Sollte man schon im inserat erwähnen wenn man Index oder Staffelmiete machen will?

2 Antworten

Das soltte man erst dann ewähnen, wenn man glaubt einen geeigneten Mieter gefunden zu haben (pos. Selbstauskunft mit Einkommensnachweisen und Schufa-Auskunft) und sich hinsichtlich Mietbeginn sowie evtl. gegenseitiger Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für eine bestimmte Dauer (mind. 2 J. anstreben - max 4 J. zulässig) im Klaren ist.

Im Übrigen empfiehlt es sich erfahrungsgemäß Indexverträge abzuschließen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Denkschulen 
Fragesteller
 23.05.2024, 13:14

Manche meiner Mieter ziehen schon nach 4 Monaten aus. Manche sogar ein Tag nach Mietvertrag. Hab ich letzes Jahr dreimal erlebt.

Indexmiete darauf will ich zukünftig nicht verzichten - wir haben noch Wohnungen ohne indexmiete wo 20 Jahre Miete unverändert ist und da ist hoffnungslos zu erhöhen, Mieter lehnen ab und Mietspiegel sehr niedrig oder gar nicht vorhanden...

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schelm1  23.05.2024, 13:21
@Denkschulen

Stellen Sie doch einfach keine Fragen mehr, wenn die Antworten darauf für Sie ohnehin unverständlich scheinen!

Der Hinweis auf gegenseitigen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für eine bestimmte Dauer verhindert "Eintagsfliegen" als Mieter!

Das Sie Ihren Wohnungsertrag teilweise über 20 Jahre hinweg nicht pflegen, zeichnet Sie in keiner Weise als auch nur annähernd befähigten Vermieter aus.

Den Zustand solcher Wohnungen mag man sich erst gar nicht vorstellen.

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Ja, auf jeden Fall - so ersparst du dir viel Arbeit - und den Suchenden auch.