Sparkasse Onlinebanking.?
Hallo,
es geht um folgendes, meine Partnerin, bzw. Ex-Partnerin und Ich haben derzeit ein gemeinsames Online-Banking.
Heisst, mein Bankkonto ist in Ihrem Online-banking Zugang mit drin.
Allerdings haben wir uns getrennt.
Jetzt ist die Frage, ob das machbar ist, das jeder auf sein eigenes Handy bei Bedarf eine SMS-Tan erhalten kann, wenn Überweisungen anstehen. Oder ist dies nur auf ein Handy beschränkt? Das würde dann bedeuten, das ich dann mein Konto von Ihrem Online-Banking runtergehen lassen müsste, und mein eigenes Online-banking beantragen muss.
Ist es möglich, das jeder seine SMS-TAN auf sein Handy gesendet bekommt ? Oder ist das nur auf ein Handy möglich ?
Jemand schonmal Erfahrung damit gehabt oder gemacht?
Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
Murks, Murks und Murks. Wenn ihr ein Gemeinschaftskonto habt, seid ihr gleichberechtigte Kontoinhaber und es müsste jeder seinen eigenen Onlinezugang bekommen ... alles andere ist nicht zulässig. Und nur dann bekommt jeder seine Tan auf sein Handy.
In dem Fall aber kann jeder von Euch das Konto komplett abräumen, mein und Dein gibt es da nicht. Damit Du da rauskommst muss das Konto geschlossen werden, eine Umschreibung auf einen von Euch machen die Banken ungern bis nicht.
Wenn es ihr Konto ist, dürfen keine Transaktionen von Dir da drauf sein und gegenüber der Bank gehört alles Ihr. Du könntest Bevollmächtigter sein, aber das könnte sie direkt widerrufen. Das ist noch schlechter für Dich.
Ganz klare Aussage: eröffne Dein eigenes Konto mit eigenem Onlinebanking und beende die Verbindung zu dem alten Konto.
Gruss
Hi! Ich resümiere mal, was ich verstehe:
1. Das Konto lautet auf nur Dich, ist Dein Konto
2. Sie kann über IHREN Onlinezugang auch Dein Konto bedienen.
Das ist technisch nach meinem Wissen nur möglich, wenn die Verflossene eine Vollmacht von Dir hat. Darüber kann Dein Konto mit ihrem Zugang verknüpft werden.
Also, zur Bank gehen und Vollmacht widerrufen, dann sollte sich der Zugriff bei ihr löschen. Für Dich beantragst Du einen eigenen Zugang, das sollte es gewesen sein. Gruss
gemeinsames Online-Banking.
Meinst Du damit, ihr benutzt den gleichen LogIn oder habt ihr ein Gemeinschaftskonto. Ich befürchte Ersteres und das wäre selbst in einer funktionierenden Partnerschaft bedenklich. Es verstösst zudem gegen die Nutzungsbedingungen aller mir bekannten Banken.
Welcher Weg der passenden ist, hängt von dem Grund ab, warum da gemeinschaftlicher Zugriff bestehen soll.
Im Prinzip gibt es drei Möglichkeien:
- per Multibanking kann man "fremde Konten" einbinden. Alternativ dazu kann man bei der Bank eine "Zugriffsberechtigten" anlegen lassen. --> Der Kontoinhaber haftet alleine ggü. der Bank!
- Gemeinschaftskonto bei der Bank einrichten. Alle haften in vollem Umfang ggü. der Bank, rechtlich hat man aber mehr Chancen, "sein" Geld von den Anderen einzuholen.
- Auf gemeinsamen Zugriff verzichten bzw. nur "lesenden" Zugriff gestatten.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das geht. Selbst wenn: Woher soll die KI/der Algorithmus wissen, von wem der Auftrag gerade kam?
Sie hat damals ein Onlinebanking eröffnet, und haben zusammen bei der Bank mein Bankkonto mit in ihr onlinebanking aufgenommen, damit wir nur einen einzigen Zugang haben. Dennoch hast du Recht, besser ist es, wenn ich mein Bankkonto bei ihr schließen lasse, und ein eigenes Onlinebanking beantrage.