Sozialkunde - Welches Gericht?

4 Antworten

Bei a) klagt ein Bürger gegen eine staatliche Entscheidung - also ist das Verwaltungsgericht zuständig. ("Das Verwaltungsgericht ist, vereinfacht ausgedrückt, zuständig, wenn Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden sollen oder Behörden zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. ")

Bei b) geht es um Steuern - also ist das Finanzgericht zuständig.

Das Sozialgericht ist zuständig, wenn es um Fragen des Sozialrechts geht, also um Sozialleistungen wie z. B. die Rente oder Hartz IV.

Das Amtsgericht ist dann zuständig, wenn es entweder um "kleine" Strafsachen geht oder um Auseinandersetzungen zwischen Bürgern (z. B. Mahnverfahren) oder nicht-staatlichen Organisationen geht.

a) ist richtig, bei b) ist es das Finanzgericht.

TierFreundin18 
Fragesteller
 31.08.2021, 10:28

Stimmt, das gibt es ja auch noch! Vielen Dank! :)

0

a) Verwaltungsgericht
b) Finanzgericht

a) Verwaltungsgericht

b) Finanzgericht

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.