Sollte ich zum Schuldirektor für sowas?

5 Antworten

Das scheint schon eine Weile her zu sein. Pass auf, dass Dich das nicht Dein Leben lang beschäftigt. Ob es sinnvoll ist, mit der Schulleitung darüber zu reden, weiß ich nicht. Aber reden oder aufschreiben hilft, um die Sache loszuwerden.

Es gibt Schüler, denen so etwas mehrfach passiert. Hin und wieder kommt einer von diesen Jungs - es sind wohl immer Jungs - Jahre später mit einer Waffe wieder und toben sich in der Schule aus. Die Medien schreiben etwas von Amoklauf und alle sind betroffen. …

Die Lehrerin scheint mit ihrem Job überfordert zu sein. Sie hat mehrfach gegen gesetzliche Regeln verstoßen. Weder darf sie den Zettel (vor)lesen, noch darf sie körperliche Gewalt anwenden. Das Normale wäre, darüber mit den Eltern zu reden, die dann entsprechende Schritte einleiten. Das könntest Du immer noch machen, wenn Du bei ihnen Gehör findest.

Gruß Matti

Hey,

Sie darf dich zwar zur Ordnung rufen, du hast gegen allgemeine Regeln verstoßen, du könntest wegen Fremdbeschäftigung einen Verweis bekommen. Ein Grund, dich dafür aber gewalttätig zu bestrafen ist das aber ganz sicher nicht! Sie musste sich nicht gegen einen gegenwärtigen Angriff wehren, ihre Aktion ist mehr als nur unangemessen.

Ob du das ganze nun melden willst oder nicht ist dir überlassen, sprich mal mit deinen Eltern drüber!

Viele Grüße!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schüler + Community Experte in "Schule"

Meine Idee, mit etwas Abstand schreibst Du einen weiteren Zettel, was Du über sie denkst und dahinter

qed

Das steht für quod erat demonstandum

was zu beweisen war. Und wenn sie nicht wiederholt, weitergeben lassen.

Wegen der körperlichen Gewalt solltest du definitiv zum Schulleiter gehen.

Demütigung ist in der Schule durch Lehrer leider oft normal. Dagegen wird der Direktor vermutlich nichts tun

Ja devenitiv, eine Lehrerin oder Lehrer darf nicht gewalttätig sein udn aich nicht dich vor der ganzen Klasse blamieren... Du musst damit devenitiv zum Schuldirektor, die Lehrerin kriegt dann einen Akteneintrag