Sollte Schwarzfahren entkriminalisiert werden?

8 Antworten

Nein. Von mir aus kann man den ÖPNV auch kostenlos anbieten. Aber solange dafür ein Entgelt zu zahlen ist, muss dieses auch für alle gleichermaßen gelten und durchgesetzt werden. Das ist auf rein zivilrechtlicher Ebene nun mal nicht effektiv möglich.

Ich würde den § 265a StGB eher noch erweitern und auch das Erschleichen anderer Leistungen unter Strafe stellen (zusätzlich zu den dort genannten).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ganz klar: Nein.

Man muss sich bitte daran erinnern, wie es zu der Sonderlocke des § 265 a überhaupt kam - der Sachverhalt der Erschleichung von Leistungen passte juristisch nicht sauber zum Betrug, deshalb wirde das separat geregelt. Und da die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Massengeschäft ist, genügt das reine erhöhte Beförderungsentgelt zur Abschreckung eben nicht, zumal man jenes aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch nicht auf einen wirklich abschreckenden Wert anheben kann, aber auch, weil bestimmte Personengruppen alleine durch das erhöhte Beförderungsentgelt nicht abgeschreckt werden, weil die sich des Umstandes bewusst sind, selbiges ohnehin nicht bezahlen zu können.

Ansonsten ist man mit der gerade beschlossenen Änderung bei den Ersatzfreiheitsstrafen da schon einen klaren Schritt in die richtige Richtung gegangen.

ich würde es mir wünschen, aber es würde nicht funktionieren.

es fahren schon jetzt genug Menschen schwarz. Das würde nur noch schlimmer werden.

Ja würde ich mir wünschen ständige Kontrollen und ohne Ticket fliegst du auf der Stelle raus.

Aber der Schwachsinn mit Gefängnis bringt keinen was

Nein. Sonst würde es ja jeder machen.