Soll ich Einspruch gegen Aufbauseminar einlegen?
Hallo Leute,
Habe vor kurzem einen Brief bekommen wo ich angeordnet wurde an ein Aufbauseminar teilzunehmen. Der Grund ist da ich im August 2019, also auch länger her. Weil ich damals es nicht geschafft habe mit einem vollbeladenen etwas älteren lkw. Vor einer Ampel stehen zu bleiben. Die war auf gelb gesprungen und ich habe 3 Sekunden Zeit gehabt und war 50kmh schnell und es ging auch Berg runter. Ging fast komplett in die Eisen. Aber hatte vor der Linie dann noch ein Tempo von ca. 20kmh drauf und es blitzte 2mal. Hatte in dem Moment voll den Schock. Paar Wochen später das Schreiben bekommen. Es stand drin dass ich das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage. Missachtet habe. Habe den Verstoß zugegeben und gemeint dass ich es durch den Gewicht und den Abhang es nicht geschafft habe. Immerhin war das eine überforderte Situation für mich, da ich den lkw Schein damals relativ neu hatte. Rotlichtphase unter 1 Sekunde und es gab keine Punkte sondern nur Geldstrafe. Jetzt soll ich plötzlich an dem Aufbauseminar teilnehmen obwohl dieser Verstoß 4 Monate her ist. Kann ich da was machen? Kann ich da was machen?
6 Antworten
In dem Aufbauseminar wirst du beispielsweise lernen, dass man bei einer Ampel, die seit geraumer Zeit Grün zeigt, jederzeit mit einem Wechsel auf Gelb rechnen muss, und daher seine Geschwindigkeit anzupassen und bremsbereit zu sein hat. Noch dazu mit einem LKW. Noch dazu, wenn er voll beladen ist. Noch dazu, wenn er schlechte Bremsen hat und es bergab geht. Noch dazu, wenn man Fahranfänger ist und mit dem Fahrzeug ebenfalls nicht vertraut ist.
Was wäre gewesen, wenn ein Kind blind rüber gerannt wäre? Du konntest sogar trotz Vorwarnzeit von ganzen drei Sekunden nicht rechtzeitig anhalten.
Der Einspruch würde nur zeigen, dass du dein Fehlverhalten nicht einsiehst. Aussicht auf Erfolg besteht nicht.
Ein Einspruch wird nicht viel bringe
Versuchen kannst du es ja mal
Nein, du hättest nach dem Bußgeldbescheid 2 Wochen Zeit gehabt, Einspruch zu erheben. Nach vier Monaten ist er längst rechtskräftig, und du musst mit allen Folgen inkl Aufbauseminar leben. Nach der Beschreibung hätte aber auch ein rechtzeitiger Einspruch wenig Aussicht auf Erfolg gehabt.
Es ist leider zu spät.
Du hättest damals, wenn überhaupt, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben müssen. Jetzt ist er rechtskräftig (und damit nicht mehr anfechtbar); das hat dazu geführt dass die Führerscheinstelle das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung angeordnet hat. Da ein rechtskräftig geahndeter A-Verstoß vorliegt, kannst du keinen Einspruch gegen das Aufbauseminar einlegen.
Dass du für den Rotlichtverstoß damals keine Punkte bekommen hast, kann nicht sein, denn Verstöße ohne Punkte wirken sich nicht auf die Probezeit aus (für Rotlicht überfahren unter 1 Sek. gibt es laut Bußgeldkatalog 1 Punkt).
Gegen ein Aufbauseminar kannst du keinen Einspruch einlegen, weil es sich dabei nicht um einen sogenannten Verwaltungsakt handelt. Es entfaltet noch keine Rechtswirkung für dich. Wenn du das Seminar nicht machst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen ist der Widerspruch dann aber zulässig.