Sind die Eltern zu Unterhalt verpflichtet wenn ihr Kind nicht arbeiten gehen will?

3 Antworten

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-nein, sind sie nicht. Sie sind zum Unterhalt bis zum Ende der Erstausbildung verpflichtet - aber nur, wenn das Kind auch ernste Bemühungen macht, eine Ausbildung zu absolvieren.

Und die Eltern sind auch nicht verpflichtet, ihr volljähriges Kind bei sich weiter wohnen zu lassen.

Nein, die Eltern sind entweder bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Ende der Erstausbildung unterhaltspflichtig.Letzteres aber auch nur, wenn das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildung / Studium bemüht.

Niemand muss zuhause einen erwachsenen Schmarotzer durchfüttern, der selbst nichts beiträgt.


Aure86  13.04.2025, 20:51

War das nicht sogar bis zum 25. Lebensjahr wenn in einer Ausbildung etc.?

GillyDi  13.04.2025, 21:09
@Aure86

Stimmt das auch, allerspätestens dann ist Schluss (sonst könnte ja so mancher „ewiger Student“ noch auf Unterhalt klagen)

isebise50  13.04.2025, 22:06
@GillyDi

Eine starre Altersgrenze existiert nicht.

Die Unterhaltspflicht besteht bis zum ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss und darüber hinaus auch für ein weiterführendes Studium, wenn dieses in einem inhaltlichen Zusammenhang steht und zeitnah zum Ende des ersten Abschlusses aufgenommen wird.

Sie sind nur verpflichtet ihm Unterkunft zu gewähren und Essen und Trinken zu geben. Trinken gibt es kostengünstig aus dem Wasserhahn und Essen muss nicht luxeriös sein. Bis zum 26 ten Lebensjahr.


Nordseefan  13.04.2025, 21:20

Aber auch nur wenn "Kind" sich um eine Ausbildung bemüht

Und Klamotten gibts beim roten Kreuz