Sollte man Fremdgehen bestrafen?

Das Ergebnis basiert auf 35 Abstimmungen

Nein 77%
Ja 14%
Neutral 9%

18 Antworten

Ja

Das Fremdgehen vielleicht nicht, aber den Ehebruch - meiner Meinung nach schon!

In Österreich war der Ehebruch sogar eine Straftat. Als letzter Staat Europas strich Österreich erst im Jahr 1997 den Ehebruch aus dem Strafgesetzbuch.

Vom 1. Januar 1975 bis 28. Februar 1997 war der Ehebruch im Strafgesetzbuch folgendermaßen geregelt:

Ehebruch
§ 194. (1) Wer seine oder eine fremde Ehe bricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur auf Verlangen des verletzten Ehegatten zu verfolgen. Dieser ist zu einem solchen Verlangen nicht berechtigt, wenn er dem Ehebruch zugestimmt oder ihn absichtlich ermöglicht oder erleichtert hat oder wenn die eheliche Gemeinschaft zur Zeit der Tat seit einem Jahr aufgehoben war. Eine Verzeihung beseitigt das Verfolgungsrecht des Verletzten nur gegenüber dem Beteiligten, dem der Ehebruch verziehen worden ist.
(3) Die Strafe ist gegen den Ehegatten nicht zu vollstrecken, wenn der verletzte Ehegatte erklärt, weiter mit ihm leben zu wollen.“

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12029743

Gruß! c:

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein

Nein, nicht rechtlich natürlich. Auf persönlicher Ebene wird Fremdgehen aber meistens nicht einfach nur so hingenommen und das ist auch gut so. ;-)

Ja

Fremdgehen in der Freundschaft ist eine Abwähgungssache,eines Betroffenen selbst. Fremdgehen in der Ehe,ist der letzte Dreck.

Was soll man seinem Ehepartner(in) noch mehr bieten können,als den ehelichen Beischlaf,der auf Vertrauen,Respekt,Achtung, Liebe und tiefer Zuneigung geschied.Meines erachten ( und das schreibe ich nicht nur weil die Ex das auch betrieben hat);....sind diese Personen,einem Verzeihen und Verständniss geben nicht wert.Es gibt keinen Grund in der Ehe,seinen Ehepartner(in) zu betrügen und sei er noch so krank oder hat schuldhaftes Verhalten,als Grund zum Anlass des Ehebruches,gegeben.Personen die Ihre Ehepartner(in) betrügen,betrügen sich um Ihre Liebe sich selbst.Sie lügen sich was vor,um als alles als gerecht ansehen zu können.Sie sind Strohdumm.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
guterKakaudes 
Fragesteller
 17.01.2020, 21:56

Und wie sollte man das deiner Meinung nach bestrafen?

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sualki  18.01.2020, 00:12
@guterKakaudes

So etwas dummes kann man nicht bestrafen,....die sind schon bestraft mit Ihrer Dummheit.....zeitlebens.

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sualki  18.01.2020, 17:21
@earnest

Da gibt es kein ....wer !!! Der Fremdgeher,der Ehebrecher jener Mensch richtet sich durch seine Tat selber,....und aus dem Ergebniss herraus,ergibt sich wie von selbst seine eigene gewählte Bestrafung.Und die Strafe selbst,wird folgender Werdegang sein.Der Verlust des Partners,deren Liebe und Geborgenheit,seine bis dahin gewesene und geplante Zukunft,evtl.das vertrauen seiner Kinder,Freunde unsw.

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earnest  18.01.2020, 17:24
@sualki

Das ist eine völlig lebensfremde Antwort, die an der gelebten Realität von Hunderttausenden vorbeigeht.

Kurzum: Das KANN passieren, MUSS aber nicht passieren. Außerdem gibt es auch so etwas wie "offene Ehen". Oder "offene Beziehungen".

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sualki  18.01.2020, 17:26
@earnest

Es wurde doch all gemein gefragt und nicht auf Personen und auf Tat bezogen.

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earnest  18.01.2020, 17:27
@sualki

Eine Frage zum Thema Fremdgehen befasst sich IMMER auch mit den betreffenden und betroffenen Menschen; die ALLGEMEINE Frage wäre ziemlich sinnfrei. Es sei denn, man ist katholischer Moraltheologe.

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sualki  18.01.2020, 17:31
@earnest

Entschuldige mal,.....wo stand es ,das der Fragesteller davon betroffen war/ist und wo bitte steht der Hergang,btr. der Personen.

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earnest  18.01.2020, 17:34
@sualki

Wer von einem "Delikt" (hier: Fremdgehen) spricht: Da gibt es Beteiligte, "Täter" und "Opfer", da gibt es ein Umfeld.

"Fremdgehen" lässt sich daher nicht isoliert von der sozialen Realität beschreiben.

(Aber ich glaube, es hat keinen Sinn, mit dir zu diskutieren.)

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sualki  18.01.2020, 17:45
@earnest

Ich finde es immer so toll,...!!! .....bekommen solche Leute wie Du ,ihren Willen nicht durch gesetzt oder man bleibt bei seiner eigenen Ansicht oder Meinung .....dann kommen solche Assi- Sprüche.... es hat keinen Sinn, mit dir zu diskutieren.Das nennt man glaubig auch narzistisches Denken.Aber beruhige Dich,.....es gibt hier noch so einen....selbsternannten Wichtigtuer. So und nun lasse es gut sein und ich wünsche Dir einen schönen Abend.

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earnest  18.01.2020, 17:48
@sualki

Ich habe zuvor argumentiert.

Aber nun zeigt sich dein wahres Gesicht: Abgang mit Unterstellungen und Beleidigungen.

Danke und tschüss.

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sualki  18.01.2020, 17:56
@earnest

Was hast Du denn schon argumentiert.Du hast nichts anderes gemacht,als das beide, in einer solchen Situation , evtl. schuld und verursacher sind.......und das sehe ich nicht so. !!!!Da bleibe ich bei,auch wen es Dir nicht passt. Und mein wahres Gesicht kannst Du gar nicht kennen,da ich Deines auch nicht kenne und auch nicht kennen lernen will.Solche narzistischen Egoisten,können mir gestohlen bleiben.Abgesehen davon,......versuche nicht abzulenken und Deine Hände hier ins reine zu waschen....denn Du bist der,der seinen Willen hier durch setzen möchte und Du bist es der beleidigent wird und nicht ich.

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earnest  18.01.2020, 18:03
@sualki

Geschenkt.

Ich sehe ja, von wem es kommt.

Ich wünsche dir einen entspannten Abend.

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Ich finde, dass man Fremdgehen nicht einfach hinnehmen sollte, dass man keine Kultur schaffen sollte, wo fremdgehen als "normal" empfunden wird und alle, die sich dagegen wehren als übertrieben konservativ oder altbacken.

Andererseits finde ich nicht, dass es am Staat ist, Fremdgehen zu bestrafen.

Grundsätzlich finde ich, dass ein Verrat wie Fremdgehen bei einem Scheidungsverfahren berücksichtigt werden sollte. Ich verstehe schon, dass es da die Problematik der Beweismittel gibt, die oft zu Schlammschlachten führen... Aber andererseits finde ich es auch unfair, wenn so ein Verrat bei der Scheidung gänzlich unberücksichtigt bleibt...

Nein

Mit dem (meist darauffolgenden) Beenden der Beziehung „bestrafen“, ja.

Ansonsten sollte dafür keine Bestrafung anfallen, zumal ich nicht weiß, welche „Methoden“ dir da so vorschweben. Wozu auch? Von Rache hätte niemand etwas...