sind LK-Fahrten Pflicht (oberstufe nrw)?


25.09.2023, 17:07

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Regina3  25.09.2023, 16:59

Du hast den Zettel?

klara82617 
Fragesteller
 25.09.2023, 17:02

ja

Regina3  25.09.2023, 17:02

Kannst Du ihn rein stellen? Groß genug. Gut lesbar?

klara82617 
Fragesteller
 25.09.2023, 17:07

hab ich

Regina3  25.09.2023, 17:08

Vieeeeel zu klein. Sorry.

klara82617 
Fragesteller
 25.09.2023, 17:08

ranzoomen?

1 Antwort

"Schüler und Schülerinnen sind gemäß § 43 Abs.1 SchulG zur Teilnahme an Schulfahrten verpflichtet. Jedoch ist in besonderen Ausnahmefällen eine Befreiung von der Teilnahme möglich und zumutbar (§ 43 Abs.3 SchulG). Hierzu müssen die Erziehungsberechtigten einen begründeten Antrag stellen."

In den meisten anderen Bundesländern ist das nicht so!


Tannibi  25.09.2023, 17:09

Komisch, ich lese da im Absatz 1:

"Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen."

Da steht nicht, dass eine Schulfahrt verbindlich ist.

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Spikeman197  25.09.2023, 17:15
@Tannibi

Ich bin nicht aus NRW und weiß nicht, wie streng das gehandhabt wird. Aber ich hatte eben schon mal mitbekommen, dass man in NRW Schulfahrten 'verpflichtend' gemacht hat.

Ich vermute auch mal, dass das stark von der jeweiligen Schule abhängt!

Ich kenne das so, dass es halt 'schön' wäre, Lehrer eher Eltern versuchen zu 'überzeigen', die entweder generell skeptisch sind (Migranten?), oder denen das Geld fehlt! In dem Fall gibt es auch Fördermittel durch den Bund (BuT), oder einen internen FörderVerein, da die Schüler ja meist mitwollen!

Jedenfalls ist es ansonsten im Falle eines Falles kein Problem, weil es auch dauernd vor kommt. Dann muss der Schüler halt in eine andere Klasse und dort am Unterricht teilnehmen. Wie gesagt...was da in NRW in 'Wirklichkeit' üblich ist, kann ich nicht sagen!

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Tannibi  25.09.2023, 17:19
@Regina3

Nehme ich an. Es ist ja eine Veranstaltung der Schule.

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Spikeman197  25.09.2023, 17:19
@Spikeman197

Ok, auf dem Zettel scheint man die Wahl zu haben...

Mein Rat wäre zu fragen, was passiert, wenn Du nicht mitkommst und dann eben ggf. zu Hause zu bleiben. Einerseits ist sowas zwar ziemlich schade, abdererseits sind 500 € viel Geld und ein Dorf in Österreich mit 18 wirklich etwas uninteressant!

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Tannibi  25.09.2023, 17:20
@Spikeman197
Aber ich hatte eben schon mal mitbekommen, dass man in NRW Schulfahrten 'verpflichtend' gemacht hat.

Wer ist "man", und wie hat man sie "verpflichtend gemacht"?

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Spikeman197  25.09.2023, 17:21
@Tannibi

Die Landesregierung von NRW!

Die 1. Antwort ist ein Zitat und stammt von einer offiziellen Lehrerseite aus NRW!

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Tannibi  25.09.2023, 17:24
@Spikeman197

Und meine stammt aus dem Gesetz, das - für manches
lehrerische Großmaul vielleicht unbegreiflich - über dem
Lehrer steht. Dass "verpflichtende Veranstaltung" nicht
heißt, dass jede Veranstaltung verpflichtend ist, erschließt
sich vielleicht nicht jedem.

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Tannibi  25.09.2023, 17:26
@Spikeman197

Genau. Darum schaue ich auf die Gesetzesseite und
nicht dahin, wo die Laien schreiben.

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Wechselfreund  25.09.2023, 17:34
@Tannibi

Mal abgesehen von der Gesetzeslage: Eine Schulfahrt erfordert schon einen gewissen Aufwand, sowohl bei der Organisation als auch bei der Durchführung. Sie soll das Miteinander der Schüler und das Sozialverhalten stärken. Da finde ich es bezeichenend, wenn jemand der Meinung ist:

ich möchte da nicht mitfahren da ich nicht einsehe 500-550€ zu bezahlen für 4/5 tage in einem 800 einwohner dorf in österreich wo man jeden tag wandern geht

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Tannibi  25.09.2023, 17:38
@Wechselfreund

Der Aufwand hat den Schüler nicht zu interessieren;
er hat ja nicht darum gebeten. Ich kann ihn sehr gut verstehen.
Ein halber Tausender, um von einem öden Kaff aus in der
Gegend rumzulatschen, würde mich auch nicht besonders anziehen.

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Wechselfreund  25.09.2023, 17:43
@Tannibi

Man könnte dabei auch mal außerschulischen Kontakt mit Mitschülern haben. (neben dem Rumlatschen)

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Spikeman197  25.09.2023, 18:07
@Tannibi

Und hast Du die 'GesetzesSeite' schon gelesen und die entsprechende Stelle gefunden?

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Tannibi  25.09.2023, 18:25
@Spikeman197

Nur den auf der Lehrerseite falsch zitierten Teil, also
§43 Abs. 1.

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Tannibi  25.09.2023, 18:39
@Spikeman197

"Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet."

Das steht da nicht. Und das Gesetz steht über einem Erlass.

Im Gesetz steht "Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet,
regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen." Da steht nicht, dass so eine
Wanderfahrt verbindlich ist. Nur wenn sie verbindlich ist, was
notfalls gerichtlich entschieden werden müsste, muss man
mitfahren.
Und darum wäre es am besten, nicht mitzufahren, und die
Schule kann ja dann klagen.

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Spikeman197  25.09.2023, 18:41
@Tannibi

War mir vollkommen klar, dass Du nicht bereit bist, etwas dazuzulernen oder gar einen Fehler einzusehen!

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Tannibi  25.09.2023, 18:46
@Spikeman197

Ich finde, es ist kein Fehler, sich nach dem Gesetz zu richten.

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