Sollen wir auf unseren Anwalt hören?
Guten Morgen
kurz vorab wir befinden uns mittlerweile in einem „Mietstreit“ wenn man das so überhaupt noch ausdrücken kann(durch:siehe meinen letzten Post hier).
wir wohnen DG unter uns eine kleine Partei mit denen wir mittlerweile befreundet sind und im Keller die Schwägerin des Vermieter Sohnes. Es gibt kein Aufzug nur Treppen deshalb stand bis vergangener Woche der Kinderwagen im eg vor der Haustür (mit der Partei unter uns abgesprochen) dieser behinderte NICHT den Fluchtweg. Ebenso war mündlich abgesprochen das wir auf einer privaten Parkfläche parken dürfen. Und es war angegeben das wir 112qm haben.
jetzt haben wir ein Schreiben bekommen bzw der Anwalt von der Vermieter Seite, das wir den Kinderwagen absofort nicht mehr ins eG stellen dürfen da dies andere Mitbewohner stören würde (eG Partei stört es nicht sie passen gelegentlich kurz auf unsere große Tochter auf für 5-10min da sie Katzen haben und wir nicht das findet sie natürlich ganz toll!) Keller Partei hat einen separaten Eingang sie stört es auch nicht. Zudem würde er den Fluchtweg komplett versperren was auch nicht der Fall ist. Also stellte ich den Kinderwagen hoch und wie es kommen sollte flog ich (da er schwer ist) mit samt dem Kinderwagen gestern die Treppen runter ich hatte Glück das die kleine schlief normal habe ich sie IMMER im Trage Tuch…
dann die Parkfläche, er schrieb das wir absofort nicht mehr dort parken dürfen er weiß ganz genau das es keine anderen Parkmöglichkeiten hier gibt und will uns jetzt in den letzten Tagen hier das Leben schwer machen… wir müssen zwei Straßen weiter parken. Mit Einkauf und Säugling sowie Kleinkind da ja das kurze abstellen vor dem Haus ebenso untersagt wurde. Er drohte mit abschleppen des Kfzs!
die Wohnung haben wir messen lassen von einem Bekannten Ehepaar von mir die Architekten sind. Naja es sind keine 112qm sondern 99qm! Da hat unser Anwalt aber gesagt das wir 10% der Miete abziehen sollen… zu dem Rest naja meinte er es ist halt so er würde da jetzt nix machen.
nöchste Woche ist unser Umzug ich weiß beim besten Willen nicht wie wir das machen können da wir schwere Möbel haben dürfen wir dann dennoch vor dem Haus parken auch wenn die Straße „privat“ ist? Sollen wir auch weiterhin das mit dem Kinderwagen so handhaben? (Bevor jemand schreibt das mein Mann den Wagen runtertragen soll, er arbeitet in drei Schichten dementsprechend morgens oft nicht zuhause wenn die große in die Krippe muss)
Und noch eine kleine Frage letzte Woche wurden erst wasserzähler montiert an jedem Wasserhahn! Diese drehen nach darf das sein?
Im Übrigen hat unser Vermieter in das Schreiben von unserem Anwalt geschrieben das er von uns oft den Satz „wir haben kein Geld“ gesagt bekommen hat. Das war nur einmal auf die extrem hohe Nebenkosten Abrechnung bezogen wir hätten 1900€ nachzahlen sollen. Und hatten es innerhalb von 2 Monaten gezahlt! Das war um den Zeitraum wo wir das Kinderzimmer eingerichtet haben. Er meinte auch in dem Schreiben das er ja hofft das unser Herr Anwalt das nicht gesagt bekommt! Das ist doch üble Nachrede oder!?
3 Antworten
Sollen wir auf unseren Anwalt hören?
Das Abstellen des Kinderwagens ist zulässig, wenn sie als Mieter darauf angewiesen sind und genug Platz vorhanden ist, das der Fluchtweg freibleibt.
Die Belange anderer Mieter müssen zwar berücksichtig werden, aber allein, das es einen stört reicht nicht. Es müssen da schon kongrete nachvollziehbare Beeinträchtigungen oder Belestigungen vorliegen und begründet werden. z.B. wenn eine Mieter mit seinen Rollsstuhl auf den Platz angewiesen ist.
Es gibt da eine Reihe von Urteilen z.B.
https://www.schweizer.eu//aktuelles/urteile/10930-lg-berlin-urteil-vom-15-september-2009-63-s-487-08
Ein Anwalt für Mietrecht sollte das selbstverständlich wissen.
Die Nutzung der Parkfläche zum Parken kann der Vermieter hingegen ohne Angabe von Gründen untersagen. Das reine Be- und Entladen und die Nutzung beim Umzug wäre etwas Anderes.
Befolgt unbedingt die Ratschläge eures Rechtsanwaltes !
Viel machen könnt Ihr tatsächlich nicht. Mit dem Kinderwagen und dem Parkplatz ist der Vermieter leider im Recht. Ihr habt nicht das Recht, den Kinderwagen im Gemeinschaftsbereich abzustellen. Einen Parkplatz zu nutzen, der nicht zur Mietsache gehört auch nicht. Ob das mit der Mietkürzung was bringt, wenn Ihr auszieht, lasse ich mal dahin gestellt. Ihr könntet allerdings zu viel gezahlte Mietzahlungen in einem Zeitraum von 3 Jahren zurück verlangen. Das müsstet Ihr aber wahrscheinlich einklagen. Dann wird ein Gutachten erstellt, welches Ihr vorfinanzieren müsst. Wenn die Abweichung dann kleiner als 10% ist (ist sehr knapp), kann es sogar sein, dass euch das Gericht nichts zuspricht.
Das letzte ist keine üble Nachrede, da er das direkt zu euch gesagt hat. Man könnte das eventuell als Beleidigung werten. Ob das vor Gericht als solche durchgehst ist höchst ungewiss.
Meine Empfehlung: Macht den Umzug und lasst den Streit hinter euch und freut euch, diesen Vermieter los zu sein. Das kostet nur Kraft und Nerven und der Ausgang ist ungewiss.
Alles Gute dafür.
Mit dem Kinderwagen ist der Vermieter nicht im Recht. Mit dem Parkplatz schon.
Ansonsten korrekt.
Ach Nachtrag: Die Wasserzähler: Dass die Nachlaufen ist bei Flügelradzählern normal. Wenn die geeicht sind, dann darf der Vermieter die so verwenden. Nur wenn die nicht geeicht sein sollten, könnt Ihr hier die Zahlung des Teils der Nebenkosten verweigern. Aber auch hier wird dann ein Gutachten rangezigen. Der wird den Zähler an einer zugelassenen Eichprüfstelle prüfen lassen und den Fehllauf ermitteln. Die Ersparnis fällt meistens marginal aus. Es kann sogar sein, dass er zu wenig zählt. Dann müsstet Ihr sogar nachzahlen. Ich kenne solche Fälle zur genüge. Genau in dem Bereich arbeite ich.
Jain. Ja. Es gibt Urteile in dieser Richtung, die das Abstellen von Kinderwägen im Flur erlauben. Da müssen allerdings einige Interessen gegeneinander abgewogen werden. Da Ihr ein Verbot bekommen habt, müsstet Ihr auch hier dieses erst mal anfechten und auch hier wieder im Zweifel vor Gericht. Ein pauschales Recht gibt es hier nicht. Wenn die Fluchtwege dadurch tatsächlich nicht behindert werden, hättet Ihr vielleicht (kann ich aus der Ferne schlecht beurteilen) sogar gute Chancen. Der Gerichtstermin wird allerdings weit nach eurem Auszug liegen, sodass es euch nichts mehr bringt.
Okey schade…
zu dem Thema üble Nachrede. Das schrieb er unserem Anwalt.. habe mich glaube falsch ausgedrückt
vielen Dank
Ich hatte nur im Internet gelesen das wenn es keinen aufzug gäbe man den Kinderwagen im eg abstellen darf solang er niemanden behindert