Sollte die Feuerwehr die Erlaubnis bekommen, Klimaaktivisten zu überfahren?
Stellt euch vor, ein Feuerwehrauto muss, um ein großes brennendes Gebäude zu löschen, indem etwa 200 Menschen arbeiten, eine Straße entlangfahren, die nicht umgehbar ist. Aber dann sind dort etwa 10 Klimaaktivisten, die sich auf die Straße geklebt haben. Die Feuerwehr kann nichts machen, außer zu warten, und währenddessen brennt das Gebäude ab und Menschen sterben.
Sollte die Feuerwehr das Recht bekommen, diese Menschen zu überfahren, um etwa 200 unschuldige Menschen zu retten?
Das Ergebnis basiert auf 39 Abstimmungen
Kann es sein dass du einen leichten Klescher hast?
Hier auf gutefrage.net hat jeder das Recht nach allem legalen zu fragen. Ich selber glaube auch nicht, das man das tun sollte, hab aber trotzdem mal nachgefragt. Und 31% sagen ja.
17 Antworten
Rausmeißeln und mit einem Stück Straßenbelag an der Hand in U-Haft, bis geklärt ist, ob die Idioten den Schaden bezahlen können. Bei einem behinderten Rettungseinsatz kann das in die Millionen gehen. Das Rausmeißeln und die Reparaturen und alles was dadurch sonst noch verursacht wird, müssen die natürlich auch bezahlen.
Außerdem sollten Voraussetzungen geschaffen werden, die es erlauben, Stau-bedingte Verdienstausfälle bei den Verursachern einzuklagen. Schließlich liegt ja unzweifelhaft der Vorsatz vor, Schaden zu verursachen.
Ach so, und das zusätzliche CO2, das durch den Rettungseinsatz, Stau, Reparaturen und alle anderen damit verbundenen Aktivitäten entsteht, wird selbstverständlich auch zum gängigen Kilopreis in Rechnung gestellt.
Zu allem Überfluss ist ja CO2 sparen noch nichtmal die Lösung. Auch ganz ohne CO2 Ausstoß würden alle anderen menschengemachten Naturveränderungen zu Erwärmung führen. Es ist doch schon ewig bekannt, dass die Betonwüsten in denen wir leben und auf denen wir uns bewegen und die Agrarwüsten in denen wir unsere Lebensmittel anbauen, deutlich wärmer sind als Naturlandschaften nebenan. Die Größe der derart denaturierten, erwärmten Flächen wächst unaufhaltsam. Jede für sich hat ein erwärmtes Mikro- oder Lokalklima. Millionen davon nebeneinander ergeben eine globale Erwärmung. 55% der eisfreien Landfläche der Erde wird für Infrastruktur und Landwirtschaft intensiv genutzt und ist dadurch wärmer als unbenutzte Naturflächen. Blöderweise ist die Erwärmung durch CO2 der unproblematische Teil der Erwärmung. Probleme wie Störungen der Wasserkreisläufe und zunehmende Windgeschwindigkeiten gehen von der Landschaftsveränderung aus. Die Idee, daran mit 8 Milliarden Menschen irgendetwas zu ändern, ist realitätsfremd.
Das geht in einem Rechtsstaat nicht.
Genausowenig wie die Bundeswehr entführte Flugzeuge abschießen darf, auch wenn die Gefahr besteht dass sie als Waffe missbraucht werden.
Doch, wenn die Bundesregierung es befiehlt, dann ja
die gesamte Bundesregierung darf den Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeuges befehlen. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Auch in Eilfällen könne nicht allein der Verteidigungsminister den Einsatzbefehl geben.
Die Bundeswehr darf laut einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Terroristen entführte Flugzeuge abschießen, um größere Katastrophen zu verhindern. Eine Regelung im Luftsicherheitsgesetz, die diese Entscheidungsgewalt allein auf den Verteidigungsminister übertrug, erklärten die Richter für nichtig.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-04/verfassungsgericht-terrorismus-flugzeug
Und mir ist nichts bekannt, dass das geändert wurde.
Dann hab ich hier was für dich:
https://www.tagesschau.de/inland/meldung133132.html
Ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug darf auch im äußersten Notfall nicht abgeschossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung des Verteidigungsministers zum gezielten Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs für verfassungswidrig und nichtig. Das gilt auch, wenn das Flugzeug als Waffe eingesetzt werden soll.
Hier ist das Urteil des BvG:
Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.
Es ist also NICHT erlaubt!
Natürlich nicht. Das wäre schlicht Mord und die entsprechenden Feuerwehrleute gehörten lebenslang in den Knast als Mörder, da es da immer andere Lösungen und Möglichkeiten gäbe.
nein, die Strafe für Mord ist lebenslänglich.
Die Strafe endet nicht automatisch nach 15 Jahren
Definiere "lebenslänglich" in Deutschland. Unter "auf Lebenszeit" verstehe ich die lebenslange Freiheitsstrafe in den USA. Es gab schon zu genüge Mörder etc., die freigelassen wurden und über die "Sicherheitsverwahrung bzw. in meinen Augen für ein solches Begehen ein Schlaraffenland" brauche ich erst gar nicht anzufangen.
lebenslang bedeutet erstmal genau das. Eine vorzeitige Aussetzung der (restlichen) Strafe zur Bewährung ist allerdings ja nach Strafverlauf möglich.
Sag das den betroffenen Angehörigen. Ich wette, wenn du betroffen wärst, würdest du anders darüber denken
Nein, überfahren nicht. Aber eine grobe Behandlung hätten sie schon verdient.
Einfach die festgeklebten Aktivisten von der Straße reißen, ohne vorher den Sekundenkleber zu lösen, so dass die Haut von den Händen abgerissen wird.
Dann Personalien aufnehmen und Anzeige erstatten, bei Wiederholungstätern wegen wiederholter Gefährdung des Straßenverkehrs wegsperren.
Nur darf die Bundeswehr solch ein Flugzeug abschießen...