Soll ich Einspruch gegen Aufbauseminar einlegen?

6 Antworten

In dem Aufbauseminar wirst du beispielsweise lernen, dass man bei einer Ampel, die seit geraumer Zeit Grün zeigt, jederzeit mit einem Wechsel auf Gelb rechnen muss, und daher seine Geschwindigkeit anzupassen und bremsbereit zu sein hat. Noch dazu mit einem LKW. Noch dazu, wenn er voll beladen ist. Noch dazu, wenn er schlechte Bremsen hat und es bergab geht. Noch dazu, wenn man Fahranfänger ist und mit dem Fahrzeug ebenfalls nicht vertraut ist.

Was wäre gewesen, wenn ein Kind blind rüber gerannt wäre? Du konntest sogar trotz Vorwarnzeit von ganzen drei Sekunden nicht rechtzeitig anhalten.

Der Einspruch würde nur zeigen, dass du dein Fehlverhalten nicht einsiehst. Aussicht auf Erfolg besteht nicht.

Ein Einspruch wird nicht viel bringe

Versuchen kannst du es ja mal

Nein, du hättest nach dem Bußgeldbescheid 2 Wochen Zeit gehabt, Einspruch zu erheben. Nach vier Monaten ist er längst rechtskräftig, und du musst mit allen Folgen inkl Aufbauseminar leben. Nach der Beschreibung hätte aber auch ein rechtzeitiger Einspruch wenig Aussicht auf Erfolg gehabt.

Es ist leider zu spät.
Du hättest damals, wenn überhaupt, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben müssen. Jetzt ist er rechtskräftig (und damit nicht mehr anfechtbar); das hat dazu geführt dass die Führerscheinstelle das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung angeordnet hat. Da ein rechtskräftig geahndeter A-Verstoß vorliegt, kannst du keinen Einspruch gegen das Aufbauseminar einlegen.

Dass du für den Rotlichtverstoß damals keine Punkte bekommen hast, kann nicht sein, denn Verstöße ohne Punkte wirken sich nicht auf die Probezeit aus (für Rotlicht überfahren unter 1 Sek. gibt es laut Bußgeldkatalog 1 Punkt).

Gegen ein Aufbauseminar kannst du keinen Einspruch einlegen, weil es sich dabei nicht um einen sogenannten Verwaltungsakt handelt. Es entfaltet noch keine Rechtswirkung für dich. Wenn du das Seminar nicht machst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen ist der Widerspruch dann aber zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig