Sollte die Feuerwehr die Erlaubnis bekommen, Klimaaktivisten zu überfahren?

Das Ergebnis basiert auf 39 Abstimmungen

Nein 64%
Ja 36%
YBCO123  11.12.2022, 12:11

Kann es sein dass du einen leichten Klescher hast?

Milio050110270 
Fragesteller
 11.12.2022, 13:16

Hier auf gutefrage.net hat jeder das Recht nach allem legalen zu fragen. Ich selber glaube auch nicht, das man das tun sollte, hab aber trotzdem mal nachgefragt. Und 31% sagen ja.

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Rausmeißeln und mit einem Stück Straßenbelag an der Hand in U-Haft, bis geklärt ist, ob die Idioten den Schaden bezahlen können. Bei einem behinderten Rettungseinsatz kann das in die Millionen gehen. Das Rausmeißeln und die Reparaturen und alles was dadurch sonst noch verursacht wird, müssen die natürlich auch bezahlen.

Außerdem sollten Voraussetzungen geschaffen werden, die es erlauben, Stau-bedingte Verdienstausfälle bei den Verursachern einzuklagen. Schließlich liegt ja unzweifelhaft der Vorsatz vor, Schaden zu verursachen.

Ach so, und das zusätzliche CO2, das durch den Rettungseinsatz, Stau, Reparaturen und alle anderen damit verbundenen Aktivitäten entsteht, wird selbstverständlich auch zum gängigen Kilopreis in Rechnung gestellt.

Zu allem Überfluss ist ja CO2 sparen noch nichtmal die Lösung. Auch ganz ohne CO2 Ausstoß würden alle anderen menschengemachten Naturveränderungen zu Erwärmung führen. Es ist doch schon ewig bekannt, dass die Betonwüsten in denen wir leben und auf denen wir uns bewegen und die Agrarwüsten in denen wir unsere Lebensmittel anbauen, deutlich wärmer sind als Naturlandschaften nebenan. Die Größe der derart denaturierten, erwärmten Flächen wächst unaufhaltsam. Jede für sich hat ein erwärmtes Mikro- oder Lokalklima. Millionen davon nebeneinander ergeben eine globale Erwärmung. 55% der eisfreien Landfläche der Erde wird für Infrastruktur und Landwirtschaft intensiv genutzt und ist dadurch wärmer als unbenutzte Naturflächen. Blöderweise ist die Erwärmung durch CO2 der unproblematische Teil der Erwärmung. Probleme wie Störungen der Wasserkreisläufe und zunehmende Windgeschwindigkeiten gehen von der Landschaftsveränderung aus. Die Idee, daran mit 8 Milliarden Menschen irgendetwas zu ändern, ist realitätsfremd.

Nein

Das geht in einem Rechtsstaat nicht.

Nein

Genausowenig wie die Bundeswehr entführte Flugzeuge abschießen darf, auch wenn die Gefahr besteht dass sie als Waffe missbraucht werden.

Schimeck  10.12.2022, 20:50

Nur darf die Bundeswehr solch ein Flugzeug abschießen...

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Schimeck  10.12.2022, 21:03
@atm77

Doch, wenn die Bundesregierung es befiehlt, dann ja

die gesamte Bundesregierung darf den Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeuges befehlen. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Auch in Eilfällen könne nicht allein der Verteidigungsminister den Einsatzbefehl geben.
Die Bundeswehr darf laut einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Terroristen entführte Flugzeuge abschießen, um größere Katastrophen zu verhindern. Eine Regelung im Luftsicherheitsgesetz, die diese Entscheidungsgewalt allein auf den Verteidigungsminister übertrug, erklärten die Richter für nichtig.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-04/verfassungsgericht-terrorismus-flugzeug

Und mir ist nichts bekannt, dass das geändert wurde.

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atm77  10.12.2022, 21:05
@Schimeck

Dann hab ich hier was für dich:

https://www.tagesschau.de/inland/meldung133132.html

Ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug darf auch im äußersten Notfall nicht abgeschossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung des Verteidigungsministers zum gezielten Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs für verfassungswidrig und nichtig. Das gilt auch, wenn das Flugzeug als Waffe eingesetzt werden soll.
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Schimeck  10.12.2022, 21:06
@atm77

Dann lies einfach nochmal, was ich geschrieben habe... Und finde den kleinen aber wichtigen Unterschied.

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atm77  10.12.2022, 21:10
@Schimeck

Hier ist das Urteil des BvG:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/02/rs20060215_1bvr035705.html

Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.

Es ist also NICHT erlaubt!

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Schimeck  10.12.2022, 21:18
@atm77

Dein Urteil ist von 2006, wurde 2012 gekippt und 2013 nachgebessert.

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atm77  10.12.2022, 21:22
@Schimeck

Von wem sollte ein Urteil des höchsten Gerichts gekippt werden können?

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Schimeck  10.12.2022, 21:24
@atm77

In einer Plenarentscheidung des selbigen Gerichts, Aktenzeichen: 2 PBvU 1/11

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Nein

Natürlich nicht. Das wäre schlicht Mord und die entsprechenden Feuerwehrleute gehörten lebenslang in den Knast als Mörder, da es da immer andere Lösungen und Möglichkeiten gäbe.

trekremllit  07.02.2023, 02:45

Lebenslang? 15 Jahre 🤣

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LordAlton  04.03.2023, 09:00
@trekremllit

nein, die Strafe für Mord ist lebenslänglich.

Die Strafe endet nicht automatisch nach 15 Jahren

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trekremllit  07.03.2023, 14:08
@LordAlton

Definiere "lebenslänglich" in Deutschland. Unter "auf Lebenszeit" verstehe ich die lebenslange Freiheitsstrafe in den USA. Es gab schon zu genüge Mörder etc., die freigelassen wurden und über die "Sicherheitsverwahrung bzw. in meinen Augen für ein solches Begehen ein Schlaraffenland" brauche ich erst gar nicht anzufangen.

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LordAlton  07.03.2023, 21:51
@trekremllit

lebenslang bedeutet erstmal genau das. Eine vorzeitige Aussetzung der (restlichen) Strafe zur Bewährung ist allerdings ja nach Strafverlauf möglich.

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trekremllit  19.03.2023, 16:38
@LordAlton

Sag das den betroffenen Angehörigen. Ich wette, wenn du betroffen wärst, würdest du anders darüber denken

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Nein

Nein, überfahren nicht. Aber eine grobe Behandlung hätten sie schon verdient.

Einfach die festgeklebten Aktivisten von der Straße reißen, ohne vorher den Sekundenkleber zu lösen, so dass die Haut von den Händen abgerissen wird.

Dann Personalien aufnehmen und Anzeige erstatten, bei Wiederholungstätern wegen wiederholter Gefährdung des Straßenverkehrs wegsperren.