Sollte ich DHL eine Rechnung schreiben?
Zum wiederholten Mal hat der Paketbote von DHL mir ein Paket nicht geliefert, obwohl ich zu Hause war und das Paket hätte annehmen können. Ich wohne im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, indem sogar die Nachbarn es hätten annehmen können. Um mein Paket abzuholen, wenn der Paketbote es in einer Filiale abgegeben hat, muss ich für Hin und Rückfahrt 6€ bezahlen. Das bedeutet, meine Ware hat sich wegen der Unfähigkeit von DHL um diese Summe verteuert. Ich überlege, ob ich DHL diese Summe (immerhin schon 12€) nicht in Rechnung stellen könnte, da es nicht mein Verschulden war. Außerdem bekomme ich die Ware nirgendwo billiger als über den Onlinehändler. Wenn das so weiter geht, wird das sonst noch ein Fall für den Anwalt. Das wäre dann aber richtig teuer. Jetzt frage ich mich, ob jemand schon mal eine solche Fahrtkostenrechnung an DHL gestellt hat und wie erfolgreich das war.
9 Antworten
Du könntest auch einfach eine erneute Zustellung beantragen:
https://www.dhl.de/nochmal-zustellen
Bitte deutlich ansprechen, dass du schon beim ersten Mal zuhause warst, und darauf hinweisen, dass du auch am Zustelltag anwesend sein wirst.
Und prüf mal die Klingel - manchmal "klemmt" da was und es bimmelt nicht, obwohl der Zusteller es versucht...
Tatsächlich gibt es Zusteller die nicht wollen. (Oder bewusst bei gewissen Kunden nicht wollen oder können)
Normalerweise -und das ist tatsächlich Standart und nicht ausnahme - kennt man die Kunden die daheim sind und das sind gern gesehene Kunden und auch gern angefahrene Kunden.
Nachbarzustellung ist möglich aber auf jeden Fall kein muss. Das liegt im Grunde beim zusteller.
Gleich von Unfähigkeit zu sprechen spricht für sich.
Schliesslich war der Zusteller bei dir.
Anspruch hast du keinen weil der Paketdienstleister seine Dienstleistung "vollbracht hat".
Er war an deiner Adresse und hat versucht zuzustellen. Du hast eine Benachrichtigung und somit ist der Vertrag erfüllt.
Anderes zu beweisen wird schwer ^^
Wenn es dir es wert ist Anwalt und Gerichtskosten zu bezahlen (so es denn soweit kommt) dann tu es.
Mittlerweile ist es schon angekommen (und gibt tatsächlich interne Statistiken) das die Kunden mehr betrügen und Lügen und sonstwas als die Zusteller.
Ich bezichtige dich damit nicht das war nur ne Info.
Du wirst also an deinen Fahrtkosten sitzenbleiben.
Alternativ überlege dir eine ALV , Alternativadresse oder einen expliziten wunschnachbarn.
Und im Falle das du wirklich einen trottl als Kurier hast.: Wünsche ich dir das du einen fähigen Zusteller bekommst.
Der Zusteller war nicht bei mir!
Die Ware ist bezahlt, also mein Eigentum.
Wenn ich meine Ware nicht wie vereinbart erhalte, unterschlägt der
Zusteller mir mein Eigentum. Ich habe einen 2ten Termin verinbart.
Auch nach 2 Versuchen, war der Paketbote immernoch nicht bei mir.
Er fuhr nicht einmal an meinem Haus vorbei.
Ich habe Beschwerde eingereicht.
Es sieht alles nach einem Troll als Kurier aus und ich hoffe auch ich bekomme nun einen fähigeren Kurier.
Wenn nicht, dann wartet mein Anwalt schon auf mich.
Bevor du Rechnungen schreibst, solltest du den Fall erstmal der Hotline schildern.
Es gibt Paketzusteller, die ihren Job nicht ernst nehmen und lieber zurück in die Basis fahren und das Paket/die Pakete dort abgeben als evtl. kurz vor Feierabend noch weiter rumzufahren.
Ich hatte mal so einen Fall, dass Pakete von mir bei einer Familie im nächsten Dorf abgegeben wurden und es hieß "beim Nachbarn hinterlegt". Ich musste erstmal rausfinden, wer das ist und wo die wohnen.
Wie gesagt es war im nächsten Dorf in einer Straße, die ähnlich klang wie meine, der Name war jedoch komplett anders und auch die Hausnummer.
Ich selbst hatte auch oft Briefe von jemand anders im Briefkasten, wo überhaupt keine Ähnlichkeit vorhanden war.
Darauf rief ich nach dieser Paketsache bei der Hotline an und schilderte den Fall. Ich war offenkundig nicht die einzige, wir haben den Zusteller bereits ab dem nächsten TAg niemals wieder gesehen. Es kam ein anderer, der zuverlässig seine Arbeit erledigte.
Kurz: das Problem kann durchaus personenbezogen sein.
Diesen Anspruch wirst Du nur schwer durchsetzen können.
In den Lieferbedingungen von Lieferservicen ist sicherlich ein "Hintertürchen", dass es Ihnen erlaubt, die Pakete in einer Filiale auszugeben.
Die Bedingungen dafür (wie oft klingeln, wie lange warten etc ...) sind sicher nicht eindeutig geregelt.
Klingel korrekt beschriftet? Das ist in vielen Fällen die Wurzel des Übels...