Sonderkündigungsrecht DSL?
Hallo zusammen.
Ich wohne seit mehreren Jahren alleine und besitze einen sehr guten DSL Vertrag. Nun möchte ich zu meiner Freundin ziehen die erst seit einem Jahr einen DSL Vertrag hat mit weniger Leistung und für mehr Geld.
Nun möchte ich wissen ob ich meinen Vertrag in die "neue" Wohnung umziehen kann wenn ich zu ihr ziehe und ob Sie dann über Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag kann, da ich ja über die Jahre deutlich mehr Leistung für weniger Geld erhalte und wir keine 2 Verträge brauchen. Ich weiß auch dass Anbieter dieses Vorhaben für einen selbst übernehmen.
Sehe das so richtig?
Ist es bei ihr und bei dir derselbe Anbieter?
Nein ist es nicht
3 Antworten
Wenn es nicht derselbe Anbieter ist, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Es kann verlangt werden, dass du deinen Anschluss mitnimmst. Ausnahmen werden nur gemacht wenn es zwei Verträge bei demselben Anbieter sind.
Fragen kann man immer, aber es gibt keinen Anspruch darauf
Hallo maxgwalter,
wie ist das da genau? Ziehst du zu ihr oder zieht ihr gemeinsam in eine neue Wohnung? Das ist mir noch nicht ganz klar. Wichtig ist ja immer, ob der Anbieter an der neuen Anschrift bereitstellen kann, sprich der Vertrag 1:1 mitgenommen werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, weil es dort die angebotene Technik oder Bandbreite nicht gibt, besteht Sonderkündigungsrecht.
Wenn du zu ihr ziehst und dein Anbieter kann nicht bereitstellen, hast du das Sonderkündigungsrecht.
Es grüßt Wiebke S.
Deine Freundin hat kein Sonderkündigungsrecht, da hilft nur fristgerecht kündigen.