Sind die Eltern zu Unterhalt verpflichtet wenn ihr Kind nicht arbeiten gehen will?
Was, wenn das Kind das nicht will, aber Zuhause wohnen bleiben will?
3 Antworten
-nein, sind sie nicht. Sie sind zum Unterhalt bis zum Ende der Erstausbildung verpflichtet - aber nur, wenn das Kind auch ernste Bemühungen macht, eine Ausbildung zu absolvieren.
Und die Eltern sind auch nicht verpflichtet, ihr volljähriges Kind bei sich weiter wohnen zu lassen.
Nein, die Eltern sind entweder bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Ende der Erstausbildung unterhaltspflichtig.Letzteres aber auch nur, wenn das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildung / Studium bemüht.
Niemand muss zuhause einen erwachsenen Schmarotzer durchfüttern, der selbst nichts beiträgt.
Eine starre Altersgrenze existiert nicht.
Die Unterhaltspflicht besteht bis zum ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss und darüber hinaus auch für ein weiterführendes Studium, wenn dieses in einem inhaltlichen Zusammenhang steht und zeitnah zum Ende des ersten Abschlusses aufgenommen wird.
Sie sind nur verpflichtet ihm Unterkunft zu gewähren und Essen und Trinken zu geben. Trinken gibt es kostengünstig aus dem Wasserhahn und Essen muss nicht luxeriös sein. Bis zum 26 ten Lebensjahr.
Aber auch nur wenn "Kind" sich um eine Ausbildung bemüht
Und Klamotten gibts beim roten Kreuz
War das nicht sogar bis zum 25. Lebensjahr wenn in einer Ausbildung etc.?