Sollte ich DHL eine Rechnung schreiben?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du könntest auch einfach eine erneute Zustellung beantragen:

https://www.dhl.de/nochmal-zustellen

Bitte deutlich ansprechen, dass du schon beim ersten Mal zuhause warst, und darauf hinweisen, dass du auch am Zustelltag anwesend sein wirst.

Und prüf mal die Klingel - manchmal "klemmt" da was und es bimmelt nicht, obwohl der Zusteller es versucht...

eklatant 
Fragesteller
 04.12.2017, 09:04

Die Klingel funktioniert 100%ig und da klemmt nichts.

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Tatsächlich gibt es Zusteller die nicht wollen. (Oder bewusst bei gewissen Kunden nicht wollen oder können)

Normalerweise -und das ist tatsächlich Standart und nicht ausnahme - kennt man die Kunden die daheim sind und das sind gern gesehene Kunden und auch gern angefahrene Kunden.

Nachbarzustellung ist möglich aber auf jeden Fall kein muss. Das liegt im Grunde beim zusteller. 

Gleich von Unfähigkeit zu sprechen spricht für sich.

Schliesslich war der Zusteller bei dir. 


Anspruch hast du keinen weil der Paketdienstleister seine Dienstleistung "vollbracht hat".

Er war an deiner Adresse und hat versucht zuzustellen. Du hast eine Benachrichtigung und somit ist der Vertrag erfüllt.


Anderes zu beweisen wird schwer ^^


Wenn es dir es wert ist Anwalt und Gerichtskosten zu bezahlen (so es denn soweit kommt)  dann tu es.


Mittlerweile ist es schon angekommen (und gibt tatsächlich interne Statistiken) das die Kunden mehr betrügen und Lügen und sonstwas als  die Zusteller.

Ich bezichtige dich damit nicht das war nur ne Info.

Du wirst also an deinen Fahrtkosten sitzenbleiben.


Alternativ überlege dir eine ALV , Alternativadresse oder einen expliziten wunschnachbarn.


Und im Falle das du wirklich einen trottl als Kurier hast.: Wünsche ich dir das du einen fähigen Zusteller bekommst.


eklatant 
Fragesteller
 06.12.2017, 19:33

Der Zusteller war nicht bei mir!
Die Ware ist bezahlt, also mein Eigentum.
Wenn ich meine Ware nicht wie vereinbart erhalte, unterschlägt der
Zusteller mir mein Eigentum. Ich habe einen 2ten Termin verinbart.
Auch nach 2 Versuchen, war der Paketbote immernoch nicht bei mir.
Er fuhr nicht einmal an meinem Haus vorbei.
Ich habe Beschwerde eingereicht.
Es sieht alles nach einem Troll als Kurier aus und ich hoffe auch ich bekomme nun einen fähigeren Kurier.
Wenn nicht, dann wartet mein Anwalt schon auf mich.

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Bevor du Rechnungen schreibst, solltest du den Fall erstmal der Hotline schildern.

Es gibt Paketzusteller, die ihren Job nicht ernst nehmen und lieber zurück in die Basis fahren und das Paket/die Pakete dort abgeben als evtl. kurz vor Feierabend noch weiter rumzufahren.

Ich hatte mal so einen Fall, dass Pakete von mir bei einer Familie im nächsten Dorf abgegeben wurden und es hieß "beim Nachbarn hinterlegt". Ich musste erstmal rausfinden, wer das ist und wo die wohnen.

Wie gesagt es war im nächsten Dorf in einer Straße, die ähnlich klang wie meine, der Name war jedoch komplett anders und auch die Hausnummer.

Ich selbst hatte auch oft Briefe von jemand anders im Briefkasten, wo überhaupt keine Ähnlichkeit vorhanden war.

Darauf rief ich nach dieser Paketsache bei der Hotline an und schilderte den Fall. Ich war offenkundig nicht die einzige, wir haben den Zusteller bereits ab dem nächsten TAg niemals wieder gesehen. Es kam ein anderer, der zuverlässig seine Arbeit erledigte.

Kurz: das Problem kann durchaus personenbezogen sein.

Diesen Anspruch wirst Du nur schwer durchsetzen können. 

In den Lieferbedingungen von Lieferservicen ist sicherlich ein "Hintertürchen", dass es Ihnen erlaubt, die Pakete in einer Filiale auszugeben. 

Die Bedingungen dafür (wie oft klingeln, wie lange warten etc ...) sind sicher nicht eindeutig geregelt.

Klingel korrekt beschriftet? Das ist in vielen Fällen die Wurzel des Übels...

eklatant 
Fragesteller
 04.12.2017, 08:50

Japp alles 100%ig

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