Sonntagsjob Kündigungsfrist

5 Antworten

Die Kündigungsfrist sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen.Wenn aber nichts vereinbart wurde und auch kein Bezug zu einem Tarifvertrag besteht,dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs.:1 BGB,danach kannst du mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Beachte aber,dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss,die elektronische Form ist nicht zulässig.

In deinem Vertrag steht eine Gewisse kündigungsfrist

Und ansonsten gilt wie immer § 622 BGB...:-)

Die Kündigungsfrist steht im Vertrag.

Die Frist die im Vertrag steht