholungsfall gesperrt> > Das wäre schön, wenn ebay so schnell mit sperren wäre!