Sollen wir auf unseren Anwalt hören?


05.06.2025, 05:40

Im Übrigen hat unser Vermieter in das Schreiben von unserem Anwalt geschrieben das er von uns oft den Satz „wir haben kein Geld“ gesagt bekommen hat. Das war nur einmal auf die extrem hohe Nebenkosten Abrechnung bezogen wir hätten 1900€ nachzahlen sollen. Und hatten es innerhalb von 2 Monaten gezahlt! Das war um den Zeitraum wo wir das Kinderzimmer eingerichtet haben. Er meinte auch in dem Schreiben das er ja hofft das unser Herr Anwalt das nicht gesagt bekommt! Das ist doch üble Nachrede oder!?

3 Antworten

Sollen wir auf unseren Anwalt hören?

Das Abstellen des Kinderwagens ist zulässig, wenn sie als Mieter darauf angewiesen sind und genug Platz vorhanden ist, das der Fluchtweg freibleibt.

Die Belange anderer Mieter müssen zwar berücksichtig werden, aber allein, das es einen stört reicht nicht. Es müssen da schon kongrete nachvollziehbare Beeinträchtigungen oder Belestigungen vorliegen und begründet werden. z.B. wenn eine Mieter mit seinen Rollsstuhl auf den Platz angewiesen ist.

Es gibt da eine Reihe von Urteilen z.B.

https://www.schweizer.eu//aktuelles/urteile/10930-lg-berlin-urteil-vom-15-september-2009-63-s-487-08

Ein Anwalt für Mietrecht sollte das selbstverständlich wissen.

Die Nutzung der Parkfläche zum Parken kann der Vermieter hingegen ohne Angabe von Gründen untersagen. Das reine Be- und Entladen und die Nutzung beim Umzug wäre etwas Anderes.

Woher ich das weiß:Recherche

Befolgt unbedingt die Ratschläge eures Rechtsanwaltes !


Bina12345 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 05:36

Ja das machen wir am besten…

Von Experte Gerhart bestätigt

Viel machen könnt Ihr tatsächlich nicht. Mit dem Kinderwagen und dem Parkplatz ist der Vermieter leider im Recht. Ihr habt nicht das Recht, den Kinderwagen im Gemeinschaftsbereich abzustellen. Einen Parkplatz zu nutzen, der nicht zur Mietsache gehört auch nicht. Ob das mit der Mietkürzung was bringt, wenn Ihr auszieht, lasse ich mal dahin gestellt. Ihr könntet allerdings zu viel gezahlte Mietzahlungen in einem Zeitraum von 3 Jahren zurück verlangen. Das müsstet Ihr aber wahrscheinlich einklagen. Dann wird ein Gutachten erstellt, welches Ihr vorfinanzieren müsst. Wenn die Abweichung dann kleiner als 10% ist (ist sehr knapp), kann es sogar sein, dass euch das Gericht nichts zuspricht.

Das letzte ist keine üble Nachrede, da er das direkt zu euch gesagt hat. Man könnte das eventuell als Beleidigung werten. Ob das vor Gericht als solche durchgehst ist höchst ungewiss.

Meine Empfehlung: Macht den Umzug und lasst den Streit hinter euch und freut euch, diesen Vermieter los zu sein. Das kostet nur Kraft und Nerven und der Ausgang ist ungewiss.

Alles Gute dafür.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Arbeite seit 25 Jahren bei einem Netzbetreiber.

bwhoch2  05.06.2025, 09:18

Mit dem Kinderwagen ist der Vermieter nicht im Recht. Mit dem Parkplatz schon.

Ansonsten korrekt.

bikerfan73  05.06.2025, 06:05

Ach Nachtrag: Die Wasserzähler: Dass die Nachlaufen ist bei Flügelradzählern normal. Wenn die geeicht sind, dann darf der Vermieter die so verwenden. Nur wenn die nicht geeicht sein sollten, könnt Ihr hier die Zahlung des Teils der Nebenkosten verweigern. Aber auch hier wird dann ein Gutachten rangezigen. Der wird den Zähler an einer zugelassenen Eichprüfstelle prüfen lassen und den Fehllauf ermitteln. Die Ersparnis fällt meistens marginal aus. Es kann sogar sein, dass er zu wenig zählt. Dann müsstet Ihr sogar nachzahlen. Ich kenne solche Fälle zur genüge. Genau in dem Bereich arbeite ich.

Bina12345 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 06:04

Ich hatte nur im Internet gelesen das wenn es keinen aufzug gäbe man den Kinderwagen im eg abstellen darf solang er niemanden behindert

bikerfan73  05.06.2025, 06:37
@Bina12345

Jain. Ja. Es gibt Urteile in dieser Richtung, die das Abstellen von Kinderwägen im Flur erlauben. Da müssen allerdings einige Interessen gegeneinander abgewogen werden. Da Ihr ein Verbot bekommen habt, müsstet Ihr auch hier dieses erst mal anfechten und auch hier wieder im Zweifel vor Gericht. Ein pauschales Recht gibt es hier nicht. Wenn die Fluchtwege dadurch tatsächlich nicht behindert werden, hättet Ihr vielleicht (kann ich aus der Ferne schlecht beurteilen) sogar gute Chancen. Der Gerichtstermin wird allerdings weit nach eurem Auszug liegen, sodass es euch nichts mehr bringt.

Bina12345 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 06:03

Okey schade…

zu dem Thema üble Nachrede. Das schrieb er unserem Anwalt.. habe mich glaube falsch ausgedrückt

vielen Dank