Sollte man Fremdgehen bestrafen?
35 Stimmen
18 Antworten
Das Fremdgehen vielleicht nicht, aber den Ehebruch - meiner Meinung nach schon!
In Österreich war der Ehebruch sogar eine Straftat. Als letzter Staat Europas strich Österreich erst im Jahr 1997 den Ehebruch aus dem Strafgesetzbuch.
Vom 1. Januar 1975 bis 28. Februar 1997 war der Ehebruch im Strafgesetzbuch folgendermaßen geregelt:
„ Ehebruch
§ 194. (1) Wer seine oder eine fremde Ehe bricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur auf Verlangen des verletzten Ehegatten zu verfolgen. Dieser ist zu einem solchen Verlangen nicht berechtigt, wenn er dem Ehebruch zugestimmt oder ihn absichtlich ermöglicht oder erleichtert hat oder wenn die eheliche Gemeinschaft zur Zeit der Tat seit einem Jahr aufgehoben war. Eine Verzeihung beseitigt das Verfolgungsrecht des Verletzten nur gegenüber dem Beteiligten, dem der Ehebruch verziehen worden ist.
(3) Die Strafe ist gegen den Ehegatten nicht zu vollstrecken, wenn der verletzte Ehegatte erklärt, weiter mit ihm leben zu wollen.“
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12029743
Gruß! c:
Nein, nicht rechtlich natürlich. Auf persönlicher Ebene wird Fremdgehen aber meistens nicht einfach nur so hingenommen und das ist auch gut so. ;-)
Fremdgehen in der Freundschaft ist eine Abwähgungssache,eines Betroffenen selbst. Fremdgehen in der Ehe,ist der letzte Dreck.
Was soll man seinem Ehepartner(in) noch mehr bieten können,als den ehelichen Beischlaf,der auf Vertrauen,Respekt,Achtung, Liebe und tiefer Zuneigung geschied.Meines erachten ( und das schreibe ich nicht nur weil die Ex das auch betrieben hat);....sind diese Personen,einem Verzeihen und Verständniss geben nicht wert.Es gibt keinen Grund in der Ehe,seinen Ehepartner(in) zu betrügen und sei er noch so krank oder hat schuldhaftes Verhalten,als Grund zum Anlass des Ehebruches,gegeben.Personen die Ihre Ehepartner(in) betrügen,betrügen sich um Ihre Liebe sich selbst.Sie lügen sich was vor,um als alles als gerecht ansehen zu können.Sie sind Strohdumm.
So etwas dummes kann man nicht bestrafen,....die sind schon bestraft mit Ihrer Dummheit.....zeitlebens.
Da gibt es kein ....wer !!! Der Fremdgeher,der Ehebrecher jener Mensch richtet sich durch seine Tat selber,....und aus dem Ergebniss herraus,ergibt sich wie von selbst seine eigene gewählte Bestrafung.Und die Strafe selbst,wird folgender Werdegang sein.Der Verlust des Partners,deren Liebe und Geborgenheit,seine bis dahin gewesene und geplante Zukunft,evtl.das vertrauen seiner Kinder,Freunde unsw.
Ich finde es immer so toll,...!!! .....bekommen solche Leute wie Du ,ihren Willen nicht durch gesetzt oder man bleibt bei seiner eigenen Ansicht oder Meinung .....dann kommen solche Assi- Sprüche.... es hat keinen Sinn, mit dir zu diskutieren.Das nennt man glaubig auch narzistisches Denken.Aber beruhige Dich,.....es gibt hier noch so einen....selbsternannten Wichtigtuer. So und nun lasse es gut sein und ich wünsche Dir einen schönen Abend.
Was hast Du denn schon argumentiert.Du hast nichts anderes gemacht,als das beide, in einer solchen Situation , evtl. schuld und verursacher sind.......und das sehe ich nicht so. !!!!Da bleibe ich bei,auch wen es Dir nicht passt. Und mein wahres Gesicht kannst Du gar nicht kennen,da ich Deines auch nicht kenne und auch nicht kennen lernen will.Solche narzistischen Egoisten,können mir gestohlen bleiben.Abgesehen davon,......versuche nicht abzulenken und Deine Hände hier ins reine zu waschen....denn Du bist der,der seinen Willen hier durch setzen möchte und Du bist es der beleidigent wird und nicht ich.
Ich finde, dass man Fremdgehen nicht einfach hinnehmen sollte, dass man keine Kultur schaffen sollte, wo fremdgehen als "normal" empfunden wird und alle, die sich dagegen wehren als übertrieben konservativ oder altbacken.
Andererseits finde ich nicht, dass es am Staat ist, Fremdgehen zu bestrafen.
Grundsätzlich finde ich, dass ein Verrat wie Fremdgehen bei einem Scheidungsverfahren berücksichtigt werden sollte. Ich verstehe schon, dass es da die Problematik der Beweismittel gibt, die oft zu Schlammschlachten führen... Aber andererseits finde ich es auch unfair, wenn so ein Verrat bei der Scheidung gänzlich unberücksichtigt bleibt...
Mit dem (meist darauffolgenden) Beenden der Beziehung „bestrafen“, ja.
Ansonsten sollte dafür keine Bestrafung anfallen, zumal ich nicht weiß, welche „Methoden“ dir da so vorschweben. Wozu auch? Von Rache hätte niemand etwas...
Und wie sollte man das deiner Meinung nach bestrafen?