Warum kann eine Tat zivil- und strafrechtliche Folgen haben?

2 Antworten

Wenn durch eine Straftat körperliche oder andere Schäden entstehen, können diese zivilrechtlich eingeklagt werden. Interessant ist übrigens, dass Jugendliche erst mit Vollendung des 14. Lebensjahrs strafrechtlich verfolgt werden können, dass die Deliktsfähigkeit bereits mit Vollendung des 7. Lebensjahrs vorliegen kann, d.h. dass man schon ab diesem Zeitpunkt für verurschte Schäden haftbar gemacht werden kann.

strafrechtlich natürlich wegen evtl zu Erwartenden JVA Strafen und zivilrechtlich z.B. wegen Schmerzensgeld