Eine Tat zivil- und strafrechtliche Folgen?

3 Antworten

Eine strafrechtlich relevante Tat hat nahezu immer zivilrechtliche Folgen.

Strafrechtlich: Bestrafung durch den Staat

Zivilrechtlich : Entschädigung des Opfers

augsburgchris  23.03.2021, 17:38

Mord im Normalfall nicht :-)

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Wenn du jemandem mit einem Stein die Scheibe einschmeisst dann begehst du eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Ein Verurteilung im Strafrecht repariert dem Geschädigten aber noch lange nicht die Scheibe. Hier hat er einen zivilrechtlichen Anspruch, den er ebenfalls gegen dich einklagen kann. Das heißt du musst den Schaden beheben.

Straftaten verursachen fast immer auch finanzielle Schäden. Diese muss der Geschädigte zivilrechtlich einklagen.